Guten Tag Kameraden,
Laut dem neuen Beurteilungssystem für Bs (Laufbahn der Feldwebel) ist der SLP 2221 erforderlich. Reicht es diesen SLP einmalig abzulegen oder muss er wie bei den Offizieren bei Ablauf erneuert werden? Der SLP hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Mfg.
EDIT: Betreff berichtigt zu 2221
Da hast sich durch das neue BU-System nichts geändert. Eine BU bekommt man sowieso, egal ob man einen SLP hat, der aktuell oder abgelaufen ist oder auch gar keinen hat.
BU und Gültigkeit des SLP sind erst mal zwei Paar Schuhe, dass ist richtig.
Es gibt aber ein großes ABER dabei: Sie werden mit anderen Soldaten verglichen, sowohl in der BU als auch in den Auswahlverfahren. In der BU entscheidet der Chef (und lässt sich das, laienhaft gesprochen, vom Nächsthöheren bestätigen) wie er Sie leistungsmäßig sieht. Natürlich kann er dann, wenn ihr SLP *schuldhaft) abgelaufen ist (sprich Sie sich nicht um Verlängerung gekümmert haben), der eines anderen Soldaten ihrer Vergleichsgruppe aber nicht, sie schlechter beurteilen. Schließlich ist das ein objektives Leistungsmerkmal.
Er MUSS es aber nicht, da in der BU der Chef innerhalb der gegebenen Rahmenbedingungen seine Wertung frei vergibt; er muss es eben "nur" argumentieren können.
In Auswahlverfahren hingegen gibt es festgelegte Kataloge von Bedarfsträgerforderungen, und da ist der SLP regelmäßig Teil davon. Dort verlieren Sie mit abgelaufenem SLP auf jeden Fall etwas Boden oder -je nachdem, um welche Auswahl es geht - das Ganze geht so weit, dass Sie aufgrund fehlender Voraussetzung garnicht in die Betrachtung kommen. Das wäre z.B. meines Wissens nach bei der BS-Auswahl so.
So oder so, den SLP gültig halten schadet nicht, daher empfehle ich immer, sich darum zu kümmern. Der Aufwand hierzu ist halt auch echt überschaubar
Zitat von: Deepflight am 20. März 2022, 06:58:24
In Auswahlverfahren hingegen gibt es festgelegte Kataloge von Bedarfsträgerforderungen, und da ist der SLP regelmäßig Teil davon. Dort verlieren Sie mit abgelaufenem SLP auf jeden Fall etwas Boden oder -je nachdem, um welche Auswahl es geht - das Ganze geht so weit, dass Sie aufgrund fehlender Voraussetzung garnicht in die Betrachtung kommen. Das wäre z.B. meines Wissens nach bei der BS-Auswahl so.
In den aktuellen Auswahlverfahren OffzMilFD und BS ist gefordert:
SLP EN 2221 ( Gültigkeit keine Bedingung )
odergültiger ( 3 Jahre ab Test ) 200-Punkte-Test EN
mit einer vorgegebenen
zu erreichenden Mindest-Punktzahl Nachzulesen in den jeweiligen KennNr der GAIP
Was gilt, muss immer in der Ausschreibung für das jeweilige Auswahljahr geprüft werden.