Guten Abend,
ich hätte nochmal eine Frage zwecks Laufbahnwechsel,und zwar wurde mir gesagt das ich die Voraussetzungen nicht erfülle,ich habe Hauptschule abgeschlossen aber man braucht Realschule.
Stimmt das oder wurde ich nur abgeblockt?Bin etwas enttäuscht jetzt,ich bin auch erst 9 Monate dabei,das wäre auch zu früh für ein laufbahnwechsel.
Was ist daran richtig oder falsch?
Wer immer Ihnen das erzählt hat, er hat keine Ahnung.
Der §16 der Soldatenlaufbahnverordnung sagt aus:
Zitat... § 16 Aufstieg in eine Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere
(1) Mannschaften aller Laufbahnen können in eine Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere aufsteigen, wenn sie mindestens den Dienstgrad ,,Gefreiter" erreicht haben und den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen. § 6 Absatz 1 gilt entsprechend.
(2) Nach dem Aufstieg führen sie im Schriftverkehr bis zu ihrer Beförderung zum Unteroffizier ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz ,,(Unteroffizieranwärterin)", ,,(Unteroffizieranwärter)" oder ,,(UA)". ..
Danke.
Also eine Berufsausbildung ist nicht gefordert?
Zitat von: Carsten87 am 25. April 2022, 21:46:35
Danke.
Also eine Berufsausbildung ist nicht gefordert?
Nein, die ist nur gefordert bei Einstellung mit höherem Dienstgrad. Sie werden, falls Sie erfolgreich getestet werden, eine ZAW bekommen. Sowas sollten Ihr PersFw und/oder Ihr Spieß aber wissen.
Vielleicht ein Missverständnis?
Es gibt Unteroffiziere MIT und OHNE Portepee, die FA (Feldwebel benötigen die genannten Voraussetzungen.
Vielleicht weil bin ich für die auch nicht geeignet,da ich beim Igf Schießen nur Bronze erreicht habe?
Oder kommt das darauf nicht an?
@ Carsten87:
Ein IGF Schießen ist keine Voraussetzung für eine Laufbahn - kann ein Zivilist ja niemals haben - und die werden auch regelmäßig eingestellt.
Stelle halt einen Antrag auf Übernahme UA, lass Dir eine Eingangsbestätigung geben - dann geht das seinen Weg.
Viel Erfolg.
Zitat von: Carsten87 am 26. April 2022, 11:55:55
Vielleicht weil bin ich für die auch nicht geeignet,da ich beim Igf Schießen nur Bronze erreicht habe?
Oder kommt das darauf nicht an?
Beantworte doch erst einmal die von F_K angedeutete Fragestellung.
So bin zurück,ja F.K hatte Recht.
Hab den Antrag jetzt abgegeben,kann mir jemand nochmal den Ablauf jetzt beschreiben?
Wenn ich eine Chance bekomme ,muss ich doch erneut in das Karriere Center um eine Eignung zu erlangen oder?
Dort ist dann alles wie bei einer normalen Einstellung oder? Mit Sporttest ,Cat,und Untersuchung, Psychologe?
@ Carsten87:
Dann die nächste Frage - hast Du Dich auf UA FD (Fachdienst), ggf. mit ZAW beworben?
Dann muss zumindest eine Ausbildungseignungsprüfung erfolgen - also CAT usw. ...
(Ja, Ablauf Bewerbung, ist Unterlagen vervollständigen, Ausbildungseignung, Entscheidung .. )
Ja,bei mir wäre generell der Fall das ich eine Zaw brauche.
.. dann ist ja alles klar - viel Erfolg.
Du machst nur die Ausbildungseignungsprüfung im KarrC Bw.
Eine positiven Stellungnahme zum LfbWechsel von deinem Chef muss natürlich auch vorliegen. Alle anderen Unterlagen sind in der GAIP beschrieben (Med. Untersuchung, BFT etc.).
Was kommt in der Ausbildungseignungsprüfung vor?
Der Cat Test?
Auf die zukünftige Berufsausbildung zugeschnittener Computertest.
Hab noch eine Frage,habe ich jetzt nicht vor aber es kam eine Diskussion auf ob das möglich ist,bzw. nicht alles durcheinander bringt.
Die Frage; Zum Laufbahnwechsel mit Standortwechsel,noch einen Versetzungsantrag als Mannschafter einreichen?Sollte man das kurz hintereinander einreichen oder besser mit Abstand.Ich bin der Meinung,man sollte erst warten bis der Antrag 1 , fertig bearbeitet ist und man eine Antwort hat, bevor man einen Versetzungsantrag nachschiebt.
Es gibt "kein Verbot", während eines LfbWechsels einen Versetzungsantrag zu stellen.
Aber sieht halt nicht so gut aus,meine ich?!
Nun überlegt halt mal selbst: du willst Feldwebel werden, dann triff für dich nun die richtige Entscheidung.
Wenn Sie die Eignung zum Feldwebel bekommen werden doch die Karten bezüglich des Standorts sowieso neu gemischt.
Hallo nochmal,
zu KlausP; Ich wollte mich für die Uffz Laufbahn ohne Portopee bewerben,da ich keine Berufsausbildung habe.
Zu diesem Punkt kam jetzt von meinem Spieß und Chef schon das Ausschluss Kriterium.
Kurzum da ich 35 bin und keine Berufsausbildung habe,wird das wahrscheinlich nix,da andere Bewerber die Jünger sind, bevorzugt werden.
Und das ich viel zu alt bin,bis ich Zaw und den UL durch habe.
Für mich sehr demotivierend.
Alter ist KEIN Auswahlkriterium.
Jetzt stelle die Bewerbung / Antrag und warte den Ausgang des Verfahrens ab - viel Erfolg.
Zitat... Zu diesem Punkt kam jetzt von meinem Spieß und Chef schon das Ausschluss Kriterium. ...
Schön, nur entscheiden die beiden nichts. Mein Rat: stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Laufbahnwechsel und dann entscheidet das Karrierecenter über Ihre Eignung.
Ja,der Antrag ist schon beim Zugführer.
Guten Tag,
melde mich mit einer Frage zurück, also der Antrag wurde von der Einheit nicht weiter bearbeitet,mit der Begründung das es jetzt die Regelung gibt ,das ich den Antrag auf Laufbahnwechsel und generell zur Versetzung nur nach abgeschlossener ATN , abgeschlossen werden kann.
Nicht mal eine Versetzung würde wohl bearbeitet werden und nach Köln geschickt Werden.
Da ich glaube das es Quatsch ist,wollte ich gerne meine Möglichkeiten wissen?
Ich bin zudem in dieser neuen Regelung drin wo ich als Mannschafter mit erstfestzung von 2 Jahren eingestellt wurde.Liegt es daran?
Seit wann entscheidet die Einheit darüber? Die hat den Antrag zu bearbeiten und weiterzuleiten. Sie haben einen Revhtsanspruch auf Bearbeitung und bei Ablehnung aufweinen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfbelehrung der zuständigen Stelle - und das ist nicht Ihre Einheit.
Guten Tag, hätte nochmal eine Frage, weswegen ich nicht ein weiteres Thema eröffnen möchte.
Unser Perser sucht nicht nach freien Stellen für Versetzungen,darf dann in der Wunscheinheit anrufen und sich vom Perser dort was suchen lassen?
Zudem wurde mir gesagt,man braucht eine Stellen ID auf dem Antrag,weil ich keine habe wollte ich nur Standorte angeben.
Mir werden enorm Steine in den Weg mit allem gelegt,oder ist das so?
Zitat von: Carsten87 am 18. Mai 2022, 11:58:18
Guten Tag,
melde mich mit einer Frage zurück, also der Antrag wurde von der Einheit nicht weiter bearbeitet,mit der Begründung das es jetzt die Regelung gibt ,das ich den Antrag auf Laufbahnwechsel und generell zur Versetzung nur nach abgeschlossener ATN , abgeschlossen werden kann.
Nicht mal eine Versetzung würde wohl bearbeitet werden und nach Köln geschickt Werden.
Da ich glaube das es Quatsch ist,wollte ich gerne meine Möglichkeiten wissen?
Ich bin zudem in dieser neuen Regelung drin wo ich als Mannschafter mit erstfestzung von 2 Jahren eingestellt wurde.Liegt es daran?
Das ist natürlich auch noch aktuell.
@ Carsten:
Der Antrag sollte so spezfisch wie möglich sein - wenn es DEIN Wunsch ist, an entsprechende Standorte versetzt zu werden, schreibe genau DAS rein.
Eine DP ID ist nicht erforderlich.
Nein, man braucht keine Stellen-ID, man schreibt einfach den Ort oder besser die Region und zukünftige Verwendungswünsche rein.
Deswegen erübrigt es sich auch, das man einfach irgendwo anruft und nach freien Stelleb fragt Denn auch die Einheit kennt nicht alle Nachbesetzungspläne der Personalführung.
also, dein Pers muss deswegen auch nicht im e-rec nachschauen, du bist völlig frei in dem, was DU in DEINEN Antrag reinschreibst.
Und es gibt auch keine Regelung, dass ich einen Lfb-Wechselantrag nur mit einer abgeschlossenen Ausbildung stellen darf.
Also noch einmal: DU schreibst was DU willst und wie DU es willst. Das wird dann durch die PersFhrg bewertet, nicht durch deine Einheit
Vielleicht wendest du dich an einen Kameraden deines Vertrauens, oder aber auch an die VP und fragst um Unterstützung.
So wie sich das für mich darstellt, wird hier systematisch versucht dich von deinem Antrag abzuhalten, indem man dir falsche
Informationen unterbreitet. Wenn man bedenkt, dass es sich dabei um den PersFw deiner Einheit handelt, dann ist das meines Erachtens
kein Bagtelldelikt, denn ist Teil seiner Aufgabe Kameraden in solchen Dingen zu unterstützen.
Wenn das so stimmt, was da in der Einheit abgezogen wird, fällt das mMn unter ,,böswillige Diensterschwernis" und da ist eine Beschwerde an den Kommandeur mehr als fällig.
Ja,nur ist das mit dem beschweren so eine Sache,man kann ja nicht einfach so zum Kommandeur gehen,oder einen Brief zu stecken.
Ich kenn leider keine Anlaufstellen.Im zivilen wäre ich eventuell zum Betriebsrat erstmal gegangen.
Aber Bundeswehr kommt mir so vor,Nein heißt Nein, Abgelehnt heißt Abgelehnt.
Also irgendwie hast du dann aber bei den ganzen Unterrichten während der GA nicht aufgepasst. Du machst aber auch einen echt hilflosen Eindruck.
Du nimmst ein weißes Blatt, schreibst oben drauf Beschwerde, unterschreibst es und gibst es bei den Disziplinarvorgesetzten an und wenn du alles ganz sauber machen willst, dann lässt du ihn auf einer Kopie den Eingang darauf bestätigen.
Zitat von: Carsten87 am 23. Mai 2022, 16:46:45
Ja,nur ist das mit dem beschweren so eine Sache,man kann ja nicht einfach so zum Kommandeur gehen,oder einen Brief zu stecken.
Ich kenn leider keine Anlaufstellen.Im zivilen wäre ich eventuell zum Betriebsrat erstmal gegangen.
Aber Bundeswehr kommt mir so vor,Nein heißt Nein, Abgelehnt heißt Abgelehnt.
Du kannst Dich an Deine Vertrauensperson der Mannschaften Deiner Einheit wenden und Dir hoffentlich von da Hilfe zur Formulierung einer evtl. Beschwerde holen. Solltest Du Mitglied im Deutschen Bundeswehrverband (DBwV) sein, genießt Du darüber Rechtsschutz und der sollte auch in Deiner Angelegenheit beraten können.
Die Bundeswehr ist kein rechtsfreier Raum. Dir steht gegen jede Entscheidung das Recht zur Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) zu. Das bedeutet, wenn Du mit etwas nicht einverstanden bist, schläfst Du eine Nacht drüber (Vorgabe der WBO) und schreibst dann am nächsten Tag auf ein Blatt Papier. Oben links Deinen Namen, Dienstgrad, PK und Einheit, rechts oben in die Ecke das Tagesdatum.
Etwas tiefer dann das Wort Beschwerde in die Mitte.
Dann schreibst Du halt rein, weswegen Du Dich ungerecht oder falsch behandelt fühlst.
Das ganze unterschreibst Du dann eigenhändig.
Die Beschwerde gibst Du dann im Geschäftszimmer ab.
Fertig.
Der Disziplinarvorgesetzte ist ja bei dem beschriebenen auch mit dabei,das ist das Problem.
In dieser Situation solltest du dich unbedingt an die VP wenden und ihr deine Situation schildern.
Sicherlich wird Sie dir helfen deine Beschwerde zu formulieren und auf den Weg zu bringen.
Zitat von: Carsten87 am 23. Mai 2022, 17:30:11
Der Disziplinarvorgesetzte ist ja bei dem beschriebenen auch mit dabei,das ist das Problem.
Das ist kein Problem, mach es so, wie ich das beschrieben habe und such nicht Probleme, wo es beim richtigen Durchführen auch keine gibt:
Zitatdann lässt du ihn auf einer Kopie den Eingang darauf bestätigen.
ZitatDie Beschwerde gibst Du dann im Geschäftszimmer ab.
Nein, der DV ist die richtige Abgabestelle.
Eine Stufe darunter wäre ein Gespräch mit dem Chef. Persönlich und direkt. Ja, das erfordert Mut, kann aber auch Eindruck machen. Konkret sagen, was man genau möchte und warum. Was bisher passiert ist und warum man damit unzufrieden ist. Dass diese Situation Sie belastet und man doch jetzt gemeinsam eine Lösung entwickeln sollte, die dann auch alle Seiten wirksam verfolgen.
Nun habe ich versucht einen Versetzungsantrag abzugeben,leider die selbe Aussage das man erst nach DPA Versetzungsanträge bearbeiten und weiterleiten darf/ kann.
Ich persönlich hab jetzt eigentlich auch keine Lust mehr auf die bw und lasse den Vertrag auslaufen von der ersten Festsetzung.
Genügend andere Möglichkeiten wurden ja schon aufgezeigt: Beschwerde, Eingabe...
Gemeinsamen Arbeitshilfen und Informationen für die Personalbearbeitung (GAIP)
KennNr 32-01-00 Versetzung/Dienstpostenwechsel/Kommandierung (TSK-/OrgBer-/AVR-Wechsel)
3.2. Antragsbearbeitung
Der Versetzungsantrag ist mit Eingangsstempel dem nächsten Disziplinarvorgesetzten und im Anschluss daran dem nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten zur Stellungnahme vorzulegen.
Eine Kopie des Versetzungsantrages ist in der Einheit/Dienststelle aufzubewahren.
Unterlagen, mit denen der Antrag begründet wird, und sonstiger, für die Versetzungsentscheidung wichtiger Schriftverkehr, sind der Erstausfertigung des Antrages vollständig beizufügen.
Ihr Eingang ist ebenfalls mit Datum zu versehen.
Die Erstausfertigung des Versetzungsantrages ist mit den begründenden Unterlagen unverzüglich an BAPersBw Ref PersFü weiterzuleiten.
Und "unverzüglich" ist in § 121 I 1 BGB legaldefiniert: ohne schuldhaftes Zögern. Dieses dürfte in diesem Fall aber offensichtlich gegeben sein.
Es gibt keine Regelung, die so ein Verfahren, wie in Ihrer Einheit praktiziert, rechtfertigt. Das, was da mit Ihnen abgezogen wird, ist einfach nur Schwachsinn. Oder wir wissen über den Vorgang nur die Hälfte ...
Danke für die weiteren Antworten.
Zitat von: KlausP am 31. Mai 2022, 15:47:16
Es gibt keine Regelung, die so ein Verfahren, wie in Ihrer Einheit praktiziert, rechtfertigt. Das, was da mit Ihnen abgezogen wird, ist einfach nur Schwachsinn. Oder wir wissen über den Vorgang nur die Hälfte ...
Nein,so wie ich es beschrieben habe ist es bisher gewesen.
Nunja, Soldaten werden dafür bezahlt, für andere Menschen unter Einsatz des Lebens Dinge zu tun - wer nach mehfacher Erläuterung nicht mal 2 Sätze auf Papier schreiben kann, völlig ohne Gefährdung, dem Fehlen offensichtlich ein paar Fähigkeiten .. und alles ist ja schonmal in der GA erklärt worden.
Guten Morgen,
Laufbahnwechsel hab ich abgegeben, allerdings wird er wahrscheinlich abgelehnt da ich nur 2 Jahre Dienstzeit nur noch habe,da ich in dieser neuen Regelung drin bin,und für einen Laufbahnwechsel braucht man deutlich mehr Dienstzeit,ich müsste also erst Weiterverpflichten,das geht bei mir aber nicht da die DPA fehlt die dafür benötigt wird.
Zwickmühle....laut perser
Hä?
2 Jahre reichen locker um einen UA Antrag zu bearbeiten.
Bei positiver Entscheidung wirst Du verlängert.
Wsrum ein länger dienender Mannschafter seine DPA nicht abgeschlossen hat? Kann halt doof sein ...
Viel Erfolg
Ich wurde mit der neuen SLV eingestellt.
Haben Sie denn bisher Ausbildungsabschnitte versäumt oder nicht bestanden?
Irgendwie erzählt Uhr Perser Ihnen einen vom Pferd ... oder Sie haben ihn mißverstanden. Ihre jetzige Verpflichtungszeit ist doch belanglos, wenn der Antrag durchgeht, werden Sie neu festgesetzt. Und über den Antrag entscheidet nicht Ihre Einheit.
Guten Abend,
auch hierzu kommentiere ich nochmal,der Antrag wurde bisher auch nicht bearbeitet, eingereicht habe ich diesen ende April.
Da dieser nicht bearbeitet wurde,hab ich einen Versetzungsantrag ja eingereicht.
Wie im anderen Thema beschrieben,ich werde wohl Antrag auf Dienstzeit Verkürzung stellen,bzw um Entlassung bitten.Da ich einfach keinen Ansprechpartner habe mehr.
Nochmal:
Anträge einreichen, Abgabequittung geben lassen, nach 4 Wochen Beschwerde (im Falle der Nichtbearbeitung).
Wenn man es nichtig "richtig" gemacht hat, dann halt von Vorne.
Demnach nochmal neu einreichen?
Es gab aber schon Fälle da wurde nix bescheinigt.
Bzw,eine Bescheinigung oder eine Bestätigung wurde verweigert
Dann Beschwerde.
Wie bekomme ich den Beschwerdebrief zum Kommandeur?Dienstweg einhalten ist das ja auch nicht mehr oder?
Einschreiben - Rückschein.
Sind Sie so unbedarft oder tun sie nur so?
Sie können auch jede Beschwerde schriftlich oder zur Niederschrift bei Ihrem nächsten DV einreichen. Lassen Sie sich den Eingang auf der Kopie der Beschwerde per Unterschrift bestätigen.
Moin,mein zwischstand jetzt,Antrag auf Laufbahnwechsel ist jetzt 6 Monate schon unterwegs irgendwo, Versetzungsantrag geht jetzt in den dritten Monat.
Das Problem ist,ich habe mir nix bescheinigen lassen deshalb ist eine Beschwerde nicht drin.
Mein nächster Antrag ist jetzt Verkürzung bzw. aus der Bw zu kommen.
Zitat von: Carsten87 am 10. September 2022, 09:30:15
Moin,mein zwischstand jetzt,Antrag auf Laufbahnwechsel ist jetzt 6 Monate schon unterwegs irgendwo, Versetzungsantrag geht jetzt in den dritten Monat.
Das Problem ist,ich habe mir nix bescheinigen lassen deshalb ist eine Beschwerde nicht drin.
Mein nächster Antrag ist jetzt Verkürzung bzw. aus der Bw zu kommen.
Für die Beschwerde ist es irrelevant ob Sie sich etwas bescheinigen haben lassen.
Setzen Sie ein Schreiben an Ihren Chef auf.
Betr.: Beschwerde
Und formulieren Sie dann dann Sie auf Ihre Anträge auf Laufbahnwechsel (vor 6 Monaten) bzw. Versetzung (vor 3 Monaten) bis heute keinen abschließenden Bescheid der personalbearbeitenden Stelle erhalten haben.
Bitten Sie darum, dass dies durch das BAPersBw schnellstmöglich erfolgt.
Unterschrift nicht vergessen
fertig
Und die Abgabe der Beschwerde lassen Sie sich bestätigen.
Am einfachsten... Kopie machen...
Und Eingangsstempel mit Datum der Einheit darauf.
Bestehen Sie darauf !
Danke,dann werde ich das nochmal probieren, allerdings liegt es eher an der Einheit bei mir,in Köln ist nie was aufgetaucht,ich habe dort angerufen.
...Anträge vom ... und ... (Abgabe bei Name, DstGr)...
Guten Abend,meine Anträge sind jetzt aus der Einheit,alle mit positiver Stellungnahme und ohne ersatz vom Chef geschrieben.
Wie wahrscheinlich ist jetzt das Köln noch ablehnt?
Bei mir wurden jetzt einige ohne Familie schnell Versetzt,bei mir mit Kind und Frau,ist da die Wahrscheinlichkeit gut?
Zitat... ohne ersatz vom Chef geschrieben ...
Bei einem beantragten Laufbahnwechsel ist auch völlig unerheblich.
Ich habe aber vorher eine reguläre versetzung noch gehabt.
Ich kann nur bestätigen das selbst die Karriereberater die Antwort nicht wussten. Mich hatten sie auch abgelehnt und mir gesagt ich brauch gar keinen Antrag stellen in die FW Laufbahn....
Ich hatte mir aber die SLV angeschaut und das anders gedeutet.... Der Karriere Berater (ein Alter verbitterter Staber) der mir die totale Abneigung gezeigt hat.
Er sagte ich kann mich ja trotzdem Bewerben.... wird aber nichts bringen.
Natürlich habe ich mich nicht demotivieren lassen. Beworben und ZAW mit Feldwebellaufbahn bekommen.
Traurig wenn solche Leute als Karriereberater eingesetzt werden.
Was hat deine Anekdote eines Karriereberaters als Bewerber mit einem Laufbahnwechsel aus dem aktiven Dienst zu tun?
Ich war aktive Soldat im BFD.... wurde damals halt dort hingeschickt.
Was ich damit sagen wollte... SLV lesen und verstehen sind 2 unterschiedlicher Baustellen.
Auch wenn gestanden Staber etc etc Selbstbewusst auftreten heißt es noch lange nicht das sie recht haben.
daher habe ich draus gelernt mir mindestens immer eine 2te Meinung einzuholen.
Für aktive Soldaten (auch ,,damals" im BfD) war und ist der Karriereberater doch gar nicht zuständig. Wer hat Sie denn da hingeschickt?
Und wie ist die Wahrscheinlichkeit nun das jetzt noch abgelehnt wird von Köln?Auf was achten die noch dort?
Die Glaskugel ist immer noch kaputt. Und die Wahrscheinlichkeit liegt irgendwo zwischen 0 und 100%.
Solche Wahrscheinlichkeitsfragen finde ich immer völlig daneben.