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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Gemscan am 30. Mai 2022, 13:48:53

Titel: Wann verfällt der EU Anspruch nach DZE?
Beitrag von: Gemscan am 30. Mai 2022, 13:48:53
Mahlzeit Kameraden,

zum Sachverhalt ich bin letztes Jahr (31.12.2021) als SAZ 8 ausgeschieden, Krankheitsbedingt konnte ich meinen Urlaub nicht nehmen. Seit letzter Woche, bin ich auf dem Weg der Besserung und nun ist mir beim durchsehen meiner Unterlagen aufgefallen das eine Auszahlung der Urlaubstage nicht stattgefunden hat.

Jetzt stellen Sich mir folgende Fragen:

Wie lange habe ich Anspruch auf Auszahlung
meines krankheitsbedingt nicht genommenen Urlaubs?


Wer ist jetzt für den Antrag zuständig?
(Das BVA meinte es müsste übers BaPers gehen, nach meinem Anruf dort konnte der Herr aber meine Daten nicht aufrufen wahrscheinlich da DZE schon war)


Ich danke euch im Voraus!
Liebe Grüße und beste Gesundheit!
Titel: Antw:Wann verfällt der EU Anspruch nach DZE?
Beitrag von: Ralf am 30. Mai 2022, 14:01:33
Wichtig in dem Zusammenhang ist auch, dass nur Urlaub bis 20 Tage ausgezahlt werden kann (wenn du bspw. 20 Tage genommen hättest, dann erfolgt keine Auszahlung) und dass du im ganzen Jahr keine Möglichkeit hattest (also hier z.B. 365 Tage krank warst).
Hier sind viele Infos zu finden: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,46838.msg595991.html#msg595991