Hallo und guten Morgen,
für mein neues Aufgabengebiet bei der Bundeswehr (ziviler Bereich) wird eine Sicherheitsüberprüfung notwendig sein.
Ob SÜ1 oder 2 kann ich noch nicht sagen, SÜ3 halte ich für unwahrscheinlich.
In welcher Form stellt der MAD die Ergebnisse der Prüfung vor?
Wird mein Vorgesetzter nur informiert im Sinne von "Überprüfung bestanden" oder "Überprüfung nicht bestanden",
oder wird jeder Punkt der Prüfung detailliert im Abschlußbericht kommentiert?
Danke!
Andreas
Zitat von: Andreas99 am 18. März 2022, 11:03:05
Wird mein Vorgesetzter nur informiert im Sinne von "Überprüfung bestanden" oder "Überprüfung nicht bestanden",
Nur dieses Ergebnis
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Andreas.
Sie bekommen das Ergebnis mitgeteilt und das war es. Wenn Sie die Hoffnung haben das man Ihnen genau sagt, was man so alles über Sie herausgefunden hat, muss ich Sie enttäuschen.
Aber mal Hand aufs Herz, dass weiß man eh selber. Sprich wenn sie "Flecken" auf den Lebenslauf haben wissen Sie das, was man über Sie bei Google und Co findet ebenfalls.
Klar, dass was der MAD rausfinden kann geht tiefer, aber wenn da nix ist muss man auch keine Angst haben...
Hallo deepflight.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Aber, was sind den Flecken auf dem Lebenslauf?
Lieben Gruß
Andreas
Ich hatte unlängst einen Fall: Ein als HptFw eingestellter Seiteneinsteiger, nicht Wiedereinsteller, musste eine SÜ2 kurz nach Dienstantritt in der Stammeinheit machen. Hier stellte sich folgendes heraus: Zweimal sexuelle Nötigung, fahren ohne Füherschein nach Entzug wegen Alkohol und Drogen. Dreimal schwere Körperverletzung. Zwischen Bewerbung/KarrC und Einstellung verbrochen und nicht mitgeteilt. Zwischen Bewerbung und Einstellung lagen leider systembedingt fast 2 Jahre....
das ist aber starker toback :o :o :o
....da habe ich wohl nichts zu befürchren..... ;D
Naja, der ist in hohem Bogen geflogen. Strafverfahren läuft noch, wegen Einstellungsbetrug....
Richtig so...
das straftaten bei einer sicherheitsüberprüfung auffalen ist ja eigentlich klar.
aber was aknn noch zu einer negativen überprüfung führen?
ich frage mit wirklichem interesse, weil ich mit diesem thema nie zu tun hatte.
gruß
andreas
Kontakte in die "falschn" Länder
übermäßige Schulden
Überschuldung, Lebenswandel, Erpressbarkeit, Verwandte, Ehe- / Lebenspartner, Länderliste, ...
Das kann man wirklich nicht abschließend sagen, vor Allem kommt es dabei auf den Zusammenhang der einzelnen Informationen an. Spezialisten nennen das "Erkenntnisnetzwerk".
Es gibt da die Klassiker die hier schon genannt wurden, aber am Ende kann es alles sein, was zu der Einschätzung führt, dass du nicht vertrauenswürdig bist, von Posts in irgendwelchen
Foren bis hin zu Schulden etc pp.
Fazit ist aber, dass niemand der Ausserhalb des MAD (oder einem für den MAD zuständigen Kontrollorgan) das genau sagen kann. Und das ist auch gut so, denn sonst wüssten die "Bösen"
ja, wie sie sich tarnen können.
Ihr Interesse in allen Ehren, aber a.) geht Sie das als Nicht-MAD-Mitarbeiter nix an, b.) weiß das hier vermutlich niemand und falls doch wird der es Ihnen c.) sicherlich nicht in einem offen
einsehbaren Forum erzählen.
Damit ist das Thema aus meiner Sicht dann auch abschließend besprochen.
Zitat von: Deepflight am 22. März 2022, 11:29:29
Sie bekommen das Ergebnis mitgeteilt und das war es. Wenn Sie die Hoffnung haben das man Ihnen genau sagt, was man so alles über Sie herausgefunden hat, muss ich Sie enttäuschen.
Das war es dann eben nicht! Bitte SÜG und einschlägige, begleitende Gesetze und verwaltungsrechtliche Entscheidungen lesen.
Zitat
Ihr Interesse in allen Ehren, aber a.) geht Sie das als Nicht-MAD-Mitarbeiter nix an,
Generell richtig! Aber nicht zutreffend wenn es um erhobene Daten über die eigene Person handelt. Als zu überprüfende Person kann er sein Interesse sehr wohl auch juristisch durchsetzen.
Zitat
Damit ist das Thema aus meiner Sicht dann auch abschließend besprochen.
Sportliche Ansage, wenn es sich um zumindest irreführende Informationen handelt.
@ VB:
Das Ergebnis der SÜ ist tatsächlich nur das Ergebnis - mehr nicht.
Das ggf. Weitere Auskünfte erhältlich sind bzw. das Ergebnis gerichtlich überprüfbar ist, steht auf einem anderen Blatt.
(Randbemerkung - meine Liste erhebt zwar keinen Anspruch auf Vollständigkeit - deckt aber die wesentlichen Dinge ab - einige Begriffe sind ja "offen".)
@F_K:
Bezog mich nicht auf Deine Liste, sondern auf die Einlassungen von Deepflight. Mir ging es darum, dass weder Ermittlungen noch Entscheidungen (auch wenn sie keine Verwaltungsakte sind) im juristisch luftleeren Raum hängen.
@VictorBravo du hast das Lesen aber auch nicht erfunden, oder? Wo steht denn in dem Beitrag von mir bitte, dass die Ermittlungen oder Entscheidungen im juristisch luftleeren Raum hängen? Natürlich ist das justiziabel, bei Abwägung der betroffenen, schutzbedürftigen Rechtsgüter kriegst du dennoch keinen Einblick, was der MAD alles weiß.
Mal abgesehen davon, wenn du das SÜG gelesen hättest wüsstest du, was im Paragraph 6 & 23 steht. Klar kann man Daten kriegen, aber eben nur wenn man das explizit anfordert und nur, wenn das Schutzbedürfnis des Staates weniger schwer wiegt als das Recht auf Bestimmung der persönlichen Daten.
Es ist so wie F_K und ich es beschrieben haben, man bekommt als Betroffener das Ergebnis (ggf nach Anhörung zu vorliegenden Tatsachen) und das wars.
Die Frage war, wie das normalerweise läuft und nicht, was man vielleicht alles auf dem Rechtsweg erfahren kann. Das es für die Auskunft nicht unerhebliche Hürden gibt hat gute Gründe.
Also vielleicht zukünftig nicht so steile Thesen raushauen? Ist aber nur ein Vorschlag...