Hallo lieber Forum,
nachdem ich nun die Vorschrift ,,studierte" und meinen PersFw löcherte, ist mir eines noch nicht ganz klar:
Als UMP bekomme ich meine erste ABU 12 Monate nach der Befördderung zum Fw, bzw. 12 Monate nach der Wahrnehmung des entsprechenden DP.
Bekomme ich dann 12 Monate später noch eine ABU?? So lese ich es aus Nr. 207 (15).
Oder rutsche ich mit meiner weiteren Beurteilung in die Stichtagsregelung meiner Vergleichsgruppe und bekomme eine PBU/ Regelbeurteilung und keine ABU?
Da die erste ABU nach 207 (1) erfolgt, bekommst du eine zweite ABU zum gleichen Stichtag des Folgejahres.
Das ist allerdings in der 207 (14) geregelt und nicht in der (15).
Ok, vielen Dank!
Das heißt, es gibt immer 2 ABU und die dritte Beurteilung ist dann die planmäßige Beurteilung zu der entsprechenden Stichtagsregelung?
Genau.
Nach der 2. ABU wirst du in die Regelbeurteilungen, zu den jeweiligen Stichtagen, eingeordnet.