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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: SchmidtMax am 24. März 2022, 16:22:24

Titel: Verwendung bei anrechenbarem zivilen Studium
Beitrag von: SchmidtMax am 24. März 2022, 16:22:24
Grüß Gott erst einmal,

derzeit studiere ich zivil Wirtschaftswissenschaften im Bachelor. Dieses Studium werde ich voraussichtlich bald abgeschlossen haben. Seit längerem spiele ich schon mit dem Gedanken, mich als Offizier(anwärter) zu versuchen. In der Offizierausbildung ist ja ein Studium vorgesehen, jetzt die Frage: Zumindest in manchen Fällen kann ich mir das Studium ja anrechnen lassen. Wenn das also klappt, was bedeutet das dann konkret? Die Dauer der Verpflichtung, 13 Jahre, bleibt ja gleich, nehme ich an. ,,Überspringe" ich dann also sozusagen die Dauer des Studiums und werde dann direkt ,,normal" eingesetzt? Selbst wenn ich an einer der Bw-Unis dann einen Master mache, bin ich damit ja in fünf Trimestern durch, statt sieben für den Bachelor.

Vielen Dank schonmal im Voraus
Max
Titel: Antw:Verwendung bei anrechenbarem zivilen Studium
Beitrag von: p4uLe83 am 24. März 2022, 16:26:01
Dazu gab es erst vor kurzem einen Erfahrungsbericht von einem zukünftigen Kameraden, der wird als Oberfähnrich eingestellt und macht die normale OA-Schiene mit.
Alternative: Seiteneinstieg mit verwertbarem Studium, das ist dann aber ein anderes Leben. Auch das wird in dem Erfahrungsbericht und Verwandtem Thread thematisiert.
Titel: Antw:Verwendung bei anrechenbarem zivilen Studium
Beitrag von: SchmidtMax am 24. März 2022, 16:51:58
Danke dir für die schnelle Antwort. Den sehr hilfreichen Erfahrungsbericht habe ich jetzt gelesen, aber die Vergleichbarkeit ist ja (möglicherweise) nur teils gegeben. Er hat ja einen abgeschlossenen Master und ich (bald) einen abgeschlossenen Bachelor. Ist das egal, kann ich denselben Weg wie er gehen oder wird da unterschieden? Ich vermute letzteres.
Titel: Antw:Verwendung bei anrechenbarem zivilen Studium
Beitrag von: KlausP am 24. März 2022, 16:54:21
Sie könnten sicht ja mal etwas in die Soldatenlaufbahnverordnung einlesen.
Titel: Antw:Verwendung bei anrechenbarem zivilen Studium
Beitrag von: Ralf am 24. März 2022, 17:03:27
Mit einem BA kann man als OFähnr eingestellt werden, dafür braucht es keinen bestimmten DP; i.d.R. studiert man dann auch nicht nochmal / weiter. alle Wege stehen einem offen, auch Führungskarriere.
Man kann auch als OLt eingestellt werden, dann muss aber genau so ein DP für das Studium auch bereitstehen. Und man strebt damit eher die Fach- als Führungskarriere an

Aber wir müssen doch nicht immer einen neuen Faden aufmachen, oder?
Das Thema SE wird ja hier auch behandelt: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,60302.135.html
Titel: Antw:Verwendung bei anrechenbarem zivilen Studium
Beitrag von: Deepflight am 26. März 2022, 08:16:18
Wie Ralf schon schrieb, wenn Sie einen Seiteneinstieg mit höherem Dienstgrad machen wollen braucht man für Sie einen freien Dienstposten (DP) mit Studienhinterlegung Wirtschaftswissenschaften.

Sie werden dann in aller Regel einen DP in einer Fachfunktion bekommen und schlagen damit eher eine Fach- als eine Führungskarriere ein, dass ist richtig. ABER, und das muss man auch dazu sagen, es muss keine Fachverwendung bleiben.
Als Wiedereinsteller oder Seiteneinsteiger mit höheren DG sind sie kein "Offz 2.Klasse", es hängt davon ab ob Sie als Offz Fachdienst (mit Karriereziel Hauptmann) eingestellt werden oder als Offz Truppendienst (mit Karriereziel Oberstleutnant).
Beim Fachdienst (was wohl mittlerweile geht, hab zuletzt einen SE als Offz MilFD kennen gelernt, war mir auch neu) sind Sie Fachmann auf ihrem Gebiet, werden aber eher keine Führungsfunktion wahrnehmen. Gibts zwar auch, ist aber selten.

Als Offz TrDst sind Sie einem normalen Truppendienstoffz formaljuristisch gleichgestellt. Heißt, auch wenn es erst mal eine Fachfunktion ist sind Sie nicht zwingend darauf limitiert. Es ist dann eben nur so, dass ihnen hier und dort Ausbildungsschritte oder Befähigungsnachweise (ATN) fehlen. Die kann man aber nachholen, je nach Dienstgrad mit dem man eingestellt wurde.

Ich bin den Weg selbst gegangen, als SaZ ausgeschieden, Studium gemacht, Wiedereinsteller mit höherem DG und bin nach meiner ersten Verwendung in Fachtägikeit den Weg Richtung Führungsverwendung gegangen. Gehen tut das, man muss sich aber selbst darum kümmern die fehlenden ATN nachzuweisen und sich dann nach Eignung, Leistung und Befähigung in diesen Bereich beweisen.
Es ist nicht einfach, braucht nen längeren Atem, Durchhaltevermögen, Bedarf in der Truppe und auch manchmal etwas Glück (z.B. sich als Chefvertreter beweisen zu können), generell geht es aber.

Wenn Sie z.B. als OLt einsteigen würden, verbringen Sie 4,5 Jahre in dem DG bevor Sie Hptm werden, haben also deutlich mehr Zeit im DG und in Ihrer Verwendung mehr Erfahrung als ein "normaler" Offz, der z.T. erst 2,5 Jahre aus dem Studium ist, bevor er Hptm wird. Mit diesem Zeitunterschied kann man es schon schaffen, den Absprung in eine Führungsverwendung zu packen. Aber man muss sich eben bewusst selbst in die Richtung empfehlen.
Titel: Antw:Verwendung bei anrechenbarem zivilen Studium
Beitrag von: Ralf am 26. März 2022, 09:26:59
ZitatAls Wiedereinsteller oder Seiteneinsteiger mit höheren DG sind sie kein "Offz 2.Klasse", es hängt davon ab ob Sie als Offz Fachdienst (mit Karriereziel Hauptmann) eingestellt werden oder als Offz Truppendienst (mit Karriereziel Oberstleutnant).
Beim Fachdienst (was wohl mittlerweile geht, hab zuletzt einen SE als Offz MilFD kennen gelernt, war mir auch neu) sind Sie Fachmann auf ihrem Gebiet, werden aber eher keine Führungsfunktion wahrnehmen. Gibts zwar auch, ist aber selten.
Das geht nur bei ganz wenigen SanDst-DP (weil dort ein Studiengang hinterlegt ist) und bei den Fachverwendungen § 45 (Piloten etc.)
Titel: Antw:Verwendung bei anrechenbarem zivilen Studium
Beitrag von: Deepflight am 26. März 2022, 11:31:20
Hm, der Kerl war BGMer, vielleicht deswegen, dass ist doch Teil der Sanität, oder?
Titel: Antw:Verwendung bei anrechenbarem zivilen Studium
Beitrag von: Goldgelber am 27. März 2022, 20:28:35
@SchmidtMax - habe Ihnen eine PN geschrieben!