Hallo liebes Forum,
Ich habe gerade die Unterlagen zum Ausfüllen vom Bundeswehr Karriereberater bekommen.
Und stocke beim ( Siehe Foto ).
2017 wurden mir 5 Weißheitszähne gezogen, mit Vollnarkose.
Als ich aufgewacht bin, habe ich wohl den Arzt mit meinem Einhandmesser angegriffen.
Messer nicht geöffnet. Ich habe niemanden verletzt. Ich habe der Zerstörung des Messers zugestimmt und das Ordnungsgeld/Bußgeld von 30€ bezahlt.
Das Verfahren wegen Körperverletzung wurde eingestelllt.
Weil ich Schuldunfähig war ( Vollnarkose nachfolgen ).
Ich habe selber keinerlei Erinnerungen an die Tat wegen der Narkose.
Frage
1. Im Führungszeugnis und im Erweiterten Führungszeugnis stehen keine Vorstrafen, meine Frage soll ich es angeben ?
Oder habe ich dann gar keine Chance mehr :'(
Und vertue mir die einzige Chance ?
2. Sollte ich es lieber weglassen ? ( Verfahren eingestellt. 5 Jahre her. Im Führungszeugnis und im erweiterten Führungszeugnis steht nichts ) [/font][/size]
Ich will nichts lieber als zur Bundeswehr, und weiß das es damals ein Fehler war.
Ich kann die Vergangenheit leider nicht ändern und habe mir sonst auch nie etwas zu Schulden kommen lassen.
5 Weisheitszähne?
Steht eigentlich in den Erläuterungen abschließend drin. Was genau ist denn passiert, Strafbefehl, Einstellung gegen Geldauflage, war's ne OWi wegen dem WaffG?
Ich wunder mich immer was es so gibt. Und dass man sich bewaffnet auf den Zahnarztstuhl legt.
Letztendlich musst du "nur" das ausfüllen, was in deinem Bewerbungsbogen gefragt wird, nicht mehr und nicht weniger. Wenn du dich daran hältst, liegst du richtig.
Da ist es auch egal was wir hier sagen, denn wenn's nicht stimmt, kannst du später nicht sagen, der xy ausm Bundeswehrforum hat aber gesagt.
Zitat von: Zwanderthalb am 01. April 2022, 16:37:55
5 Weisheitszähne?
Steht eigentlich in den Erläuterungen abschließend drin. Was genau ist denn passiert, Strafbefehl, Einstellung gegen Geldauflage, war's ne OWi wegen dem WaffG?
Habe die Zähne mitbekommen.
Messer führen ( OWiG eingestellt nachdem ich 30€ bezahlt habe und Messervernichtung zugestimmt habe ).
Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Nötigung wurde eingestellt.
Das heißt, es war ein Ermittlungsverfahren, keine Verurteilung und ein Bußgeld. Wenn danach gefragt wird, wahrheitsgemäß beantworten.
Wenn es über 5 Jahre her ist, dann wurde es sowieso getilgt und du musst nichts angeben und auch nichts darüber erwähnen.
Vorausgesetzt du hast nicht noch andere Dinge ,,verbrochen".