Im September 2021 wurden Wohnungen von Mitgliedern einer Reservistengruppe in Niedersachsen durchsucht. Sie sollen eine bewaffnete Vereinigung gebildet haben. Recherchen von Kontraste zeigen Verbindungen ins rechtsextreme Milieu.
https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/bundeswehr-reservisten-rechtsextremismus-101.html
Ich hab jetzt tatsächlich mal eine Verständniss-Frage:
Zitatwar er stellvertretender Leiter der Reservisten-Kreisgruppe Hannover, zwischenzeitlich hatte G. gar das Kommando über eine RSU-Kompanie, die in der Bundeswehreserve für den Heimatschutz zuständig ist (Quelle der Artikel)
vs.ZitatJens G. besuchten im Jahre 2004 gemeinsam eine Veranstaltung der "Ordensgemeinschaft der Ritterkreuzträger", die die SS und die Wehrmacht verherrlicht und ihre Verbrechen leugnet.
Zitatseit vielen Jahren eng vernetzt mit der rechtsextremen Szene - insbesondere Jens G. selbst. So besuchte er Anfang der 2000er-Jahre offenbar mehrtägige Treffen der rechtsextremen "Artgemeinschaft". Der Verein wird seit einigen Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet.
Jetzt mal für mich?
Wie kann denn jemand wo bekannt ist das er solche Treffen besucht dann Kommandogewalt über eine RSU-Kompanie bekommen? Oder ist das jetzt erst im Zuge der Ermittlung rausgekommen?
Ich versteh es tatsächlich echt grade nicht...
Letzteres.
Die Qualität des Artikels kann man am letzten Zitat ablesen - dass halt vom Autor nicht eingeordnet wird - was wohl Absicht des Autors ist.
Danke dir.
Mir war das einfach irgendwie zu verwirrend geschrieben. (Freitag ::) )
Reservisten außerhalb einer RDL bzw. DVag sind Zivilisten. Bedeutet, wenn diese Personen den zivilen Nachrichtendiensten auf Bundes- oder Landesebene auffallen und dies jetzt nicht gerade in Uniform/vollen Ornat (Dienstanzug) passiert, weiß der zivile Dienst nicht, dass es sich um einen Reservisten handelt, weil er aus gesetzlichen Gründen dies auch nicht überprüfen kann. Da es Zivilisten sind, die in aller Regel auch nicht Beschäftigte, sei es als Beamter oder Arbeitnehmer, der Bundeswehr sind, kann das BAMAD in dem Fall auch nicht tätig werden, weil es nämlich kraft Gesetzes dafür nicht zuständig ist.
Es fehlt also schlichtweg an einer Verknüpfung der Daten des BAMAD mit denen der zivilen Nachrichtendienste des Bundes und der Länder. Ein gezielter Austausch findet auch nicht statt, weil regelhaft eben kein Bedarf besteht. Es wid dann zusammengearbeitet, wenn es notwendig ist. Das hat aber auch mit den unterschiedlichen Herangehensweisen zwischen BAMAD und den Verfassungsschutzbehörden zu tun.
Es besteht eben einfach gesetzgeberischer Bedarf, dass BAMAD und BfV, ggf. in Teilen verschmolzen werden und auch jeweils die Möglichkeit haben, umfangreich auf die jeweiligen Erkenntnisse des jeweils anderen Dienste zuzugreifen. In Zeiten der Digitalisierung sollte das auch unter Wahrung des Verschlusssachenschutzes möglich sein.
Rote Netze über Ländergrenzen? Nunja ...
Ein Lagezentrum und "reden" würde ja ausreichend sein.
Zur Sache:
Der Verband ist ein Verein, dessen "Kassen" natürlich intensiv, auf allen Ebenen, geprüft werden.
Traditionell wird dieser Verband nicht nur parlamentarisch kontrolliert, sondern IMMER von einem Parlamentarier als Präsidenten geführt, insoweit ist die "Forderung" nach einer solchen Kontrolle sachlich "bullshit" und nur polemisch.
Im Übrigen geht der Verband ziemlich scharf gegen "Rechts" vor, inklusive Vereinsausschlüsse und ähnliches - der Verband muss es erstmal "wissen" - und da gibt es halt bis zur öffentlichen Kenntnisnahme keine Chance für den Verband, auf Geheimdiensterkenntnisse oder Kenntnisse der Strafverfolgung zu zugreifen.
wobei ich erst Kontakt mit BAMAD und Verbandsführung hatte - zwecke ein paar Schäfchen
solang sie nicht aktive Soldaten sind (DVag bzw RDL) kann de MAD nix ausrichten - dann sind die zivilen Stellen zuständig (wobei Meldung ans FwRes wegen Auffälligkeiten oder MobEinheit eine Möglichkeit währen - dann wird derjenige zwar nicht überprüft - aber er bekommt halt keine RDL oder DVag mehr)
Mitglieder einer RAG Schießsport könnte man mit einer Meldung ans LRA (Zuverlässigkeitsüberprüfung) am leichtesten her werden
ansonsten wie überall, solange diejenigen "nur" auffällige Bemerkungen machen und sich am Rande der FDGO bewegen (oder in AFD Kreisen solnge diese Partei nicht verboten ist) ist ihnen Verbandseitig nicht drann zukommen
und über jeden einzelnen müsste das Schiedsgericht urteilen - was auch nicht so einfach ist