Hallo,
ich bin seit November SaZ 4 und möchte gerne zum Ende der Probezeit (Ende April 2022) kündigen bzw um meine Entlassung bitten.
Da ich die Zeit bis zum 30.04.22 vollständig absolvieren möchte, bin ich nun unsicher, wann ich kündigen soll. Ich weiß, dass man die Kündigung schriftlich einreichen muss (kann man da um Entlassung zum 30.04.22 bitten?), aber was ist der beste Zeitpunkt? Ich möchte vermeiden, wenn ich das z.B. jetzt schon sage, dass man mich direkt entlässt.
Der 30.04. ist unglücklicherweise auch ein Samstag.
Was würdet ihr raten? Am Montag davor? Oder ist auch das zu früh?/Zu spät?
Für Hilfe wäre ich dankbar.
Vielen Dank!
@ AntonK:
Du solltest Deine Absicht JETZT Deinem DV mitteilen - es stehen ja dann noch Entlassungsuntersuchungen, Auskleidung usw..
Jetzt mit dem Hinweis auf den 30.04
Zitat von: Ralf am 07. April 2022, 11:03:37
Jetzt mit dem Hinweis auf den 30.04
ok, aber können Sie dann nicht sagen, dann gehen Sie sofort, also innerhalb von wenigen Tagen, bis die Auskleidung etc erledigt ist? Das dauert vermutlich keine 3 Wochen....
Danke für die Antworten.
Du "kündigst" ja zu einem Termin.