Guten Abend,
findet diese obligatorische Dienstzeitverlängerung um 3 weitere Jahre nach 15 Monante Studium (Beförderung Oberfähnrich) noch statt?
Hatte im Kopf das zunächst bei Einstellung zunächst nur 4 Jahre festgesetzt werden und erst nach Ablauf dieser Zeit dann eine Verlängerung um ein weiteres Jahr stattfindet.
Ja, Zwischenfestsetzungen finden nach wie vor statt.
Das Ganze dient dazu die Verpflichtungszeit an den Ausbildungsfortschritt zu koppeln, damit am Ende niemand der z.B. sein Studium nicht packt direkt auf X Jahre verpflichtet ist.
Danke
Also zusammengefasst:
Nach 6 Monaten Probezeit = 4 Jahre Festsetzung
Nach 30 Monaten sprich 15 Monaten Uni = 6 Jahre Festsetzung
Nach den Bachelor = 13 Jahre Festsetzung
oder?
Die Erstfestsetzung sind 4 Jahre - mit Dienstantritt.
Die Probezeit ist unabhängig davon.
De facto startet man mit sechs Monaten, wenn man in dieser Zeit seinen Widerruf ablegt, dann werden es vier Jahre.
Nach den sechs Monaten verlängert sich die Dienszeit automatisch auf vier Jahre.
@ Chern187:
Leider sachlich nicht zutreffend.
Es gibt KEINE Dienstzeitfestsetzung 6 Monate, sondern eben zuerst min. 2 Jahre (hier 4 Jahre).
Probezeit ist ein völlig anderes Konstrukt als eine Dienstzeitfestsetzung.
De facto und de jure startet man als OA mit 4 Jahren Dienstzeitfestsetzung.
Angenommen das stimmte, dann würde §16a hier (https://www.gesetze-im-internet.de/arbplschg/__16a.html) überhaupt keinen Sinn ergeben.
Die Dienstzeit aller (ungedienten) SaZ wird zunächst auf 6 Monate festgesetzt. Anschließend erfolgt für die höheren Laufbahnen eine stufenweise Festsetzung entsprechend dem Ausbildungsfortschritt. Und das gibt es schon so,lange, wie ich mit der Personalbearbeitung beidbeinig Bw zu tun hatte.
Dann habe ich mich getäuscht.