Hallo,
In Form eines Befehles (allerdingd ohne die Anlagen ZSan) entsteht der Eindruck, die Bundeswehr würde die Boosterimpfungen so interpretieren, dass ALLE 6 Monate zu boostern wäre.
Ein Kamerad hat z. B. nach seiner dritten Impfung im SanBereich einen erneuten Termin 6 Monate später erhalten.
Hat da jemand mehr Informationen / die Hintergründe?
Zweites Thema:
In vielen Bundesländern sind ja nun fast alle Covid Regelungen entfallen (bis auf Krankenhäuser u. Ä.) - gibt es eine generelle Regelung für Kasernen, insbesondere Zutrittsregelungen für Gäste?
Danke vorab für Infos.
Wir haben im Referat versucht, eine weitere Boosterimpfung zu bekommen. Antwort war, nur für Risikopersonal und/oder ab 60. Eine Wsg, dass dieses zwingend erforderlich oder außerhalb der genannten Ausnahmen möglich ist, habe ich nicht gesehen.
Auch kenne ich keine Weisung, die übergreifend die Zutrittsregelung regelt. Dieses geschieht nmK in Verantwortung des KasKdt iZm der ÖRA.
Aktuell kocht jede Liegenschaft ihr eigenes Süppchen. Warum auch nicht, kocht ja auch jedes Bundesland das eigene.
Es gibt keine geltende Empfehlung, eine zweite Boosterimpfung zu verabreichen AUßER: Bei Älteren (über 70) und schwer Erkrankten in jedem Lebensjahr.
Die STIKO Ratschläge und die relevante Studienlage kenne ich.
Deswegen meine Nachfrage.
Für die Deutsche Reservistenmeisterschaft soll es eine Regelung geben, dass die letzte Impfung nicht älter als 6 Monate sein darf - sonst würde nachgeimpft.
Die meisten Kameraden (die ich kenne), sind geboostert, aber dies wird Mitte des Jahres länger als 6 Monate her sein.
(Der eine Kamerad, der nicht geimpft ist (unwillig), wird nicht zugezogen - Grundimmunisierung ist also Voraussetzung für diese RDL).
Zitat von: F_K am 24. April 2022, 10:48:09
Für die Deutsche Reservistenmeisterschaft soll es eine Regelung geben, dass die letzte Impfung nicht älter als 6 Monate sein darf - sonst würde nachgeimpft.
widerspricht offensichtlich der STIKO Empfehlung und der aktuellen Studienlage. Ich kann mir nicht vorstellen, wer so dumm ist, sich so in die Nesseln zu setzen. Aktuell gilt man mit zwei Impfungen plus Booster als vollst. Immunisiert. Fertig. Wert trotzdem impft, begeht Körperverletzung, es sei denn, der zu Impfende fällt unter die Ausnahmeregel.
Wobei ich muss mich relativieren, mir fallen innert Millisekunden hundert Entscheidungsträger ein, die dumm genug wären...
Das liest sich so, als ob der Passus aus der Zeit stammt in der noch nicht bei allen der Booster fällig war. Vermutlich wurde er schlichtweg noch nicht geändert.
Bis zur DRM ist es ja noch etwas hin- das sollte spätestens mit der nächsten Aktualisierung des Befehls geändert sein.
Edit: Für Veranstaltungen mit Körperkontakt ist in der Regel vollständig geimpft bzw. geboostert plus Test gefordert, nicht ein 4. Booster.
ZitatWert trotzdem impft, begeht Körperverletzung,
ei ei ei..., wenn Ärzte sich an rechtlichen Bewertungen versuchen... ;D ;D ;D
Offtopic:
Randbemerkung:
Justice ist hier natürlich auch als juristischer Laie zuzustimmen - viele der Einsatzimpfschemen enthalten Impfungen, die nicht von der STIKO angeraten sind.
Es wurden sogar Impfstoffe verimpft (JE), die damals keine Zulassung in DEU hatten.
Ferner ist es sogar möglich, Impfstoffe / Medikamente ohne entsprechende Zulassung oder ausserhalb der Zulassung (Offlabel use) zu nutzen.
Klar ist, dass die natürlich immer ärztliche Einzelfallentscheidungen nach Aufklärung / Einverständnis sind - und bei Befehlen sorgfältig abgewogen werden muss.
Trennung:
Ich werde mal versuchen, den Befehl schriftlich zu bekommen.
Zitat von: justice005 am 24. April 2022, 17:03:58
ZitatWert trotzdem impft, begeht Körperverletzung,
ei ei ei..., wenn Ärzte sich an rechtlichen Bewertungen versuchen... ;D ;D ;D
Jeder Eingriff ist Körperverletzung, wenn der Patient zustimmt und es einem medizinischen Zweck dient, ist es zur Zeit noch recht unstrittig, ob der Straftatbestand einer Körperverletzung überhaupt erfüllt ist. Im übrigen: Gähn, niemand wollte hier auf rechtliches hinaus. Aber schön, dass du deiner Profession durch diesen Kommentar Geltung verliehen hast.
Zitatwenn der Patient zustimmt und es einem medizinischen Zweck dient
Wenn die Strafbarkeit neben der Einwilligung zusätzlich am "medizinischen Zweck" hängen würde, würden wohl die meisten Schönheitschirurgen im Knast sitzen... ;D
Lass es einfach... ;-)
Back to topic:Die Viert-Impfung kann nicht befohlen werden (jedenfalls nicht allgemein) und auch nicht zur Voraussetzung für eine RDL oder DVag germacht werden. Mich würde mal tatsächlich interessieren, was für ein "Befehl" das sein soll. Ich vermute stark, dass da irgendjemand etwas nicht verstanden hat. Das sollte sich aber doch vermutlich klären lassen.
Zitat von: F_K am 24. April 2022, 10:12:50
In Form eines Befehles (allerdingd ohne die Anlagen ZSan) entsteht der Eindruck, die Bundeswehr würde die Boosterimpfungen so interpretieren, dass ALLE 6 Monate zu boostern wäre.
Ein Kamerad hat z. B. nach seiner dritten Impfung im SanBereich einen erneuten Termin 6 Monate später erhalten.
Zweites Thema:
In vielen Bundesländern sind ja nun fast alle Covid Regelungen entfallen (bis auf Krankenhäuser u. Ä.) - gibt es eine generelle Regelung für Kasernen, insbesondere Zutrittsregelungen für Gäste?
Wie Andi8111 schon schrieb ... nein "die Bundeswehr" interpretiert hier nichts.
Wenn ... hat der Verfasser dieses Befehls interpretiert.
Es gelten die Regelungen des "Fachlicher Hinweis zur Covid-19 Impfung" des KdoSanDstBw i.d.a.F..
Und darin ist klar zu lesen, dass nach der Grundimmunisierung aktuell nur - 1 - Auffrischungsimpfung erforderlich ist.
(Gültigkeit der
Grundimmunisierung: 6+1 Monat)
Die Auffrischung soll 3 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung (
i.d.R. also der
2. Impfung der Grundimmunisierung) erfolgen.
Ggf. soll dies der Befehl aussagen, wurde aber nur nicht klar formuliert.
Davon
abweichend werden in der Weisung auch alle Abweichungen
im Einzelfall beschrieben,
wenn bestimmte Indikationen vorliegen.
Zutritt/Verhalten Dienststelle: Jede Dienststelle hat ein Hygiene-Konzept - dies ist maßgeblich.
"BVerwG - Verfahrensinformation
Der 1. Wehrdienstsenat verhandelt erst- und letztinstanzlich über zwei Anträge von Offizieren gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorgeschriebenen Basisimpfungen."
https://www.bverwg.de/de/1WB2.22
Nächster Verhandlungstag ist wohl der 07.06.2022
Das Urteil erwarte ich gespannt:)
Randbemerkung:
Bin aktuell an der NATO Schule, Konzept hier (obwohl zivil in Bayern Covid "vorbei ist" - bis auf Ausnahme Ärzte)
- Impfung plus Booster plus
- aktueller (negativer) Test bei Dienstantritt plus
- Temperaturmessung täglich plus
- FFP2 Maske
Auf das Urteil bin ich auch gespannt.
Ich bin schon auf das Urteil gespannt.
Gruß
Zitat von: F_K am 04. Mai 2022, 19:26:48
Randbemerkung:
Bin aktuell an der NATO Schule, Konzept hier (obwohl zivil in Bayern Covid "vorbei ist" - bis auf Ausnahme Ärzte)
- Impfung plus Booster plus
- aktueller (negativer) Test bei Dienstantritt plus
- Temperaturmessung täglich plus
- FFP2 Maske
Ja , der Wiederspruch ist auffällig:
Zivil findet derzeitig eine Durchseuchungsstrategie im Volllgas statt.
Bei staatlichen Dienststellen und auch städtischen Betrieben eine Strategie der strikten Infektionsvermeidung.
Kommt niemand auf die Idee, daß die Schutzmaßnahmen durch das Leben außerhalb der Dienststellen komplett ausgehebelt werden. Ich kann mir kaum vorstellen, daß Soldaten, Beamte und städische Angestellte nach Dienst und am Wochenende noch ein konsequentes "StayAtHome" und strenge Kontaktreduzierung machen.
Dieses Mischmasch verstehe irgendwie nicht.
Entweder wir bekämpfen den Virus richtig, oder wir können es gleich ganz lassen.
@ Holger1970:
Der DIENSTSTELLENLEITER ist für seine Entscheidungen verantwortlich - und diese Schule ist STOLZ darauf, im Präzensunterricht KEINEN Ausbruch gehabt zu haben - ist mBn schon eine Leistung.
Mit der Anforderung "Impfung" und "Test bei Antritt" sowie "Maske" wird das Mögliche getan, auch wenn es nicht so angenehm ist.
Dass dies von der "allgemeinen Politik" anders gehandhabt wird, ist ein anderes Thema - in DEU werden ja auch 200 Tote pro Tag hingenommen - der Anspruch der Schule ist ein anderer.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Impfplicht in den Pflegeberufen nicht zu beanstanden ist.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-042.htmlInsofern gehe ich mal davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht auch keine Bedenken gegen die Impfpflicht bei der Bundeswehr haben wird, jedenfalls soweit es keine formellen Verfahrensfehler findet.
Es würde mich gar nicht wundern, wenn das Bundesverwaltungsgericht vielleicht sogar bewusst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet hätte.
Losgelöst von Corona:
Das Bundesverwaltungsgericht hatte noch nie Bedenken gegen die Impfplicht in den letzten 60 Jahren. Auch in der Wirksamkeit umstrittene Impfungen (wie etwa Grippeschutzimpfung) wurden nie beanstandet. Das letzte Urteil zur Grippeimpfung ist grade mal zwei Jahre her. Daher wüsste ich nicht, was es jetzt auf einmal für Überraschungen geben sollte.
In Ergänzung / Klarstellung:
Alle Medikamente, und insbesondere Impfstoffe, MÜSSEN wirksam sein, sonst ist eine Zulassung NICHT möglich.
Insoweit ist die Wirksamkeit der Grippeschutzimpfung nicht "umstritten" - diese ist eindeutig gegeben.
Aus der Problematik der Herstellungszeiten / des Vorlaufes dazu und den dann (zukünftig) tatsächlich zirkulierenden Grippeviren kann ein Problem entstehen - ändert aber nichts an der Wirksamkeit und der extrem guten Verträglichkeit.
ZitatAus der Problematik der Herstellungszeiten / des Vorlaufes dazu und den dann (zukünftig) tatsächlich zirkulierenden Grippeviren kann ein Problem entstehen - ändert aber nichts an der Wirksamkeit und der extrem guten Verträglichkeit.
Genau das meinte ich ja. Nichts anderes wollte ich sagen. Aber falls das missverständlich war: Danke für die Klarstellung.
Offtopic:
@ Justice:
Gerade für Soldaten "trägt" das Argument mMn nicht - ich "muss" mich aufgrund eines allgemeinen Impfschemas (für das Land / die Einsatzoption) gegen Viren / Krankheiten impfen lassen, die dann ggf. tatsächlich im Einsatzland überhaupt nicht auftreten oder zumindest einzelne Soldaten nicht betreffen.
Es geht aber immer um die Reduktion eines Risikos für die Einsatzfähigkeit - und da ist es dann eben Glück / Pech wenn eine Krankheit nicht zirkuliert oder eine andere Krankheit / Variante zirkuliert.
https://www.evangelisch.de/inhalte/202024/07-06-2022/klage-gegen-bundeswehr-offiziere-lehnen-jegliche-corona-impfung-ab
Morgen geht es weiter vor Gericht...
Persönliche Meinung an: ich hoffe er verliert das! Die 5 Durchgänge als ZgFhr in einem Gesundheitsamt inkl. des ganzen Elends, dass man da bei der Kontakterfolgung erlebt hat, wenn man Familien am Telefon hat lässt mich persönlich da nur mitm Kopf schütteln. Ich kann das tatsächlich nicht nachvollziehen, wenn man keine Vorerkrankung hat, die eine Impfung ausschließt. Und in solchen Fällen könnte man sich auch als Soldat ja von der Impfpflicht durch den zuständigen Truppenarzt entbinden lassen.
Mal ganz ab davon das ich es unkameradschaftlich finde, sich delbst und auch die Kameraden im Umfeld einem erhöhten Risiko auszusetzen....
Persönliche Meinung aus.
Ohne unseren Volljurist/-innen zu nahe treten zu wollen, die These der Rechtsanwältin der beiden OTL, Covid-19 sei keine Krankheit an der man sterben könne und eine Impfung würde das Immunsystem überfordern, ist ein schlichtes Leugnen wissenschaftlicher Tatsachen und entbehrt jeder Grundlage. Ich habe ja schon viel aus anwaltlicher Feder gelesen, aber die Aussage ist wirklich besonders wirklichkeitsfern.
Ein Impfstoff stimuliert das Immunsystem eine Antwort auf einen oder mehrere Krankheitserreger zu geben. Inzwischen habe ich mehrere Menschen kennengelernt, die nach einer Covid-Infektion an Spätfolgen der Infektion leiden.
Was sich die Rechtsanwältin bei dem Wunsch nach Vorladung der KV-Vorstände gedacht hat ... k. A. ... die OTL unterliegen der uTV und nicht der Versorgung durch Sicherstellungsauftrag der KVen.
Von allzu großer Sachkenntnis strotzt Frau Rechtsanwältin zumindest bisher nicht in meiner Wahrnehmung.
In einem Rechtsstaat müssen sich die Gerichte mitunter eben auch mit, aus der Sicht vernünftig denkender Menschen, Sinnlosigkeiten herumärgern.
Nunja, nach RKI / WHO Definition und Feststellung mehr als 139.000 Tote durch Covid in DEU alleine.
Damit ist eine Behauptung, Covid könne nicht tödlich sein, wirklich grober Schwachfug.
Ja - natürlich ist, wie bei vielen Infektionskrankheiten, das Risiko übers Altersband differenziert zu betrachten.
Mir liegt jetzt keine Quelle vor, aber wie viele Covid-19 Erkannte hatte die Bw und wie viele davon haben Post Covid?
@ MEG:
Ich glaube nicht, dass das Krankheitsbild Long / Post Covid schon "anerkannt" ist und daher liegen vermutlich noch keine WHO Daten vor - ob die BW solche Daten vorab veröffentlicht, bezweifle ich mal mit Nichtwissen.
Unabhängig davon gibt es zumindest einen toten Soldaten durch Covid https://augengeradeaus.net/2021/01/coronavirus-pandemie-bundeswehr-noch-wenig-soldaten-bei-schnelltests-erstmals-aktiver-soldat-an-covid-19-gestorben/ (Datum der Meldung beachten).
Insoweit kann die BW aus "eigener Erfahrung" die Gefährlichkeit belegen.
Zitat von: Andi8111 am 08. Juni 2022, 09:24:51
In einem Rechtsstaat müssen sich die Gerichte mitunter eben auch mit, aus der Sicht vernünftig denkender Menschen, Sinnlosigkeiten herumärgern.
Mitunter ist da klassiches understatement. Allerdings erschließen sich manche Entscheidungen der Gerichte auch dem Fachpublikum nicht (gleich). Ich habe ja Verständnis für die ganzen Skeptiker, die sich nicht mit den "neuartigen" Impfstoffen impfen lassen wollten. Jetzt gibt es aber nun einen "klassischen" Totimpfstoff.
Ich hoffe inständig, dass die zu erwartende Disziplinarmaßnahme bzw. -disziplinarurteil, nachdem der Wehrdienstsenat des BVerwG entschieden, auf Entfernung aus dem Dienst lautet.
Mit der Behauptung eine Wirkung sei nicht nachgewiesen und eine Infektion nicht tötlich, darf dann im Falle einer Erkrankung die ärztliche Behandlung verweigert werden? Nach dieser Argumentation müsste es ja reichen, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen und das Bett zu hüten, bis der Körper die Infektion niedergekämpft hat.
Zitat von: F_K am 08. Juni 2022, 11:19:27
Unabhängig davon gibt es zumindest einen toten Soldaten durch Covid https://augengeradeaus.net/2021/01/coronavirus-pandemie-bundeswehr-noch-wenig-soldaten-bei-schnelltests-erstmals-aktiver-soldat-an-covid-19-gestorben/ (Datum der Meldung beachten).
Nein, das kann nicht sein, mir war schon im I/2020 ein Fall bekannt.
Ob die WHO Post Covid als Krankheitsbild anerkennt ist erst mal uninteressant, die Frage ist, wie die Bw damit umgeht.
Gut, jetzt gefunden: Kleine Anfrage mit Antwort aus 08.02.2022
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-880498
Keine Post Covid Fälle bekannt, 2 tote Kameraden aufgrund Covid-19.
Offtopic:
@ MEG:
Wenn eine Krankheit / ein neues Krankheitsbild keinen ICD Code hat, kann eine solche Diagnose nicht datentechnisch erfasst werden - daher werden Auswertungen auf dieses Krankheitsbild deutlich erschwert bzw. unmöglich (weil dann halt ggf. unterschiedliche / andere ICD Codes verwendet werden).
Insoweit ist davon auszugehen, dass auch Soldaten im Einzelfall unter Long / Post Covid leiden - ist halt nur nicht zentral auswertbar.
@F_K:
U09.9! für Post-COVID-19-Zustand und U10.9 für multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit COVID-19.
Der Austausch dieser allgemeinen Infos ist im Corona-Thread weiterzuführen. Es kann doch nicht jeder Thread hier immer wieder vom Thema abgleiten.
Der Corona Thread ist leider seit Wochen geschlossen. 8)
Das ist ein Argument...wieder geöffnet: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67865.0.html
"Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am 6. und 7. Juli seine Verhandlung über die Corona-Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten fortsetzen."
Quelle: arte.tv
Entscheidung des BVerwG vom 07.07.22 https://www.bverwg.de/pm/2022/44
Weitere Entscheidung des BVerwG zur Thematik
BVerwG 1 WB 46.22 Beschluss vom 18.08.2022
https://www.bverwg.de/de/180822B1WB46.22.0
Auszug:
"Mit Schriftsatz vom 12. Juli 2022 hat der Soldat geltend gemacht, die an den Entscheidungen in den Verfahren BVerwG 1 WB 5.22 sowie BVerwG 1 WB 2.22 beteiligten berufsrichterlichen Mitglieder des 1. Wehrdienstsenats seien in den von ihm anhängig gemachten und bislang ruhenden wehrbeschwerderechtlichen Antragsverfahren befangen.
In den Verfahren beantragt er, die Anweisung der Bundesverteidigungsministerin zur Aufnahme der COVID-19-Impfung in das Basisschema der Bundeswehr und die damit einhergehenden Tagesbefehle der Bundesverteidigungsministerin und des Generalinspekteurs der Bundeswehr aufzuheben und einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren."
Manche haben entweder zuviel Geld oder eine zu geduldige Rechtsschutzversicherung. Oder aber - was auch nicht unwahrscheinlich ist - Sponsoren in der Querdenkerszene. Im letztgenannten Fall hat hoffentlich der MAD die Typen auf dem Schirm.
Und für alle: Eine Grundsatzentscheidung eines höchsten Bundesgerichts wird nicht einfach beim nächsten Fall wieder aufgehoben. Rechtsstabilität ist zum Glück auch ein wichtiger Bestandteil des Rechtsstaates.