Guten Abend in die Runde.
Ich habe noch eine Frage zum Projekt: Freiwilliger Wehrdienst im Heimatschutz -"Dein Jahr für Deutschland".
Klar ist, dass erst eine dreimonatige Grundausbldung und dann eine viermonatige Spezielausbildung stattfindet.
Die "fehlenden" fünf Monate werden durch Übungen und Einsätzen in der territorialen Reserve "abgeleistet", innerhalb von sechs Jahren.
Soweit alles klar!
Aber, was passiert nach den sieben Monaten Ausbildung bis zum ersten, zweiten, dritten Einsatz/Übung?
Ist man in der Zeit wieder Zuhause, im "alten" Job, in der Arbeitslosigkeit etc. ?
Oder ist man "irgendwo" bei der Bundeswehr "untergebracht" bis die 6-Jährige-Verpflichtung ausgelaufen ist?
Liebe Grüße
Almut
Man geht seiner Arbeit nach, beginnt eine Ausbildung, beginnt ein Studium, ...
Das Modell ist vergleichbar mit den Verpflichtungen in den KatS Organisationen in Wehrdienstzeiten: Über mehrere Jahre als Helfer zur Verfügung stehen, wenn man gebraucht wird, aber dabei noch etwas anderes "hauptberuflich" machen können.
DANKE!
LG
Almut
ZitatDas Modell ist vergleichbar mit den Verpflichtungen in den KatS Organisationen in Wehrdienstzeiten:
Wobei man da "damals" Verpflichtungen zur Teilnahme an Einsätzen/Übungen hatte und das sogar mit Bußgeld belegt war, bishin zur Meldung an die Bw und ggf. Wehrdienst.
Reserve ist 100% freiwillig. (Klar führt nix machen zur Ausplanung/Auskleidung) aber mit dem Pflicht Wehrersatzdienst kann man es nicht vergleichen.
Es ist eben eher wie mit einem Ehrenamt oder Verein. Jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten, sofern es Sinn macht.
Es ist auch möglich in den FWD zu wechseln oder SaZ zu werden.
Ein Grund, neben den Wiederrufen, dass der Heimatschutz nicht beabsichtigten Zahlen erreicht.
Ich bleibe bei meiner Meinung: die ganze Aktion ,,FWD Heimatschutz" ist eine Sturz- und Totgeburt. Das bringt weder für den Soldaten noch die Bw wirklich etwas.
Nunja, gerade im Lichteder aktuellen Entwicklungen istesbesser, als 3 Tage Training ...
Insoweit ist es ggf. ein einfacher Einstieg - eine Kurzlehre.
Zitat von: DeltaEcho am 18. März 2022, 09:58:24
Es ist auch möglich in den FWD zu wechseln oder SaZ zu werden.
U.a. gerade
dies wird im BMVg als ein Erfolg des Pilotprojektes gewertet.
Weshalb es verstetigt und fortgeführt wird.
Evaluierung später...
PS ... die Soldaten/Soldatinnen
sind FWDL 7.
Sie wechseln also nicht in den FWD.
Sie können nur bis 23 Monate den FWD verlängern, oder SaZ werden.
Ein Problem wird ggf. entstehen... wenn die geplanten 5 Heimatschutzregimenter in den nächsten Jahren aufgestellt werden...
... Denn genau für diese sind ja diese Soldaten gedacht ...
Wenn aber 50 % oder mehr aus dem Projekt herausgelöst werden ...
... fehlt das Personal
LwPersFw:
Die HSchKp sind schon jetzt nicht voll besetzt - wie alle na TrT - teilweise sogar ohne KpChef / stv
Zitat von: F_K am 18. März 2022, 18:33:39
LwPersFw:
Die HSchKp sind schon jetzt nicht voll besetzt ...
Das meinte ich ja...
Und zukünftig soll es nicht 1 Regiment sein... sondern 5 ... mit entsprechend mehr Kompanien...
Dafür sollte dieses Projekt den Nachwuchs generieren... und nicht für andere Bereiche der Bw mehr FWDL-lang
DAS hätte ich einfacher und ohne zusätzlichen Aufwand haben können...
Ich habe Dir zugestimmt.
Gelten denn für den FWD im Heimatschutz die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie für die Bewerber als SaZ? Sprich durchlaufen die das gleiche Assessment in den KarrC, haben die gleichen gesundheitlichen Kriterien zu erfüllen, usw?
Die gleichen Kriterien wie für den normalen FWDL.
Ich hatte mich als SaZ beworben, und wurde aufgrund mehrerer alter, verheilter Verletzungen T5 gemustert. Man hat mir erklärt, dass ich zwar jetzt keine Probleme deshalb hätte, aber ja in einigen Jahren vielleicht welche bekommen könnte. Gut, das war sehr schade, denn es war echt mein Wunsch Soldat zu werden. Wenn der FWD im Heimatschutz quasi wie ein Ehrenamt ist, und die BW nicht mein Arbeitgeber ist, hätte ich Chancen darauf als FWDL im Heimatschutz genommen zu werden, oder gelte ich auch dafür als dienstunfähig?
Die Kriterien für die Dienstfähigkeit sind die selben wie für alle Soldaten. D5 ist D5 (bedeutet: ,,nicht dienstfähig" - und das für alle Dienstverhältnisse und Verwendungen)
ZitatWenn der FWD im Heimatschutz quasi wie ein Ehrenamt ist, und die BW nicht mein Arbeitgeber ist, hätte ich Chancen darauf als FWDL im Heimatschutz genommen zu werden, oder gelte ich auch dafür als dienstunfähig?
Es mag zwar "quasi" ein Ehrenamt sein aber man ist während einer RDL und anderen Veranstaltungen grundsätzlich Soldat mit allen Rechten und Pflichten und dazu gehört die Tauglichkeit. Damit ist mit D5 der Heimatschutz ausgeschlossen. Es gibt aber m.W. einen Tauglichkeitsgrad "X" wo man bsp. im Stab dienen kann, das wäre aber dann kein Heimatschutz mehr sondern eine Beorderung in einem Truppenteil.
T X ist "tauglich als Reservist ohne körperliche Belastung". Also NACHDEM man seinen normalen Dienst mit Grundausbildung und Co abgeleistet hat.
Ok falsch gelesen ich dachte er wäre schon mal Soldat gewesen. Dann geht da natürlich gar nix. Eventuell ein "richtiges Ehrenamt"?