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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Beton53 am 16. Mai 2022, 14:42:18

Titel: Versetzung/ Verwendungsfähigkeit
Beitrag von: Beton53 am 16. Mai 2022, 14:42:18
Guten Tag zusammen,
Ich fange direkt an und versuche mich kurz zu fassen.
...
Ich sollte zum 01.06. Versetzt werden in der Verwendung zum luftwaffensicherungssoldat.

90/5 Untersuchung als nicht tauglich Befunde für diese Verwendung, da meine Augen wohl zu schlecht seien. Mit seehilfe habe ich aber 100% sehstärke. 2 Wochen vor Versetzung jetzt erst erfahren. Bedeutet für mich keine versetzung
Schon eine neue Wohnung besorgt, Mietvertrag unterschrieben usw.

Was kann ich tun? An wen kann ich mich wenden ?
Danke im voraus und Kammeradschafliche Grüße
Titel: Antw:Versetzung/ Verwendungsfähigkeit
Beitrag von: wolverine am 16. Mai 2022, 14:50:22
Gab es denn schon eine Versetzungsverfügung?
Titel: Antw:Versetzung/ Verwendungsfähigkeit
Beitrag von: Beton53 am 16. Mai 2022, 15:29:59
Ja die gab (gibt) es.
Titel: Antw:Versetzung/ Verwendungsfähigkeit
Beitrag von: wolverine am 16. Mai 2022, 16:21:34
Dann hat diese erst einmal Bestand bis sie aufgehoben wird. Ob das so ist, weiß ich nicht. Wenn nicht, ziehen Sie an den neuen Dienstort (entsprechend der Verfügung mit/ ohne UKV).
Wird sie aufgehoben, müssten Sie schnellstmöglich das Mietverhältnis beenden und ggfs. Antrag auf Ersatz des Schadens stellen (die Schäden, die im Vertrauen auf die Versetzungsverfügung entstanden sind).