Hallo zusammen!
Bin von Januar 96 als SaZ4 bei der Marine gewesen und dort auch 2 Jahre Z. Lütjens gefahren. In diesem Rahmen das Sonderabzeichen "Seefahrendes Personal in Silber" erworben. Außerdem hatte ich damals die Verw.reihe 23.
Ich war vor einigen Tagen zur Einkleidung und wurde danach gefragt.
Ist es richtig, dass ich als Reservist mein altes Verw.abzeichen und Tätigkeitsabzeichen tragen kann?
Gruß
Daniel
Zitat von: Delta_Bravo am 09. Juni 2022, 20:35:39
Ist es richtig, dass ich als Reservist mein altes Verw.abzeichen und Tätigkeitsabzeichen tragen kann?
du kannst alles tragen - solang du die Trageberechtigung hast (außer es sind Abzeichen welche nur durch Ausübung erhalten werden .- zB HBF )
Ja kannst du. Die Trageberechtigungen für das Seefahrer- und das Führungsdienstabzeichen sollten eigentlich bei deinen Personalunterlagen sein. Außerdem solltest du mit den Verleihungsurkunden auch eine Ausfertigung mit der Trageerlaubnis erhalten haben.
Das Seefahrerabzeichen gibt es ja für eine bestimmte Zeit mit Zugehörigkeit zu einer Seegehenden Einheit und das Führungsdienstabzeichen für eine bestimmte Zeit in der Verwendung als 23er. Diese Zeiten kann dir ja im Nachhinein keiner nehmen und deshalb kannst du die auch weiter tragen.
Vielen Dank für eure Antworten!
Gruß
Daniel
Kann ich als unbeorderter Reservist eigentlich auch Leistungsabzeichen der Bundeswehr, Schützenschnur etc. erreichen/erhalten?
@ Heinz:
Für das Leistungsabzeichen ist eine Wertungsübung im (neuen) Schiessausbildungskonzept zu Schießen.
Unbeorderte Res erhalten die (aufwendige) Umschulung nicht - und Schießen nach alter Vorschrift.
Damit ist eine Schützenschnur möglich, aber kein LA.
Heinz, ja kannst du. Es gibt entgegen der Aussage von F_K durchaus Landeskommandos und ResV Landesgruppen, die die Umschulung anbieten und genügend Schießveranstaltungen mit Wertungsübungen. Die Schützenschnur kann dann beim LdKdo beantragt werden.
Am besten schaust du dir die JAP deines LdKdo mal an und/oder fragst nach.
Klarstellung / Präsizierung:
Unbeorderte Res erhalten die Umschulung in der Regel nicht.
Ein Verband / Verein bietet sicherlich keine Umschulung auf NSAK an, dies wäre illegal - da die T Scheibe ein Person symbolisiert und Vollautomaten zivil nicht geschossen werden dürfen.
Quelle - deutsches Waffenrecht.