Hallo zusammen,
kann jemand beantworten, wie es mit einer Urlaubssperre bei Neueinstellungen in das Beamtenverhältnis / Direkteinstieg gehalten wird?
Was meinen Sie mit Urlaubssperre?
Ob man zB. in den ersten sechs Monaten keinen Urlaub nehmen darf.
Nennt sich Wartezeit und steht so in der "Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten und Bundesrichter"
Da stehen die 6 Monate drin.
Zitat von: Al Terego am 23. Februar 2022, 18:37:38
Nennt sich Wartezeit und steht so in der "Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten und Bundesrichter"
Kann aber auch sein, dass dies inzwischen aufgehoben wurde. Am besten den Vorgesetzten bei der Nichtgenehmigung nach der Begründung fragen.
Zitat von: Al Terego am 23. Februar 2022, 18:41:33
Zitat von: Al Terego am 23. Februar 2022, 18:37:38
Nennt sich Wartezeit und steht so in der "Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten und Bundesrichter"
Kann aber auch sein, dass dies inzwischen aufgehoben wurde. Am besten den Vorgesetzten bei der Nichtgenehmigung nach der Begründung fragen.
Stand mal in § 3 der EUrlV. Der wurde aber 2014 gestrichen.
https://www.buzer.de/gesetz/3890/a54276.htm