Moin Kameraden,
Ich bin Fwdl 12er mit 5 Monaten Restdienstzeit.
Die Bundeswehr hat mir persönlich weniger zugesagt als gedacht, weswegen ich beschlossen habe zum 1.6.22 eine Ausbildung zu beginnen.
Da der Beginn mit meiner Restdienstzeit kollidiert, müsste ich natürlich einen Verkürzungsantrag stellen und hierzu einige Fragen.
Ist es überhaupt noch möglich zum 1.6 aufzuhören, bzw. wie kurzfristig darf dieser sein?
Wie wird mit Resturlaub verfahren, falls dieser noch übers Dze hinausgeht?
Sollte ich vorher mit meinem Dv, Spieß etc. reden oder einfach stellen?
Wie wahrscheinlich ist es, dass dem Antrag überhaupt stattgegeben wird?
Danke im vorraus für die Antworten.
Also wenn Du bisher zu dem Thema mit Deinem Chef nicht gesprochen hast, dann stell Dich schon mal darauf ein, dass Du auch nach dem 1.6. noch Soldat sein wirst.
Sprich sofort mit KpFw, stelle einen schriftlichen Antrag,
Viel Erfolg.
Du hast also, trotz das du weißt das du länger als bis zum 01.06. noch als FWDL verpflichtet bist einen Vertrag zum 01.06. Unterschrieben? Dein Ernst? Herzlichen Glückwunsch, dein Chef und Spieß werden in Begeisterungsstürme ausbrechen.....*kopfschüttel*
Zum sachlichen Thema zurück:
1.) Sofort Antrag auf Verkürzung stellen inkl. sauberer Angabe der Gründe. Der wird dann bearbeitet und entschieden.
Auch wenn deine Aktion echt schlechter Stil ist, du bist "nur" FWDL, da kann es sein, dass es noch klappt. Wobei 1 Monat sportlich ist.
2.) Auch als FWDL kann es sein das dein Antrag abgelehnt wird, denn Anspruch auf Verkürzung hast auch du nicht. Wenn dem so ist musst du die verbleibenden Monate treu zuende dienen.
3.) Dein neuer Vertrag ist schwebend unwirksam, da du ohne Einverständnis deines Dienstherrn deine Arbeitsleistung innerhalb des bestehenden Soldatenverhältnisses an einen anderen Arbeitgeber verkaufen willst. Gibts ein schönes Urteil vom ArbGer Köln zu. Heißt wenn die Bundeswehr dich nicht verkürzt...Pech gehabt.
Wäre also vielleicht auch ganz clever da vielleicht jetzt schon mit dem zukünftigen Arbeitgeber zu reden, denn die werden sich auch freuen, wenn ein eingeplanter Azubi nicht aufschlägt. Vielleicht kannst du später anfangen oder deine Einstellung auf kommendes Jahr verschieben.
Sorry das ich so sauer reagiere, aber die Aktion ist einfach daneben....für deinen Chef, für deinen Spieß, für deinen TeFhr (der mit deiner Arbeitsleistung gerechnet hat), für den neuen Arbeitgeber und für den Kandidaten, dem du bei Nichtantritt am 01.06. vielleicht den Azubi-Platz weggenommen hast.
Erst einmal verstehe deinen Ärger, aber ich würde in dem Fall niemandem sonst die Stelle wegnehmen, da die Firma keine festgelegten Plätze hat und der AG mein Onkel ist.
Ich habe den Vertrag noch nicht unterschrieben, aber kann diesen auch unter Rücksprache auf den 1.7 verschieben, werde ich wahrscheinlich auch machen, wenn das erfolgsversprechender ist.
Dazu fühle ich mich auch nicht als ob ich der Kompanie/Bw etwas schulde, da ich
1. Dorthin ans andere Ende von De versetzt wurde trotz anderslautendem Wunsch im Versetzungschreiben.
2. In der Kompanie sich null um die Probleme der Soldaten gekümmert wird, z.B. verschwinden Lehrgangszeugnisse, Urlaubsanträge werden nicht/erst nach Monaten bearbeitet und so gut wie jeder ist dort unzufrieden.
3. Gab es dort eklatante Missstände Gewalt, Beleidigung, Diebstahl, Erpressung auf die die KpFü trotz Beschwerden einiger Soldaten nicht hinreichend reagiert hat.
Trotzdem danke für deine Antwort.
Wieso haben Sie nicht innerhalb der ersten 6 Monate Ihren Widerruf ,,gezogen", wenn Ihnen der Dienst bei der Bw doch so gar nicht zusagt? *koppschüttel*
Genau das hätte ich im Nachhinein auch tun sollen, aber die Aga hat mir schon gefallen nur die neue Komapnie/Zug absolut nicht.
Ich dachte nach den 3 Monaten würde es besser werden, da ich in einen neuen Zug gekommen bin, aber durch die Vorfälle/Erfahrungen hab ich die Lust an der Kompanie verloren.
Mir geht's auch nicht darum hier die Bw schlecht zu reden, sie mag sicherlich das richtige für viele sein, aber ich persönlich finde es sinnlos weiter dort zu sein aus Sicht der Bundeswehr, wenn es Leute gibt, die mit wesentlich mehr Elan an die Sache herangehen und ich als Fwdl der Bw sowieso nicht viel bringe.
Ein Anrecht auf Verkürzung hast du nicht, aber bei einer guten Begründung kann dem stattgegeben werden, dazu gehört bspw. eine Berufsausbildung.
Schnellstens zum DV und den Antrag auf Verkürzung einreichen und den Urlaub abbauen.
Ach je, mal wieder die üblichen Horrorstorys, die hier in letzter Zeit zum Besten gegeben werden.
Natürlich kann alles gar nicht sein, da noch nie so vorgekommen.
Ich weiß nicht, wo sie dienen, aber bei der Infanterie soll sowas auch in der Vergangenheit schon vorgekommen sein.
Sooft wir das hier in letzter Zeit vorkommt, müsste das ja schon zum "Normalfall" gehören. Wenn sich da alles so zugetragen haben soll, was man hier so liest.
Letzendlich meldet man sowas, und dann wir das auch geklärt.
Ich verstehe auch nicht, warum das man das bei dem Thema der Verkürzung einstreuen musste. Hat mit der Verkürzung an sich nichts zu tun, da diese ja aufgrund eines Jobs erfolgt (erfolgen soll).
Also am Montag gleich Kontakt aufnehmen und dann wird man sehen was getan werden kann. Verkürzungen von FWDL für Ausbildungen kommen ja doch öfter vor und sind ja nichts ungewöhnliches. (Wobei das mit Beginn 1.6 wahrscheinlich keine ist)
Ich würde das ganze auch sicherlich nicht in den Antrag schreiben.
Das war darauf bezogen, dass ich für mangelnde Loyalität/Verständnis kritisiert wurde ukd warum sollte ich bezüglich der Sachen, die nur zum Teil mir, aber alle in der Einheit passiert sind lügen, um hier cool dazustehen sicher nicht.
Und hab das ganze schon geklärt, sodass die Ausbildung erst am 1.7 anfängt, um mir und der Kompanie Stress zu ersparen.