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Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: Torsten1996 am 05. März 2022, 18:28:07

Titel: Marine, Auslandseinsatz Ehe Frau ggf. Mit Kind nachfliegen lassen.
Beitrag von: Torsten1996 am 05. März 2022, 18:28:07
Moin, ich bin Saz bei der Marine .
Da ich jetzt frisch verheiratet bin , stellt sich mir das erste mal die Frage , ob in der OSDP meine Frau auf Kosten des Staates zu mir geflogen wird oder ob es wie in den letzten Einsätzen ist,  ich es selber zahlen muss.
Anerkannte Wohnung liegt noch nicht vor, reiche ich aber bald ein.
Gerüchterweise habe ich im letzten Einsatz gehört , dass es übernommen wird , aber ich finde nichts dazu.
Titel: Antw:Marine, Auslandseinsatz Ehe Frau ggf. Mit Kind nachfliegen lassen.
Beitrag von: justice005 am 05. März 2022, 21:49:33
Grundsätzlich gilt, dass der einsatzurlaub in Deutschland verbracht wird. Nur wer auch während der osdp aus dienstlichen Gründen (!) vor Ort bleiben muss, kann stattdessen seine kernfamilie auf Kosten des Dienstherrn einfliegen lassen. Wer vor Ort benötigt wird und wer nicht, entscheidet der Kommandant bzw. der erste Offizier.
Titel: Antw:Marine, Auslandseinsatz Ehe Frau ggf. Mit Kind nachfliegen lassen.
Beitrag von: LwPersFw am 06. März 2022, 07:48:42
Zitat von: Torsten1996 am 05. März 2022, 18:28:07

Anerkannte Wohnung liegt noch nicht vor, reiche ich aber bald ein.


Das ist nicht erforderlich!

Die aktuell im Datenbestand erfasste Hauptwohnung gilt ab dem Tag der Hochzeit als berücksichtigungsfähig.

Der Pers muss beim Erfassen der Hochzeit nur daran denken dies zu tun und im Bereich "Anschrift" in einem Feld ein Häkchen zu setzen und das Datum einzutragen.

Fragen Sie sicherheitshalber nach...

Solange Sie verheiratet sind, ist jede Wohnung/Haus in die Sie einmal ziehen werden automatisch berücksichtigungsfähig.