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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Johannes2357 am 18. Mai 2022, 18:43:30

Titel: Ärztliche Untersuchungen
Beitrag von: Johannes2357 am 18. Mai 2022, 18:43:30
Guten Abend,
Ich hatte heute meine Ärztliches Gutachten für den fwdl im Heimatschutz.
Muss ich, wenn ich mich zum SaZ bewerben sollte nochmal untersuchen lassen und bekomme ich dann erneut einen Tauglichkeitsgrad oder behalte ich diesen nun für immer?
Titel: Antw:Ärztliche Untersuchungen
Beitrag von: Deepflight am 19. Mai 2022, 06:46:16
Bei Statuswechsel ist immer eine Begutachtung auf Tauglichkeit für den neuen Status erforderlich. Sprich bei der Bwerbung als SaZ wird auch eine neue Tauglichkeitsunrersuchung erfolgen; eben genau für die Verwendung, die du dann als SaZ haben wirst.
Das heißt aber nicht zwingend, dass du dann auch neu untersucht wirst. Klar, du musst mit dem Antrag auf Begutachtungim für dich zuständigen SanVersZ vorstellig werden und die Selbstauskunftsbögen ausfüllen.

Aber ob und in welchem Umfang neue Untersuchungen erfolgen müssen entscheidet dann der zuständige Arzt anhand deiner Gesundheitsakte. Kann also sein das du Untersuchungen machen musst, muss es aber eben auch nicht.
Das kann dir nur der Arzt sagen, sobald klar ist, als Was du als SaZ eingesetzt werden sollst.

Zwei Beispiele: bei der Übernahme als SaZ musste ich alles neu machen, das volle Programm. Die Übernahme zum BS  war aber mit 2 kleinen Untersuchungen gehalten, weil es zwischen SaZ und BS bei mir fast 10 Begutachtungen gab (Verwendungstauglichkeiten, Lehrgangstauglichkeiten, zweimal Einsatztauglichkeit etc.)

Du siehst, dass ist zutiefst individuell...
Titel: Antw:Ärztliche Untersuchungen
Beitrag von: Johannes2357 am 19. Mai 2022, 14:42:34
Okay vielen Dank, da weiß ich Bescheid  👍🏻