Moinsen,
Folgendes:
Eine Kommandierung/ Versetzung beginnt auf einem Montag. Die Anreise soll jedoch bis Sonntag XXX Uhr erfolgen.
Man soll ja immer beim melden erste Geige bzw. den Diener tragen!
Ich bekomme die Fahrt ja bezahlt, aber wie ist dann mit der Arbeitszeit? Sobald ich die Uniform tragen MUSS, ist es für mich Arbeitszeit.
Sehe ich das komplett falsch oder gibt es genau dafür eine Regelung?
MkG
Barko
Nur weil Du Uniform tragen musst, bedeutet dies nicht, dass damit automatisch Arbeitszeit generiert wird. Sonst könnte ja jeder, der ein Token für die kostenlose Fahrt mit der Bahn nutzt genauso argumentieren.
Das sehen Sie komplett falsch. Reisezeiten sind in der Regel keine Dienstzeiten.
Und ja, der Dienstanzug ist bei der Meldung nach Anreise üblich.
Zitat von: Al Terego am 18. April 2022, 12:53:00
Nur weil Du Uniform tragen musst, bedeutet dies nicht, dass damit automatisch Arbeitszeit generiert wird. Sonst könnte ja jeder, der ein Token für die kostenlose Fahrt mit der Bahn nutzt genauso argumentieren.
Hmmm, ich finde das kann man nicht vergleichen
@Barko
Ich bin da auf ihrer Seite aber die Rechtslage ist da leider eindeutig.
Ich nehme einfach an solchen Lehrgängen nicht mehr teil, es gibt ja auch Lehrgangsplaner die es schaffen eine Anreise Montag bis 14 Uhr zu planen.
Zitat von: Barko am 18. April 2022, 12:56:23
Hmmm, ich finde das kann man nicht vergleichen
Na Du hast ja mit dem Bezug zur Uniform angefangen ... ;)
Aber SolSim hat es ja schon richtig dargestellt, dass Reisezeiten in der Regel keine Dienstzeiten darstellen. Anders sieht es z.B. aus, wenn Du der Fahrer eines Dienstfahrzeuges bist.
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/service-recht/beitrag/endlich-reisezeiten-gelten-zukuenftig-auch-als-arbeitszeit
"Ab dem 01.03.2021 sollen für die Statusgruppe der Soldaten, Reisezeiten, die über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehen, zu einem Drittel angerechnet und als Zeitguthaben
auf das Gleitzeitkonto gutgeschrieben werden. Die Reisezeiten sind dem Dienstherrn anzuzeigen. Die Regelung gilt auch für Dienstreisen am Wochenende oder an Feiertagen."
Anm.: Dies gilt für alle Dienststellen und Arbeitszeitmodelle, also nicht nur Gleitzeitkonten.
siehe § 11 Abs 4 SAZV oder z.B. C1-1420/34-1370 , Nr. 2090
Sorry für die späte rückmeldung :)
danke, dann bin ich schlauer! vielen dank dafür *top*
Zitat von: LwPersFw am 18. April 2022, 17:15:16
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/service-recht/beitrag/endlich-reisezeiten-gelten-zukuenftig-auch-als-arbeitszeit
"Ab dem 01.03.2021 sollen für die Statusgruppe der Soldaten, Reisezeiten, die über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehen, zu einem Drittel angerechnet und als Zeitguthaben
auf das Gleitzeitkonto gutgeschrieben werden. Die Reisezeiten sind dem Dienstherrn anzuzeigen. Die Regelung gilt auch für Dienstreisen am Wochenende oder an Feiertagen."
Anm.: Dies gilt für alle Dienststellen und Arbeitszeitmodelle, also nicht nur Gleitzeitkonten.
siehe § 11 Abs 4 SAZV oder z.B. C1-1420/34-1370 , Nr. 2090
Im Gegensatz zum DBwV sprechen Regelung und SAZV aber von einem Viertel, nicht einem Drittel.
Dies nur als Ergänzung.