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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: JJ797 am 11. März 2022, 20:23:01

Titel: Frage zur Entlassung nach §55 (2)
Beitrag von: JJ797 am 11. März 2022, 20:23:01
Wie oben bereits beschrieben steht bei mir die Entlassung nach §55 (2) an.
Das 90/5 wurde um Januar gemacht und Anfang Februar von der Einheit dem BAPers übermittelt.
Diese haben gleich das Verfahren eingeleitet (1,5 Jahre Therapie vorausgehend, Gesundheitsnummer 13 (6).
Das truppenärztliche Gutachten wurde bereits fertiggestellt und ebenfalls übermittelt.
Das zweite 90/5 soll nun laut meinem Bearbeiter im BAPers bis Anfang Mai abgeschlossen werden.

Nun zu meiner Frage: Ich habe bereits mehrfach gelesen, dass man anschließend eine 3-monatige ,,Kündigungsfrist" hat.
Ab welchem Zeitpunkt gilt diese Frist?
Also im Prinzip kommt ja irgendwann im Mai/Juni rum die Entlassungsverfügung mit irgendeinem Datum.
Nehmen wir einfach mal ein fiktives Datum an.

Die Verfügung wird also am 01.06.22 erstellt. Gelten dann auf den Tag genau die 3 Monate (also quasi Kündigung zum 01.09.22 oder immer zum Ende des Monats?
Also in dem Fall bspw. dann der 30.09.22?

Oder gilt vielleicht ein ,,Sonderfall", und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem mir die Verfügung eröffnet wird?

Ich hoffe, dass ich meine Fragen einigermaßen verständlich formuliert habe und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

Vielen Dank im Voraus!
Titel: Antw:Frage zur Entlassung nach §55 (2)
Beitrag von: JJ797 am 11. März 2022, 20:28:01
Noch etwas vergessen...
Wie sieht dann mein ,,Kündigungsschreiben" aus, welches ich bekomme? (Wird ja vermutlich die Verfügung sein)
Steht dann dort einfach nur nach §55 (2) entlassen oder stehen dann dort spezifische Dinge, wie die Gesundheitsnummer oder sowas?
Titel: Antw:Frage zur Entlassung nach §55 (2)
Beitrag von: LwPersFw am 12. März 2022, 10:25:18
Für Sie trifft dann  § 55 (2) i.V.m. (6) Satz 2 SG zu.

I.d.R. wird als DZE der Ende des Monats gewählt.

Bsp. : Bescheid datiert auf 19.01.2022 ... Entlassung zum 30.04.2022

Es gibt ja keinen genauen Stichtag, weil im Gesetz formuliert ist : "... wenigstens drei Monate ...".


Gesundheitsnummern stehen nicht im Bescheid.


Titel: Antw:Frage zur Entlassung nach §55 (2)
Beitrag von: JJ797 am 12. März 2022, 10:53:53
Zu aller erst ein Mal vielen Dank für die Antwort!

Gibt es bzgl. der zweiten Frage denn vielleicht noch eine etwas spezifischere Antwort?
Oder steht dort einfach überhaupt nichts drauf und sieht die Verfügung genau so aus, wie eine ,,normale" Entlassungsverfügung zum regulären DZE?
Titel: Antw:Frage zur Entlassung nach §55 (2)
Beitrag von: Andi8111 am 12. März 2022, 10:59:18
Wovor fürchten sie doch denn? Der Bescheid muss den konkreten Rechtsbezug nennen. ,,... endet das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit aufgrund Paragraph x, Absatz y zum...."
Das wird im Bescheid enthalten sein.
Titel: Antw:Frage zur Entlassung nach §55 (2)
Beitrag von: ulli76 am 12. März 2022, 11:31:42
Es gibt kein Kündigungsschreiben, sondern einen Entlassungsbescheid.