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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Grisu-1909 am 28. April 2022, 12:12:14

Titel: Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: Grisu-1909 am 28. April 2022, 12:12:14
Moin,
Folgende Frage liegt mir aufm Herzen .. ich habe wie bei der Bundeswehr mitgeteilt bekommen die Aufforderung zum Dienstantritt für den 01.07. bekommen. Mein aktueller Arbeitgeber gab mit darauf die Kündigung zum 30.05.. jetzt habe ich ja den Juni ohne Arbeit ist das so rechtens ? Ich persönlich dachte dass ich geschützt bin bis zu meinem Antritt bei der Bundeswehr.
Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: Ralf am 28. April 2022, 12:31:55
Das ist ja nun keine Bw-Frage, sondern eher eine arbeitsrechtliche, wenn sich dein AG nicht Gesetze hält: Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht kontaktieren wäre hierzu mein Rat, ob da sin Ordnung ist, wie das läuft.
Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: Grisu-1909 am 28. April 2022, 12:40:33
Entschuldigung ich wusste nicht wo ich diese vorerst Frage stellen konnte. Der aktuelle AG sieht sich im Recht, somit werde ich mal Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen.
Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: KlausP am 28. April 2022, 13:38:14
Zitat von: Grisu-1909 am 28. April 2022, 12:40:33
Entschuldigung ich wusste nicht wo ich diese vorerst Frage stellen konnte. Der aktuelle AG sieht sich im Recht, somit werde ich mal Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen.

Dann soll er mal das Arbeitsplatzschutzgesetz studieren, der Kasper.

Mit welcher Begründung hat er Ihnen denn gekündigt, wenn ich fragen darf?
Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: Grisu-1909 am 28. April 2022, 14:41:19
In der Kündigung war kein Kündigungsgrund drin, er meint er brauch keinen. Sein Zitat: "Vor Gericht kann muss ich den offen legen und nenne schlechte Arbeitsqualität". Ihm ist das tatsächlich alles ziemlich egal und will es drauf anlegen dass ich zum Anwalt gehe. Habe mich aber mit meinem Vater drauf geeinigt dass wir das so beruhen lassen und er unterstützt mich den einen Monat finanziell. Wir haben keine Lust auf das Gerenne mit dem Anwalt und ich plane auch nicht zu der Firma zurück zu kehren. Ich muss nur einen Monat überbrücken und die letzten 4 Wochen werde ich auch noch überstehen (gelber).
Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: Ralf am 28. April 2022, 14:56:16
Und was ist, wenn du du während der Widerrufszeit kündigst? Oder die Bw die kündigt? Dann stehst du noch länger ohne dar.
Und nicht vergessen den einen Monat arbeitslos zu melden (Krankenversicherung...).
Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: Grisu-1909 am 28. April 2022, 15:16:55
Krankenversicherung ist über das ALG 1 geregelt, werde mich natürlich arbeitslos melden. Wenn es in der Bundeswehr nicht laufen sollte was ich nicht hoffe, es ist schon ein Traum für mich, dann habe ich eine Firma in der Hinterhand zu der ich übergangsweise könnte. Das ist natürlich alles überlegt, ich hab jetzt keine Lust einen auf Hartzer zu machen ;)
Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: Jan96 am 28. April 2022, 15:28:41
Gab es vor der Kündigung denn mal ne Abmahnung für die Schlechtleistung? Wenn nein, dann ist das rechtlich nicht haltbar.
Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: Grisu-1909 am 28. April 2022, 15:42:21
Es gab ,,natürlich" keine Abmahnung.
Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: Kiloalpha am 28. April 2022, 15:55:44
Falls Gewerkschaftsmitglied wende dich sofort an deine Gewerkschaft. Falls nicht Anwalt einschalten. Kuendigungsschutz Klage waehredann die erste Wahl. Wieviel Beschäftigte arbeiten bei dem Arbeitgeber?
Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: Kiloalpha am 28. April 2022, 15:59:16
Abmahnungen sind keine Voraussetzung fuer Eine Kündigung. Sie dienen aber oftmals dazu die spätere Kündigung zu untermauern.
Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: Grisu-1909 am 28. April 2022, 16:06:32
Es arbeiten ca. 350 Mitarbeiter im Unternehmen, Gewerkschaft gibt es keine.
Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: KlausP am 28. April 2022, 16:44:47
Also ich würde ja dem Chef zum Abschied noch eine über´s Arbeitsgericht einschwenken. Die Beweislast, dass die Kündigung nichts mit Ihrem Dienstantritt zu tun hat, liegt nämlich bei ihm. Und da muss er vor dem Arbeitsgericht schon die Hosen runterlassen, warum Ihnen nun ,,plötzlich und unerwartet" wegen ,,schlechter Arbeitsleistung" gekündigt wird.
Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: Jan96 am 28. April 2022, 17:25:32
Zitat von: Kiloalpha am 28. April 2022, 15:59:16
Abmahnungen sind keine Voraussetzung fuer Eine Kündigung. Sie dienen aber oftmals dazu die spätere Kündigung zu untermauern.

Eine Kündigung wegen Schlechtleistung ist eine verhaltensbedingte Kündigung. Hierfür gilt:

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist nur dann rechtswirksam, wenn dem eine Abmahnung vorausgegangen ist. Diese muss sich auf denselben Pflichtverstoß beziehen.

Erfolgt die verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung, ist dies nur dann zulässig, wenn ein gravierendes Fehlverhalten vorliegt. Dies betrifft vor allem Verstöße im Vertrauensbereich wie Diebstahl oder gar Spesenbetrug. Es kann auch vorkommen, dass der Arbeitnehmer weitere Pflichtverletzungen angekündigt. Damit ist eine Besserung durch eine vorherige Abmahnung nicht absehbar und die verhaltensbedingte Kündigung wird ohne Umschweife ausgesprochen.
Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: Grisu-1909 am 28. April 2022, 17:57:01
Ja das ist ja alles schön und gut, es hat keine Abmahnung statt gefunden. Die schlechte Leistung von der spricht heißt, bei einem Projekt habe ich nicht gut genug gearbeitet und es waren Fehler drin (bin technischer Zeichner) habe Grundrisse nicht richtig gehabt. Das war seine Argumentationsgrundlage in dem Gespräch.

Der Gedanke dagegen anzugehen klingt ja schön aber was kann ich dadurch erreichen ? Einen Monat mehr arbeiten dürfen ? Will ich eigentlich nicht, habe mich ja nicht ohne Grund für die Bundeswehr entschieden. Und mit einem Anwalt vorgehen würde heißen 150€ Selbstbeteiligung durch eine Rechtsschutz Versicherung. Damit ich am Ende 500€ mehr bekomme als das ALG 1 regelt. Ich weiß ja nicht..
Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: thelastofus am 28. April 2022, 17:59:46
Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Dazu braucht man keinen Anwalt. Zuerst gibt  eine Güterverhandlung mit dem Richter und den Parteien, wo man sich versucht zu eingen.

Schlägt das Fehlt geht es erst vor Gericht (was tlw. deutlich später ein kann). Auch hier braucht man in der 1. Instanz keinen Anwalt. (was wohl aber Sinn macht)

Man muss auch wissen das es keine Kostenerstattung gibt egal ob man gewinnt oder verliert.

Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: Kiloalpha am 28. April 2022, 19:11:41
Doch es gibt ne Gewerkschaft. Nehme an dein AG ist nicht im Arbeitgeberverband bzw es gibt keinen Betriebsrat. Unabhängig davon kannst du sehr wohl einer Gewerke schaft beitreten. Hast dann den vollen Arbeits und Sozialrechtschutz.
Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: Deepflight am 28. April 2022, 20:17:10
Der Fall ist einfach: zum Arbeitsrechtsanwalt, da setzt der gegen den Arbeitgeber sofort die Wiedereinstellung bzw. Da das Arbeitsverhältnis durch die Aktion des AG zerrüttet ist eine nette Abfindung durch...egal was der AG an Gründen angibt.

Ist bei nem Bekannten von mir genauso gelaufen wie bei dir, gingohne Probleme sofort durch beim ArbGer.
Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: wolverine am 29. April 2022, 15:37:36
Wahrscheinlich wird auch die Arbeitsagentur eine Feststellung der Rechtswidrigkeit der Kündigung verlangen bevor es über der ALG Anspruch entscheidet.
Ohne Begründung wird vermutet, dass der Diensteintritt bei der Bw der Kündigungsgrund war  und eine einmalige einfache Schlechtleistung rechtfertigt eine solche nicht.
Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: Peter85 am 29. April 2022, 17:42:37
Wie lange bist du bereits beim aktuellen AG? Und welche Kündigungsfrist ist im Arbeitsvertrag festgehalten?
Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: Silberpfeil am 29. April 2022, 19:01:05
Einfach Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, dafür brauch man weder eine Gewerkschaft noch besteht Anwaltspflicht. (Frist von drei Wochen.) Hier wird dann ein Gütetermin vereinbart. Der AG hat sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen zu halten. Das geben Sie dann bei der
Arbeitslosmeldung an, dass Sie Klage erhoben haben.
Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: wolverine am 29. April 2022, 20:36:59
Frist beachten!
Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: thelastofus am 29. April 2022, 22:33:50
Ich würde noch

§ 12a Abs.1 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz beachten.

Nicht das man hinterher "überrascht" wird, auch wenn die Kosten wohl im Ramen sind.
Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: bayern bazi am 30. April 2022, 18:35:26
wobei wenn du es gut anstellst kannst auch noch n paar Monatsgehälte ABfinudng rausholen ;)
Titel: Antw:Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung
Beitrag von: Deepflight am 30. April 2022, 18:59:09
Ist in solchen Fällen sogar durchaus üblich, da das Arbeitsgericht in solchen Fällen annimmt, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers als zerrüttet anzusehen ist.

Häufig führt dann die Klage auf Wiedereinstellung dazu, dass man sich über einen Vergleich trennt, was für gewöhnlich ein erstklassiges Arbeitszeugnis und eine Abfindung bedeutet, die deutlich oberhalb der gesetzlichen 0,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit liegt.