Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Monos477 am 20. April 2022, 21:16:02

Titel: SaZ Dauer auf dem Einberufungsbescheid und Planungsbogen unterschiedlich?
Beitrag von: Monos477 am 20. April 2022, 21:16:02
Guten Abend,
Hoffe das gehört hier rein ansonsten bitte verschieben...


Ich habe am 04.04.2022 meine Grundausbildung begonnen als SaZ 8.
Bei der Durchsicht meiner Unterlagen fiel mir auf, dass auf meinem Eröffnungsbogen
Regelverpflichtungszeit 8 Jahre steht so wie ich es mir auch gewünscht habe.
Aber auf dem Nächsten Bogen wo meine Geplante Dienststelle und Ort etc. beschrieben wird,
Steht Regelverpflichtungszeit 10 Jahre ?
Was genau ist denn nun richtig bzw. An wen soll ich mich bei sowas melden? Gezi? Hörsaalleiter?
Unterschrieben habe ich für 8 Jahre und nicht 10 Jahre.
Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen...

Lieben Dank
Titel: Antw:SaZ Dauer auf dem Einberufungsbescheid und Planungsbogen unterschiedlich?
Beitrag von: Ralf am 21. April 2022, 06:03:34
ZitatUnterschrieben habe ich für 8 Jahre
Wenn du damit die Verpflichtungserklärung meinst: das zählt.
Titel: Antw:SaZ Dauer auf dem Einberufungsbescheid und Planungsbogen unterschiedlich?
Beitrag von: BulleMölders am 21. April 2022, 07:48:33
Zitat von: Monos477 am 20. April 2022, 21:16:02
Steht Regelverpflichtungszeit 10 Jahre ?

Und was meinen Sie, was Regelverpflichtungszeit heißt? Genau, es kann von der Regel abgewichen werden. Wenn sich also niemand mit 10 Jahren für den Dienstposten findet, dann nimmt jemanden mit weniger oder mehr Verpflichtungszeit.
In Ihrem Fall also jemand mit weniger Verpflichtungszeit als die Regel für den Dienstposten vorsieht.
Titel: Antw:SaZ Dauer auf dem Einberufungsbescheid und Planungsbogen unterschiedlich?
Beitrag von: Monos477 am 21. April 2022, 21:24:39
Zitat von: Ralf am 21. April 2022, 06:03:34
ZitatUnterschrieben habe ich für 8 Jahre
Wenn du damit die Verpflichtungserklärung meinst: das zählt.
Ja das muss die verpflichtungserklärung sein wo such noch hingewiesen wird mit 6 monate probezeit etc. Danke


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Titel: Antw:SaZ Dauer auf dem Einberufungsbescheid und Planungsbogen unterschiedlich?
Beitrag von: Monos477 am 21. April 2022, 21:26:16
Zitat von: BulleMölders am 21. April 2022, 07:48:33
Zitat von: Monos477 am 20. April 2022, 21:16:02
Steht Regelverpflichtungszeit 10 Jahre ?

Und was meinen Sie, was Regelverpflichtungszeit heißt? Genau, es kann von der Regel abgewichen werden. Wenn sich also niemand mit 10 Jahren für den Dienstposten findet, dann nimmt jemanden mit weniger oder mehr Verpflichtungszeit.
In Ihrem Fall also jemand mit weniger Verpflichtungszeit als die Regel für den Dienstposten vorsieht.
Okay verstehe. War mir nicht bewusst. Es war halt etwas verwirrend, da auf 2 Bögen 8 Jahre steht und auf dem Verwendungsbogen bei Regelverpflichtungszeit 10 Jahre. Vielen Dank


Gesendet von iPhone mit Tapatalk