Bin in einem KVK beordert und haette eine Frage zu den finanziellen Leistungen welche mir nach USG zustehen.
Zum Grund. Habe letzten Oktober an einem Wochenende geübt, die Leistungen letzte Woche beantragt und habe nun den Bescheid in Händen. Ich bekomme gem. Paragraph 11 fuer die Wochenend RDL 48,76. Ein anderer Kamerad im selben Dienstgrad nach 11 und 14 jeweils 48,76. Ein weiterer Kamerad nach 11 und 14 sowie die Mindestleistung. Bei drei versch. Sachbearbeiter drei verschiedene Beträge. Bitte um Überprüfung ging heute raus, ggf. folgt der Widerspruch. Welche Leistungen können denn fuer die RDL geltend gemacht werden?
Wieviele Tage waren es denn genau und WAS ist beantragt worden?
Zwei Tage, Samstag und Sonntag. Beantragt wurde nach 14 Dienstgeld.
hast du Verdienstausfall oder Mindestleistung beantragt
die USG besteht aus 3 teilen
1. Dienstgeld (Wehrsold) - Dienstgrad abhängig
2. Lohnersatz (Verdienstausfall oder Mindestleistung)
3. Zuschlag nach §14 (nur am Wochenende)
und das muss alles Beantragt werden
Merke - nicht der Sachbearbeiter macht hier den Unterschied - sondern der Antragsteller mit seinem Antrag - simple as that.
Danke das wird gewesen sein.
Und ganz einfach hier abrechnen: https://usg-online.bundeswehr.de
Ist sogar mit Erklärung. ;)