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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Daniel77 am 10. Juni 2022, 11:18:33

Titel: Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Daniel77 am 10. Juni 2022, 11:18:33
Hallo Kameraden und Kameradinnen,

ich bin 44 Jahre alt/jung, Angestellter im öffentlichen Dienst und bin beorderter Reservist (Hptm d.R.). Ich habe seit mehreren Jahren regelmäßig zwischen 6 - 8 Wochen im Kalenderjahr Reservedienst geleistet.

Um die Einverständniserklärung meines Arbeitgebers zu erhalten, habe ich mit meinen Vorgesetzten im Amt sowie mit dem Personalamt stets Wortgefechte führen und Überzeugungsarbeit leisten müssen.

Es ist und bleibt das alt bekannte und leidige Thema zu dieser Einverständniserklärung des Arbeitgebers! So ist es eben.  ::)

Da ich im Jahr 2022 bereits 7 Wochen RDL geleistet habe, würde ich für dieses Jahr keine Freistellung von meinem Arbeitgeber mehr erhalten. Kann ich aus Abreitgebersicht auch nachvollziehen.
Dennoch möchte ich dieses Jahr noch mal Reservedienst leisten und zwar langfristig. Ich habe die Nase von meinem Amtsjob gestrichen voll und es besteht keine Möglichkeit mich intern zu verändern/weiterzuentwickeln. Ich beobachte bereits seit über 1 Jahr unsere interne Stellenbörse, habe mich auf 3 Stellen intern beworben - jedoch erfolglos, weil ich das Anforderungsprofil jeweils nicht vollumfänglich erfülle (entweder passte der Hochschulabschluss nicht ganz oder ich konnte die geforderte mehrjährige Berufserfahrung in der entsprechenden Fachverwendung nicht erfüllen/nachweisen.

Mein Beorderungstruppenteil hat mir aktuell angeboten, entsprechende Wehrübungstage für eine sogenannte "Dauerwehrübung/Dienstleistung" zur Verfügung zu stellen. Ich kann die Dauer selbst bestimmen, ob 3 Monate oder 10 Monate.

Weiterhin hat mir mein Beorderungstruppenteil angeboten, mich auf einen A13-DP umzubeordern, mich somit auf einer höherwertigen Stelle üben zu lassen, sodass BAPersBw eine Beurteilung verlangen würde. Mit entsprechender Beurteilung ist die Beförderung zum Major angedacht.

Darüber hinaus soll ich während meiner "Dauer-RDL" einen mehrwöchigen Lehrgang besuchen, um die entsprechende StOffz-ATN zu erlangen. Zusätzlich soll ich während meiner RDL eine AaP absolvieren, um eine weitere StOffz-ATN zu erlangen.

Ich bin stark daran interessiert und bin bereit meinen Job im Amt zu kündigen. Ich würde meine Kündigung (zum 31.08.2022) noch im Juni 2022 einreichen. Meine Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.

Da ich noch nie arbeitslos war, was ich ja nach meiner Kündigung dann bin, ergeben sich ein paar Fragen.

Ich würde mich unverzüglich nach Einreichen meiner Kündigung beim Arbeitsamt (oder Jobcenter) arbeitslos melden, also noch im Juni 2022. Dort würde ich direkt mitteilen, dass ich ab 01.09.2022 bis 30.06.2023 Reservedienst bei der Bundewehr leiste und den entsprechenden Heranziehungsbescheid vorlegen.

Ist das Arbeitsamt da eher "erfreut" drüber, dass ich dann durch die RDL in Beschäftigung bin, oder bemängeln das Arbeitsamt eher diese Situation, da die mich für diese Zeit nicht vermitteln könnten?
Leistungen erhalte ich ja nicht vom Arbeitsamt, da ich selber gekündigt habe.

Mit kameradschaftlichen Grüßen





Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: F_K am 10. Juni 2022, 11:37:45
Für die Agentur ist dies kein Problem.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: JLo am 10. Juni 2022, 11:45:21
Zitat von: Daniel77 am 10. Juni 2022, 11:18:33

Ist das Arbeitsamt da eher "erfreut" drüber, dass ich dann durch die RDL in Beschäftigung bin, oder bemängeln das Arbeitsamt eher diese Situation, da die mich für diese Zeit nicht vermitteln könnten?
Leistungen erhalte ich ja nicht vom Arbeitsamt, da ich selber gekündigt habe.


Ich würde mal bei deiner zuständigen Bundesagentur für Arbeit anrufen und einen Termin vereinbaren. Die sind immer sehr Hilfsbereit und können dich bestimmt besser beraten.
Zudem können die in deine Arbeitshistorie schauen.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: 2Cent am 10. Juni 2022, 11:56:53
Ein sicheres Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst kündigen um  9 Monate zu zu Üben, wenn sie sonst keine Probleme im Leben haben ist das nun eine gute Möglichkeit sich welche zu machen.

Wie soll es denn dann am 1.7.23 weitergehen?
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Seltsam_ am 10. Juni 2022, 12:05:44
Zitat von: Daniel77 am 10. Juni 2022, 11:18:33
Hallo Kameraden und Kameradinnen,

ich bin 44 Jahre alt/jung, Angestellter im öffentlichen Dienst und bin beorderter Reservist (Hptm d.R.). Ich habe seit mehreren Jahren regelmäßig zwischen 6 - 8 Wochen im Kalenderjahr Reservedienst geleistet.

Um die Einverständniserklärung meines Arbeitgebers zu erhalten, habe ich mit meinen Vorgesetzten im Amt sowie mit dem Personalamt stets Wortgefechte führen und Überzeugungsarbeit leisten müssen.

Es ist und bleibt das alt bekannte und leidige Thema zu dieser Einverständniserklärung des Arbeitgebers! So ist es eben.  ::)

Da ich im Jahr 2022 bereits 7 Wochen RDL geleistet habe, würde ich für dieses Jahr keine Freistellung von meinem Arbeitgeber mehr erhalten. Kann ich aus Abreitgebersicht auch nachvollziehen.
Dennoch möchte ich dieses Jahr noch mal Reservedienst leisten und zwar langfristig. Ich habe die Nase von meinem Amtsjob gestrichen voll und es besteht keine Möglichkeit mich intern zu verändern/weiterzuentwickeln. Ich beobachte bereits seit über 1 Jahr unsere interne Stellenbörse, habe mich auf 3 Stellen intern beworben - jedoch erfolglos, weil ich das Anforderungsprofil jeweils nicht vollumfänglich erfülle (entweder passte der Hochschulabschluss nicht ganz oder ich konnte die geforderte mehrjährige Berufserfahrung in der entsprechenden Fachverwendung nicht erfüllen/nachweisen.

Mein Beorderungstruppenteil hat mir aktuell angeboten, entsprechende Wehrübungstage für eine sogenannte "Dauerwehrübung/Dienstleistung" zur Verfügung zu stellen. Ich kann die Dauer selbst bestimmen, ob 3 Monate oder 10 Monate.

Weiterhin hat mir mein Beorderungstruppenteil angeboten, mich auf einen A13-DP umzubeordern, mich somit auf einer höherwertigen Stelle üben zu lassen, sodass BAPersBw eine Beurteilung verlangen würde. Mit entsprechender Beurteilung ist die Beförderung zum Major angedacht.

Darüber hinaus soll ich während meiner "Dauer-RDL" einen mehrwöchigen Lehrgang besuchen, um die entsprechende StOffz-ATN zu erlangen. Zusätzlich soll ich während meiner RDL eine AaP absolvieren, um eine weitere StOffz-ATN zu erlangen.

Ich bin stark daran interessiert und bin bereit meinen Job im Amt zu kündigen. Ich würde meine Kündigung (zum 31.08.2022) noch im Juni 2022 einreichen. Meine Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.

Da ich noch nie arbeitslos war, was ich ja nach meiner Kündigung dann bin, ergeben sich ein paar Fragen.

Ich würde mich unverzüglich nach Einreichen meiner Kündigung beim Arbeitsamt (oder Jobcenter) arbeitslos melden, also noch im Juni 2022. Dort würde ich direkt mitteilen, dass ich ab 01.09.2022 bis 30.06.2023 Reservedienst bei der Bundewehr leiste und den entsprechenden Heranziehungsbescheid vorlegen.

Ist das Arbeitsamt da eher "erfreut" drüber, dass ich dann durch die RDL in Beschäftigung bin, oder bemängeln das Arbeitsamt eher diese Situation, da die mich für diese Zeit nicht vermitteln könnten?
Leistungen erhalte ich ja nicht vom Arbeitsamt, da ich selber gekündigt habe.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Sobald Du dem Arbeitsamt die Heranziehungsverfügung (Arbeitgeber) vorlegte, liegt keine Zuständigkeit mehr vor.
Problematisch wird es meist nur, wenn dann ein Reservedienstleistender wieder in den Status "arbeitslos" zurückfällt. Da geht es dann um den noch verbleibenden Anspruch auf ALG I (von 12 Monaten abzgl. der Zeit, in der man arbeitslos war). Insbesondere tut sich die Arbeitsagentur da bei der Berechnung der Höhe des ALG I schwer. Dafür gibt es allerdings auch spezielle Ansprechpartner. Wie die allerdings verteilt sein sollen, scheint mehr Magie als Absicht zu sein. Im Bekannentkreis ist das regelmäßig Thema.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Thomi35 am 10. Juni 2022, 12:52:06
Zunächst einmal zu Deiner Frage: Das Arbeitsamt ist weder ,,erfreut", noch wird es etwas bemängeln. Es wird schlicht nach der Rechtslage im Rahmen eines möglichen Ermessens entscheiden. Wie Du ja schon richtig beschrieben hast, wirst Du mit Sicherheit eine Sperrzeit wegen der eigenständigen Kündigung ohne triftigen Grund erhalten, normalerweise knapp 3 Monate (genau: 12 Wochen).

Weiterhin gilt der Grundsatz, daß Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen mußt, um Leistungen vom Arbeitsamt zu erhalten. Allerdings erhältst Du nach § 5 Abs. 2 USG die wegfallenden ALG-1-Leistungen bzw. die Mindestsicherung nach § 8 USG (vgl. Nr. 9.4 des Leistungskatalogs für RDL, z. B. unter http://www.fla5.de/pdf/2021/leistungskatalog-RDL.pdf#page23).

Mir kommt allerdings die Kündigungsfrist von einem Monat sehr kurz vor: Kann es sein, daß es sich dann um einen Auflösungsvertrag handelt? Denn nach § 34 TV-L bzw. § 34 TVöD gibt es nach mehrjähriger Tätigkeit im öffentlichen Dienst wesentlich längere Kündigungsfristen, diese dann auch immer zum Quartalsende.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: PzPiKp360 am 10. Juni 2022, 14:18:46
Alten Arbeitsplatz kündigen, dafür Dauer-RDL - warum nicht gleich komplett hauptberuflich bei der Bw einsteigen?
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: JLo am 10. Juni 2022, 14:24:33
Zitat von: Thomi35 am 10. Juni 2022, 12:52:06
Mir kommt allerdings die Kündigungsfrist von einem Monat sehr kurz vor

Im öffentlichen Dienst ist es so,
- bei einer Beschäftigungszeit von über sechs Monaten bis zu einem Jahr eine Frist von einem Monat zum Monatsende
- bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr eine Frist von 6 Wochen zum Quartalsende
- ab fünf Jahren Beschäftigungszeit eine Frist von drei Monaten zum Quartalsende
usw.

Neu für mich ist, das es im öffentlichen Dienst eine Einverständniserklärung des Arbeitgebers geben soll. Bei uns beziehen wir uns auf das Arbeitsplatzschutzgesetz / § 1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses.

Dies ist auch sehr interessant: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5217150/1c43c145c2a95de628c4466de3ed3e55/verpflichtung-des-oeffentlichen-arbeitgebers-zur-weiterzahlung-des-arbeitentgeltes-data.pdf

Wie lange arbeitest Du schon im ÖD?
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: thelastofus am 10. Juni 2022, 22:55:01
Diese Einverständniserklärung  forden ja manche KC immer an und ziehen ohne diese gar nicht erst heran. Die Bw wird sich auch nie gegen einen AG stellen wenn der nicht will. Ist ja nicht neu das Thema.

Ich finde 7 Wochen in 2022 schon sportlich und relativ viel, da ist der AG ja schon sehr weit entgegen gekommen. Manche wie ich, kämpfen umd 2x5 Tage Freistellung bekommen diese nicht.

Aber man scheint ja generell mit dem AG unzufrieden zu sein.

Es gibt diese "Berufsreservisten", wir haben das auch in der Heimatschutzkompanie, da ist es nicht ganz so extrem weil ja da der Dienst über das Jahr verteilt stattfindet, aber es gibt auch einige die im arbeitslos sind  und bei jeder RDL dabei sind egal wie oft wie lange. Wie die das mit Jobcenter und Agentur regeln kann ich allerdings nicht sagen. Zu Covid/Amtshilfe Zeiten waren die allerdings auch quasi in einer Dauer RDL.


ZitatDarüber hinaus soll ich während meiner "Dauer-RDL" einen mehrwöchigen Lehrgang besuchen, um die entsprechende StOffz-ATN zu erlangen. Zusätzlich soll ich während meiner RDL eine AaP absolvieren, um eine weitere StOffz-ATN zu erlangen.

Man liest immer nur "soll" ist das auch alles fest vereinbart?

Ich würde mir den Schritt gut überlegen, was ist wenn der Truppenteil dann nicht mehr heranziehen kann oder was ist wenn man nicht mehr tauglich ist oder änliches?

Der Agentur wird es relativ egal sein, die Sperre für die Eigenkündigung würde so oder so verhängt werden und während einer RDL steht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und kann somit nur schwer einen Mitwirkungspflichten nachkommen, allerdings wäre man dann ohnehin nicht im Leistungsbezug.

Wenn man dann wieder in den Status "arbeitslos" fehlt und keine Leistungen erhält kann es auch sein das man sich noch zusätzlich in der GKV versichern muss wenn keine Familenversicherung greift.
(OT hatte ich mal, nicht lustig wenn man dann den Zoll an der Backe hat)

Möglich ist es es sicher als "Dauerreservist", das hatten wir schon damals in der AGA in der Schwesterkompanie, da gab es einen Kompanietruppfrüher der quasi immer eine WÜ hatte.

Ich persönlich würde es nicht machen und mir vllt einen neuen AG suchen. Oder mal abwarten, zur Zeit scheint sich es sich ja wegen dem Krieg wieder mehr "Pro Bw" zu drehen, vllt lenkt dann auch der AG des TE weiter ein (auch wenn ein anderer Anlass wünschenswert gewesen wäre)


Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Daniel77 am 10. Juni 2022, 23:20:18
Vielen Dank für eure Informationen!

Zitat von: 2Cent am 10. Juni 2022, 11:56:53
Ein sicheres Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst kündigen um  9 Monate zu zu Üben, wenn sie sonst keine Probleme im Leben haben ist das nun eine gute Möglichkeit sich welche zu machen.

Wie soll es denn dann am 1.7.23 weitergehen?

Ich habe diese Frage bisher von allen gestellt bekommen, denen ich von meinem Vorhaben/angedachten Plan erzählt habe. Ich mache mir ja seit langer Zeit Gedanken dazu und erkläre immer, dass Sicherheit das Eine, jedoch ohne Berufszufriedenheit nix wert ist. Beruf kommt von Berufung. Eine erfüllende und sinnstiftende Arbeit ist ein wichtiger Baustein für Erfolg und ein glückliches und zufriedenes Leben. Nur in einem Job, der im Einklang mit meinen angeborenen Fähigkeiten, Stärken und auch Herzenswünschen steht, kann ich mein Potenzial entfalten und Erfüllung finden.

All das erlange ich nicht allein nur durch ein sicheres Arbeitsverhältnis!

Und die RDL vom 01.09.2022 bis 30.06.2023 dauert 10 Monate.

Vom 01.07.2023 bis 31.08.2023 bin ich ohne Lohn und Brot. Ab 01.09.2023 ist erneut eine 10monatige RDL geplant. So der gemeinsame Plan mit meinem Beorderungstruppenteil. Vorausgesetzt es werden ausreichend Wehrübungstage zugewiesen und der Bedarf besteht weiterhin fort. Das kann mir natürlich niemand garantieren. Vorgeschlagen wurde mir das in einem Gespräch mit meinem S1StOffz und meinem Kommandeur.

Der Lehrgang und die AaP haben das Ziel, die Voraussetzungen für eine Wiedereinstellung zu verbessern. Sollte es möglich sein beides innerhalb der 1. RDL vom 01.09.2022 - 30.06.2023 zu erreichen, stelle ich den Antrag auf Wiedereinstellung. Ich strebe eine Wiedereinstellung als EinsStOffz SK an.

Heute hatte ich ein Gespräch mit einem sehr guten Freund, der selbständiger Unternehmer ist. Er hat mir angeboten mich ab 01.09.2022 für 451 € einzustellen und sofort für den Reservedienst ohne Entgeltfortzahlung freizustellen.

Diese Variante ist für mich natürlich deutlich besser, als mich mit dem Arbeitsamt auseinandersetzen zu müssen!

Zitat von: JLo am 10. Juni 2022, 14:24:33
Zitat von: Thomi35 am 10. Juni 2022, 12:52:06
Mir kommt allerdings die Kündigungsfrist von einem Monat sehr kurz vor

Wie lange arbeitest Du schon im ÖD?

Stand Juni 2022: 4 Jahre und 6 Monate

Demnach habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Ich könnte also zum 30.09.2022, möchte aber zum 31.08.2022 kündigen. Sollte mein AG das nicht akzeptieren, dann beginnt halt alles einen Monat später - also ab 01.10.2022.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: F_K am 10. Juni 2022, 23:35:24
EinsOffz ist doch "nur" eine Eins Verwendung und kein Werdegang ... der Plan ist Spoki ..
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Daniel77 am 11. Juni 2022, 00:25:36
Das ist deine Sichtweise. Ich sehe es als Chance für den Wiedereinstieg in den aktiven Dienst der Bundeswehr.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: MikeEchoGolf am 11. Juni 2022, 05:12:56
Reservedienstleistungstage und ATNs helfen nicht bei einer Wiedereinstellung, sondern entscheidend sind die zivilen Qualifikationen (Ausbildung/Studium).
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Ralf am 11. Juni 2022, 06:04:43
ZitatIch strebe eine Wiedereinstellung als EinsStOffz SK an.
Trotzdem bleibt es dabei, dass dieses kein Werdegang ist. Das ist auch keine besondere Qualifikation, das bekommt man, wenn man eine zeitlang auf so einem DP eingesetzt ist und das aber auch erst, wenn man seine Werdegangsaubildung durchlaufen hat.
Eine Wiedereinstellung muss auch in einen Werdegang passen, dafür muss dann ausgebildet sein und ggf. das Alter spielt noch eine Rolle.
Also in welchem Werdegang soll denn eine WE erfolgen und hast du die erforderliche Qualifikation dann während der RDL dazu erlangt?
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: 2Cent am 11. Juni 2022, 07:34:05
Zitat von: Daniel77 am 11. Juni 2022, 00:25:36
Das ist deine Sichtweise. Ich sehe es als Chance für den Wiedereinstieg in den aktiven Dienst der Bundeswehr.

Wie Ralf bereits angemerkt hat, hilft ihnen keiner der Lehrgänge,AAPs oder ATNs irgendwie weiter das sie auf diesem Dienstposten einen Wiedereinstieg schaffen, da hilft ihnen auch der Kommandeur nicht weiter, mehr als warme Worte hat der nämlich nicht beim Thema Wiedereinstellung.

Was machen sie den im WorstCase eine oder zwei RDLs gehen, Wiedereinstellung klappt nicht, dann geht es auf einmal nicht mehr mit den RDLs und nu?

Wenn sie wieder rein wollen wenden sie sich an das BAPers und schauen was geht und wo welche Hürde ist die sie vielleicht noch nehmen können, dazu müssen sie aber nicht ihren sicheren Job aufgeben.

Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Daniel77 am 11. Juni 2022, 08:09:46
Was meint ihr mit Werdegang, bzw. Werdegangsausbildung?
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Deepflight am 11. Juni 2022, 09:40:41
Um ganz ehrlich zu sein, lieber TE, ich bin schockiert.
Schockiert über den Gedankengang und die Motivationslage, die Sie hier offenbaren.
Aber der Reihe nach:

Ich finde es toll das sie den Spagat eines Reservisten zwischen zivilem AG und Bw so konsequent durchgezogen und sich eingebracht haben. Dafür Lob und Anerkennung, denn solch motivierte Resis sind ein Segen und oft eine wirkliche Hilfe für die Bw.

Aber den zivilen Job für eine oder zwei, vielleicht auch mehr, Dauer-RDL zu schmeißen ist absoluter Schmarrn. Denn das ist keine "Karriereoption", so machen Sie sich nur das Leben schwer.
Was tun sie denn, wenn in 2 Jahren ein neuer Kdr kommt der keine Dauer-RDL von ihnen möchte? Mal ganz ab davon, sass sie damit ggf. anderen motivierten Resis die Beorderungstage verbrauchen. Ist das fair?
Wenn sie irgendwann keine Dauer-RDL mehr kriegen, landen Sie erst mal als Arbeitsuchend beim Amt und mit steigendem Alter wird es kaum leichter, einen neuen Job zu finden, der ihren Lebensstandart sichert.
Bei aller Liebe, dass ist doch Schmarrn.

Wenn sie sich eher als Soldat denn als ziviler Angestellter sehen, bewerben Sie sich auf Wiedereinstellung. Vom Bewerbungsprozess muss der AG im ÖD nix wissen, erst wenn Sie wiedereingestellt werden; bis dahin haben Sie also keinen Ärger. Und wenn es klappt sind Sie sogar besser dran als sie es als RDLer sind, denn ihr Job ist für die Jahre der Weiterverpflichtung sicher und theoretisch steht ihnen sogar noch eine BS-Bewerbung frei.

Wenn bei Ihnen die Entscheidung durch ihr persönliches Wollen und die Haltung des AG wirklich nur "A oder B" sein kann, dann machen Sie es bitte ganz oder garnicht.
Sie könnten ja auch in einen neuen Job im Zivilen wechseln (beispielsweise bei einem BwDLZ) und als Teil der EinsWv als Soldat in den Einsatz gehen. Haben Sie diese oder ähnliche Optionen geprüft  oder bedacht?
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Ralf am 11. Juni 2022, 09:44:10
Zitat von: Daniel77 am 11. Juni 2022, 08:09:46
Was meint ihr mit Werdegang, bzw. Werdegangsausbildung?
Ein Werdegang ist das personelle Ordnungsmittel, in dem man bspw. bei Auswahlkonferenzen mitbetrachtet wird.
Beispiele:
JG
GebJg
FschJg
FlgDst
PersMgt
IT
...
In welchem Werdegang aufgrund welcher Ausbildung strebst du eine WE an?
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Daniel77 am 11. Juni 2022, 13:17:09
Liebe Kameraden und Kameradinnen,

es ist sehr anerkennenswert, dass ihr euch solche große Sorgen darum macht, wie könnte es nach der ersten RDL von 10 Monaten weitergehen! Aber nachempfinden könnt ihr meine Situation nicht. Ratschläge sind gut und dafür bin ich dankbar.

Ich möchte einfach diese Veränderung. Es ist für mich ok und kalkulierbar. Sollte nach der ersten 10monatigen RDL Schluss damit sein - ganz gleich aus welchen Gründen - dann komme ich auch mit dieser Situation zurecht und bewerbe mich erneut. Bei welchen Arbeitgebern auch immer. Dann war es eben nur ein kurzes Intermezzo, aber ich habe es gemacht und trauere nicht unversucht einem "Traum" hinterher und sinniere ewig "hätte ich mal nur...".

Ich betrachte es als Option. Für mich ist es jedenfalls eine.

Es gibt niemals eine 100%ige Garantie. Auch nicht im ÖD.

Vielleicht noch kurz zu meinem bisherigen militärischen Werdegang damals als aktiver Soldat.

- SaZ 12
- FJgOffz, Controller B und diverse andere ATN
- Verwendungen als ZgFhr, Controller B, S3Offz und KpChef (1./-)
- nur ein Auslandseinsatz KFOR 2006
- abgeschlossenes Studium BWL (Bachelor)

Ich weiß nicht, was noch relevant oder interessant sein könnte?

Eine Wiedereinstellung in der AVR FJg ist sehr wünschenswert, aber nicht realistisch. Der Aufgabenbereich FJgWes kann aus dem eigenen Nachwuchs alle Bedarfe selbst decken. Weiterhin gibt es stets ausreichend FJgOffz, die BS werden möchten.

Ich bin grundsätzlich für viele Verwendungen oder AVR offen. Im EinsFüKdo gibt es DP EinsStOffz SK bzw. FJgSpezStOffz.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Ralf am 11. Juni 2022, 15:32:40
Eine Wiedereinstellung macht grds. Sinn in dem Werdegang, in  dem man ausgebildet ist. Dann kann man verzugslos auf einem DP die Aufgabe wahrnehmen.

Wenn das nicht in Frage kommt und ein neuer Werdegang gefunden werden muss und das wäre bei dir nach deinen Angaben der Fall (weder Controller noch EinsOffz sind Werdegangsverwendungen), dann muss eine komplette Werdegangsaubildung durchlaufen werden. Das macht wenig bis keinen Sinn, weil du dann quasi als StOffz deine Erstverwendung haben würdest (die andere als Lt oder OLt) hätten. Da fehlt dann einfach das dienstl. Interesse, denn auf StOffz-DP wird vorausgesetzt, dass man bereits fachlich soweit qualifiziert ist, dass man Untergebene (Offiziere) fachlich anleiten kann. Schau dir die Taxonomie der DP an, da sind deutliche Sprünge: analysieren kann man eben nicht als Newbie.

Würde man auf die Werdegangsausbildung verzichten und dich bspw. auf so nen EinsOffz-DP einstellen, könntest du niemals einen BS-Antrag stellen. Allenthalben käme sowas für wenige Jahre 2, 3 oder 4 Jahre in Frage, um einen zeitnahen Mangel zu decken.

Wenn du 1977 geboren bist, bist du bereits 45 und würdest als quasi ungelernter StOffz einsteigen. Da müsste es schon eine ganz besondere Mangelverwendung sein, damit man sich als PersFhr darauf einlässt.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Deepflight am 15. Juni 2022, 23:01:30
@Ralf hab ich tatsächlich schon gesehen sowas, Wiedereinsteller SaZ +4 als ControllerBw im DG Hauptmann bei entsprechender Vorerfahrung in der Zivilwirtschaft.
Im Endeffekt wars genau so wie du sagst und hat den Mann alles andere als glücklich gemacht, denn das die Möglichkeit zur BS-Übernahme faktisch null ist und der Bedarfszeitraum eben durch seine Verpflichtungszeit abgedeckt hat ihm bei Wiedereinstellung keiner verraten.

Fazit war dann nach 4 Jahren ein ehemals sehr motivierter Mensch der frustriert die Bw verlassen musste weil msn ihn nicht verlängert hat, weil eben kein Bedarf und aufgrund der fehlenden Verwendbarkeit auf anderen DP.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: F_K am 15. Juni 2022, 23:24:48
Ich bin verwundert:

Mit 45 als ehemaliger SaZ 12 noch Hptm (bei hoher Anzahl von RDL), und nicht wissend, was ein Werdegang ist - und dann Eins (St) Offz als "Hoffnung" sehen, dazu ein Bachelor - strange.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Daniel77 am 20. Juni 2022, 13:55:33
Bis dato wollte ich nicht befördert werden. Ich wollte lieber auf dem Hpt-DP beordert bleiben und in dieser Verwendung RDL leisten. Das war auch mit meinem Beorderungstruppenteil so abgestimmt.

Zu meiner Nachfrage bezüglich Werdegang, war es eine Verständnisfrage! Mir wurde berichtet, dass sehr wohl eine Wiedereinstellung als EinsStOffz SK möglich ist und es nicht zwingende Voraussetzung ist, nur in dem Werdegang, in dem man ausgebildet wurde wiedereingestellt werden zu können.

Aber ihr hier malt ohnehin sehr viel mit dem Schwarzstift! Es zwingt sich einem fast der Eindruck auf, als ob ihr es euch zu eurer Aufgabe gemacht habt, allen eine Wiedereinstellung auszureden. Auf gewisse Risiken sachlich hinzuweisen ist das eine, aber ihr belächelt die Ideen/Wünsche derer, die eine Wiedereinstellung zum Ziel haben.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: F_K am 20. Juni 2022, 14:39:47
Anmerkung:

Die meisten Poster hier sind sehr BW freundlich eingestellt, und wenn Dir ein Angebot gemacht wird, dann mache das.
Wir weisen nur realistisch auf Sachverhalte hin  - und EinsOffz ist in dem Sinne keine Qualifikation - dass kann jeder Offz.

Viel Erfolg.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Ralf am 20. Juni 2022, 14:47:36
ZitatMir wurde berichtet, dass sehr wohl eine Wiedereinstellung als EinsStOffz SK möglich ist und es nicht zwingende Voraussetzung ist, nur in dem Werdegang, in dem man ausgebildet wurde wiedereingestellt werden zu können.
Hatte ich auch nicht geschrieben, sondern:
ZitatWürde man auf die Werdegangsausbildung verzichten und dich bspw. auf so nen EinsOffz-DP einstellen, könntest du niemals einen BS-Antrag stellen. Allenthalben käme sowas für wenige Jahre 2, 3 oder 4 Jahre in Frage, um einen zeitnahen Mangel zu decken.
Wenn das aber zu viel Schwarzstift ist, dich darauf hinzuweisen, dass es dann nichts mit einem BS-Antrag wird, o.k. Das ist ja letztendlich deine Entscheidung, wenn das eh nicht in Frage kommt und du mit der Kurzverwendung ausreichend bedient bist, dann ist ja gut.
Es gehört aber auch zu einer guten Beratung, dass man die Eventualitäten aufzeigt, denn das Gejammer ist später immer groß und allzu gerne heißt es dann "hätte man mir das gesagt. Ich erinnere gerne in dem Zusammenhang immer an den FWDL, der anschl. keinen ROA iW machen kann.
Ich wäre froh, wenn man mir alles aufzeigen würde, was ggf. dann Probleme bereitet, aber da ist jeder anders.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: F_K am 20. Juni 2022, 16:09:34
@ Ralf:

Offtopic:

So ist halt jeder anders - ich informiere mich z. B. über mögliche Risiken und minimiere diese ggf. durch Maßnahmen bzw. bereite Maßnahmen für den Eintrittsfall vor.

Ontopic:

Ich halte diese Beratung auch für wichtig - ein StOffz ohne verwertbaren Werdegang mit einer AllerweltsATB ist das genaue Gegenteil einer Mangelverwendung.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: ulli76 am 20. Juni 2022, 18:02:33
Sieh´s mal so- dadurch das wir ein privat betriebenes Forum sind, können wir auch offen und ehrlich vor Tücken warnen. Und wir haben sowohl einige Experten einzeln, aber auch wir als Community eine umfangreiche Erfahrung was alles zwar theoretisch möglich ist, aber praktisch kaum umsetzbar.

Übrigens- nicht ins Bockshorn jagen lassen. Wir beraten ja nur. Als Offizier muss man auch mal sagen "ok, jetzt weiss ich Bescheid, die Chancen sind nicht gut, ich versuch´s trotzdem."
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Daniel77 am 21. Juni 2022, 18:05:00
Zitat von: ulli76 am 20. Juni 2022, 18:02:33
Sieh´s mal so- dadurch das wir ein privat betriebenes Forum sind, können wir auch offen und ehrlich vor Tücken warnen. Und wir haben sowohl einige Experten einzeln, aber auch wir als Community eine umfangreiche Erfahrung was alles zwar theoretisch möglich ist, aber praktisch kaum umsetzbar.

Übrigens- nicht ins Bockshorn jagen lassen. Wir beraten ja nur. Als Offizier muss man auch mal sagen "ok, jetzt weiss ich Bescheid, die Chancen sind nicht gut, ich versuch´s trotzdem."

Mit Anmerkungen, wie:
Zitat von: F_K am 15. Juni 2022, 23:24:48
Ich bin verwundert:

Mit 45 als ehemaliger SaZ 12 noch Hptm (bei hoher Anzahl von RDL), und nicht wissend, was ein Werdegang ist - und dann Eins (St) Offz als "Hoffnung" sehen, dazu ein Bachelor - strange.

oder
Zitat von: Deepflight am 11. Juni 2022, 09:40:41
Um ganz ehrlich zu sein, lieber TE, ich bin schockiert.
Schockiert über den Gedankengang und die Motivationslage, die Sie hier offenbaren.
Aber der Reihe nach:

Ich finde es toll das sie den Spagat eines Reservisten zwischen zivilem AG und Bw so konsequent durchgezogen und sich eingebracht haben. Dafür Lob und Anerkennung, denn solch motivierte Resis sind ein Segen und oft eine wirkliche Hilfe für die Bw.

Aber den zivilen Job für eine oder zwei, vielleicht auch mehr, Dauer-RDL zu schmeißen ist absoluter Schmarrn. Denn das ist keine "Karriereoption", so machen Sie sich nur das Leben schwer.
Was tun sie denn, wenn in 2 Jahren ein neuer Kdr kommt der keine Dauer-RDL von ihnen möchte? Mal ganz ab davon, sass sie damit ggf. anderen motivierten Resis die Beorderungstage verbrauchen. Ist das fair?
Wenn sie irgendwann keine Dauer-RDL mehr kriegen, landen Sie erst mal als Arbeitsuchend beim Amt und mit steigendem Alter wird es kaum leichter, einen neuen Job zu finden, der ihren Lebensstandart sichert.
Bei aller Liebe, dass ist doch Schmarrn.

usw. ... fühlt es sich schon mehr danach an, dass man sich eher lustig darüber macht, dass dem Wunsch als Wiedereinsteller nachgegangen wird. Es kommt mir vor, dass bei euch der Eindruck besteht, als würde man versuchen, den aktiven Soldaten ein kleines Stückchen Bundeswehr wegnehmen zu wollen.

In der Tat würden mir ein paar Jahre als SaZ ausreichen, auch als EinsStOffz SK (wo auch immer). Ich habe nicht vorrangig das Ziel zum BS übernommen zu werden.

Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: 2Cent am 21. Juni 2022, 18:33:27
Zitat von: Daniel77 am 21. Juni 2022, 18:05:00
....
In der Tat würden mir ein paar Jahre als SaZ ausreichen, auch als EinsStOffz SK (wo auch immer). Ich habe nicht vorrangig das Ziel zum BS übernommen zu werden.

Dann machen sie das doch einfach.
Das ist ne Sache zwischen ihnen un BaPers, niemand hier stört sich daran.

Ich sage jedoch vorraus das dies so gut wie nicht stattfinden wird, mit ihrer Vita.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: SLV am 26. Juni 2022, 18:59:15
Zitat von: Daniel77 am 20. Juni 2022, 13:55:33
Bis dato wollte ich nicht befördert werden. Ich wollte lieber auf dem Hpt-DP beordert bleiben und in dieser Verwendung RDL leisten. Das war auch mit meinem Beorderungstruppenteil so abgestimmt.

Anknüpfend daran, dass man ähnlich wie der Fragesteller auf einen Dienstposten aber(!) mit A13-Dotierung (ohne A13/A14-Bündelung) beordert bleiben möchte, ohne über Major hinaus befördert bzw. in die Verlegenheit kommen zu wollen, die Beförderung zum Oberstleutnanten ablehnen zu müssen, welche Beispiele für solche Dienstposten ohne Bündelung - abseits von Führungsverwendungen von Einheiten - gäbe es denn in der Bundeswehr (also Reserve sowie aktive Truppe)?

Gibt es einen Überblick über nicht gebündelte Dienstposten bzw. Verwendungen?
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Ralf am 26. Juni 2022, 21:00:20
Kann man über ISOrg auswerten, jedoch nur aktive DP.
Die paar die ich kenne, sind Führungsverwendungen.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: SLV am 01. Juli 2022, 07:32:02
Wie würde man die Organisationsgrundlagen denn derart auswerten können,  dass man wirklich nur die ungebündelten Dienstposten mit A13-Dotierung erhält, für die A14-Besoldung ausgeschlossen sind?

Wenn dann aber (wie noch vermutet) ausschließlich Führungsverwendungen auf solche ungebündelten Dienstposten dargestellt werden, so wundere ich mich, was denn der Hintergrund bzw. Zweck oder die Idee hiervon ist, diese entsprechenden Dienstposten dann nicht auch zu bündeln - bzw. grundsätzlich dann wirklich alle anderen Dienstposten doch zu bündeln.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Ralf am 01. Juli 2022, 10:50:45
Diese DP sind als A13 ausgebracht und nicht als A13/A14.

Hintergrund kann zB sein, dass dieses ehem. KpChef A12 waren, die aufgrund der erhöhten Verantwortung auf A13 hochdotiert wurden, jedoch nicht dauerhaft zu besetzen sind, sondern immer wieder Personal darüber nachgeführt werden.

Ich verstehe nur nicht, wozu das gut sein soll, sich einer Beförderung zum Oberstlt zu verschließen?
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: F_K am 01. Juli 2022, 16:12:29
@ Ralf:

Manche Kameraden sind halt "komisch" ...

Ich hatte auch eine sehr lange Stehzeit auf meinem letzten DP (als junger Hptm "drauf", da A13/14, war lange Stehzeit möglich, dann ist der DP leider weggefallen ...).

Insoweit - lange Stehzeit kann ich verstehen, wenn man aber "ansteht", WILL einen der Dienstherr ja befördern - und dies ist aus einer Vielzahl von Gründen "richtig".
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: SLV am 02. Juli 2022, 22:14:09
Am Beispiel der Marine - welches dann aber auch leicht auf die anderen Teilstreitkräfte sich übertragen lässt - ist die Verwendung und Dienststellung als "Kommandant" z.B. im Rahmen von Führungsverwendungen besonders attraktiv.

Ernüchternd ist, dass man trotz jahrelanger Ausbildung für diese Verwendung, sie meistens nur etwa drei Jahre z.B. bis zur Beförderung zum KK ausfüllen kann, weil man als KK dann die Verwendung wechseln soll, um weiter bis zum FK gefördert zu werden. Es sei denn man erhält dann auch eine Perspektive für A15 oder höher, wären jahrelang dann aber erstmal eher (Stabs-)Verwendungen jedenfalls in Stäben, Ämtern, Kommandos, Schulen, etc. vorgesehen, obwohl Kommandant die ursprüngliche Berufsabsicht aber war. Entsprechendes gilt sicherlich auch insbesondere für Piloten bzw. vielleicht für einige Kompanie-Führungsverwendungen.

Ferner ist eine Perspektive für A15 oder höher leider doch meistens ungewiss, sodass man möglicherweise dann aber bis zum A14-Dienstzeitende/Pension die berufliche A14-Karriere nur abseits rein taktischer Truppen-Ebenen noch verbringen kann beziehungsweise muss.


Sich der Beförderung zum FK bzw. OTL zu verschließen, könnte nach der aktuellen Dotierungslage etwas helfen, entsprechende Verwendungen auch länger als drei Jahre wahrzunehmen; bzw. wenn man hierfür erstmal nicht sofort vorgesehen war, dann doch noch später hierzu zum Zuge zu kommen - bevor dann diese Erfahrung mit Beförderung zum OTL / FK (oder bereits zum M / KaLeu) unmöglich würde.

Wenn es noch andere Verwendungen auf ungebündelte A13-Dienstposten als Führungsverwendungen geben sollte, dann gelten aber die gleichen Erwägungen dann auch für diese anderen Verwendungen - die es aber
möglicherweise nicht mehr zu geben scheint ...


Es mag sein, dass man in der vorgesehenen Organisation des Dienstherrn wegen Zeitablauf zur Beförderung "ansteht", aber die muss nicht zwingend dann auch den Interessen des Betroffenen entsprechen.

Zwar bin ich mir nicht sicher, ob die A13/A14-Bündelung von Dienstposten entsprechender Führungsverwendungen sinnvoll wäre, aber selbst dann könnten die Bündelung eben mit der Organisationsentscheidung verbunden sein, eben diese Dienstposten doch ebenso nicht dauerhaft zu besetzen, sondern eben vielmehr weiterhin bei Bedarf lediglich temporär Personal nachzuführen. Es gäbe aber für den Dienstherr zudem die Vorteile,  dass bei Bedarf manche Soldaten in einer solchen Führungsverwendung dann im Einzelfall dennoch länger bleiben könnten, was eben im Interesse mancher Soldaten auch sicher liegt; weitere Vorteile der Bündelung wären zudem, dass man auf gebündelten Dienstposten dann nicht nur Hauptleute bzw. Kapitänsleutnante fördern könnte, sondern eben auch Majore bzw. Korvettenkapitäne; zudem könnte man auch noch erst später entdeckte Führungstalente dann ggf. auf gebündelten Dienstposten immerhin fördern.

In dieser Hinsicht stellt die Nicht-Bündelung jedenfalls eine gewisse Verengung und Inflexibilität doch dar; diese Erwägungen wurden hoffentlich nachvollziehbar dargelegt. 
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: SLV am 02. Juli 2022, 22:17:40
gemeint war:

... - bevor dann diese Erfahrung mit Beförderung zum OTL / FK (oder bereits mit Beförderung vom Hauptmann zum M / vom KaLeu zum Korvettenkapitän) unmöglich würde.*
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Ralf am 03. Juli 2022, 06:20:43
Grds.: don't fight the system. Wenn man mit den Personalentwicklungsmodellen nicht leben kann, muss sich fragen, ob das alles für einen das Richtige ist und nicht versuchen, durch Winkelzüge seine Partikularinteressen zu Lasten anderer (nämlich denjenigen, denen man damit eine Führungsverwendung vorenthält) durchzusetzen.
Du hast mMn einige Denkfehler in deinem Modell:
ZitatSich der Beförderung zum FK bzw. OTL zu verschließen, könnte nach der aktuellen Dotierungslage etwas helfen, entsprechende Verwendungen auch länger als drei Jahre wahrzunehmen; bzw. wenn man hierfür erstmal nicht sofort vorgesehen war, dann doch noch später hierzu zum Zuge zu kommen
Da diese DP aber auch regelmäßig für die Personalentwicklung gebraucht werden, würde man dich sowieso von diesen DP irgendwann wegversetzen, wieso sollte dich die PersFhrg denn länger auf solchen DP lassen?. Du hast ja keinen Anspruch auf bestimmte Dienstposten oder Verwendungen. Und es soll dort auch nur speziell geeignetes Personal eingesetzt werden (deswegen wird ja auch nicht jeder KpChef). Ob man diese Eignung jemanden absprechen würde, der seine Oberstlt-Beförderung ablehnt, weiß ich nicht. Also ich denke, das läuft ins Leere.
ZitatFerner ist eine Perspektive für A15 oder höher leider doch meistens ungewiss, sodass man möglicherweise dann aber bis zum A14-Dienstzeitende/Pension die berufliche A14-Karriere nur abseits rein taktischer Truppen-Ebenen noch verbringen kann beziehungsweise muss.
Ja, so ist das Leben und das ist durchaus gewollt. Auch junge Leute müssen die Chance bekommen, ihre frischen Ideen einbringen und mit ihrem durchaus anderen Mindset sich mit der durchaus anders gestrickten Jugend auseinandersetzen. Wir alten Säcke haben deswegen berechtigterweise auch andere Aufgaben.
Zitataber selbst dann könnten die Bündelung eben mit der Organisationsentscheidung verbunden sein, eben diese Dienstposten doch ebenso nicht dauerhaft zu besetzen, sondern eben vielmehr weiterhin bei Bedarf lediglich temporär Personal nachzuführen.
Das wird ja auch im Einzelfall gemacht, ist aber halt nicht die Regel. Dann aber auch nicht uferlos, sondern mal 1-2 Jahre länger. Allerdings fällt mich auch gerade keiner ein )und ich kenne schon einige nach über 30 Jahren Dienstzeit), der das ewig machen wollte. Ich war irgendwie auch froh, als meine Tour als DV rum war. Das ist schon eine sehr fordernde Verwendung mit einer sehr hohen Personal- und Materialverantwortung. Wenn man diesen Job richtig macht, kommt man bei weiten nicht mit 40h aus (ist eigentlich ein 7 Tage Job mit Dienstzeiten von 6 bis mind. 20 Uhr, denn irgendwann muss ich ja auch noch über Hundert BU schreiben, zu Eingaben Stellung nehmen, Öffentlichkeitsarbeit machen etc.), wenn man es denn auch richtig und mit Herzblut macht. Will damit sagen, man ist nach so einer Tour schon ziemlich am Limit, so viel Spaß das auch oftmals macht und der Tausch Verantwortung über Mensch und Material mit bspw. Papier kommt da nicht ungelegen.
ZitatZwar bin ich mir nicht sicher, ob die A13/A14-Bündelung von Dienstposten entsprechender Führungsverwendungen sinnvoll wäre,
Die Bündelung ist die Regel, nur einige sind als A13-spitz ausgebracht.

Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: SLV am 03. Juli 2022, 18:40:37
Ich bin mir nicht sicher, ob die aufgeführten Punkte denn tatsächlich bestehende bzw. mögliche Denkfehler offen legen würden:


1. Ich bin mir bewusst, dass es keinen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung oder einen bestimmten Dienstposten gibt.

Wenn man aber bereits zu weit z.B. bis zum OTL befördert worden ist, dann hat die Personalführung auch überhaupt keine Möglichkeit mehr, die betroffenen Soldaten noch z.B. als Kompaniechef zu verwenden. Andererseits besteht eben diese Möglichkeit - somit ein entsprechender (ggf. kleiner) Ermessensspielraum - die Betroffenen vielleicht in dieser Hinsicht noch zu fördern beziehungsweise sie ggf. etwas länger auf einer gewünschten Verwendung zu belassen.

2. An eine Verwendung z.B. als Kompaniechef "auf Lebenszeit" hatte ich dabei auch gar nicht gedacht. Für den Einzelnen kann aber bereits eine Verdoppelung der Zeit in dieser spannenden Verwendung wie vorgesehen - also z.B. 6 Jahre statt 3 Jahre - den Karriereweg erfüllender gestalten. Immerhin stünde eben diese Verdoppelung der truppennahen Verwendung einer etwa lediglich 10-prozentigen
Minderung der daraufhin folgenden "Papierarbeit" von etwa 35 Jahren gegenüber.

Möglicherweise stehen auch für manche in den aktuellen Entwicklungsmodellen diese Zeiten nicht im Verhältnis, insbesondere wenn einige die Bundeswehr sogar auch noch als "Verwaltungsarmee" bezeichnen mögen. Dass aber in jeder Armee dann auch die Zeit irgendwann kommen muss, in der jeder dann auch alt wird, ist natürlich völlig klar - aber vielleicht kann man die Beförderung und den Weg also vom Major/Korvettenkapitän zum Oberstleutnant/Fregattenkapitän schließlich  selbstbewusster und selbstbestimmter gehen und gestalten, ob man im Rahmen der Möglichkeiten eventuell etwas länger auf entsprechenden Verwendungen also verbleiben will; und nicht allein weil lediglich auch diese vorgesehene Stehzeit von etwa drei Jahren abgelaufen ist.

3. Sicherlich erfordert es aber auch den gewissen Mut, zu sagen, dass man eben noch nicht befördert werden möchte bzw. sich bereit fühlt. Eventuell braucht man sogar auch noch mehr Mut, wenn man dies vor versammelter Truppe dann auch erst zum Ausdruck bringt, wenn der Disziplinarvorgesetzter gerade dazu ansetzt, die Beförderung auszusprechen. Die Erwägung war eben gewesen, dass es halt vielleicht auch der elegantere Weg sein könnte, sich von Dienstposten dann auch zu Dienstposten A13-spitz zu hangeln, sodass die Personalführung schließlich nicht in die Verlegenheit kommt, nach Ablauf der Zeit (bzw. Eignungsreihenfolge) dann die Beförderung zu verfügen (ggf. zu müssen).

Unter Umständen könnten diese Erwägungen aber schon bereits als Hauptmann bzw. Kapitänsleutnant sinnvoll sein, zumindest nachdem man auch seinen Status als Berufssoldaten verliehen erhalten hat, dann also ggf. auch von einer frühen Beförderung zum Major bzw. zum Korvettenkapitän abzusehen. Bei Kompanien als Beispiel könnte ein Hauptmann dann exemplarisch immerhin mehr Erfahrung als Zugführer auch sammeln. In dieser Hinsicht wäre die bisherige Entwicklung des Fragestellers also tatsächlich auch nicht völlig unverständlich.

4. Insbesondere helfen diese Erwägungen ggf. den Kameraden, die prinzipiell auch die Eignung für eine Führungsverwendung vielleicht haben, aber lediglich innerhalb der vorgesehen (eher kurzen) Stehzeit noch nicht zum Zuge kamen. Indem sie nicht bereits zum nächstbesten Zeitpunkt die Beförderung annehmen und somit länger in einem für die Verwendung zulässigen Dienstgrad verbleiben, können sie zumindest im Rahmen des der Personalführung noch eröffnetem Ermessen ggf. immer noch zum Zuge kommen. Natürlich sollte man sich aber durchaus auch bewusst sein, dass man dann eben immer erneut mit den jüngeren Kohorten sich messen lassen muss; eventuell vergleichbar mit den früheren Wartesemestern für das Medizinstudium, nur dass es kein Bonus fürs Warten gibt - aber jedenfalls bleibt die Hoffnung (und Ermessen der Bundeswehr) bestehen, und würde nicht durch die Beförderung verschlossen.

Aufgrund der Bestenauslese nimmt man dabei auch keinem die Möglichkeit auf eine Führungsverwendungen - insbesondere auch nicht den jüngeren Kohorten, wovon die Jahrgangsbesten und ggf. Jahrgangsbesseren eben ohnehin auch den Vorzug vor den Betroffenen erhalten würden, die in ihren eigenen Jahrgängen nicht zu den Besten gehörten - wirklich weg(!); insbesondere im Vergleich zu ggf. späteren, schwächeren Jahrgängen könnte man sich also eventuell durchsetzen - bei stärkeren Jahrgängen, die dann folgen, hätte man dann wohl eher Pech...

Wenn die Eignung nicht besteht, dann kann immerhin irgendwann auch Einsicht für die Beförderung entwickeln; ansonsten könnte man doch den Betroffenen ihre Hoffnungen doch auch durchaus belassen, solange sie noch von ihrer Eignung überzeugt sind, irgendwann vielleicht doch noch ausgewählt zu werden.

Es wäre dann auch für den Einzelnen z.B. anhand von finanziellen Erwägungen also zu entscheiden, ggf. wann die Aussicht auf eine Führungsverwendung leider innerhalb dieser Karriere (in diesem Leben) nicht mehr besteht, und schließlich mit der weiteren Beförderung auch voranzuschreiten, um immerhin dann auch die eigenen Umstände (in diesem Leben) hinsichtlich Finanzen, Dienstgrad, etc doch auch möglichst zu verbessern bzw. zu optimieren. Ich denke, dass man zumindest die Entscheidung bezüglich des Zeitpunkts, bis zu dem die Einzelnen Hoffnungen eventuell aufrecht erhalten möchte, in ihre eigenen Hände legen kann. Immerhin könnte jeder selbst einsichtig werden, dass ggf. der Wunsch auf eine bestimmte Verwendung innerhalb dieser Karriere wohl "ins Leere" laufen könnte; aber dies muss nicht zwingend bereits zum Ende der vorgesehenen Stehzeit erfolgen.

5. Letztlich ist dies auch kein "fight the system"; denn immerhin besteht in diesem System schließlich auch die Möglichkeit, Beförderungen auch explizit abzulehnen - jedenfalls in dieser Hinsicht, ist die Ablehnung einer Beförderung doch vielmehr auch als zulässige Interaktion mit dem Personalentwicklungsmodell schließlich anzusehen; verwerfliche "Partikularinteresse" oder Nachteile zu Lasten anderer Kameraden sind bei dem dargestellten Verhalten mir zugebenermaßen auch noch nicht direkt ersichtlich.

--

Vermutlich ist Disziplinarvorgesetzter auch nicht gleich "Disziplinarvorgesetzter", denn sicherlich ist die Personalverantwortung und entsprechende Kontaktnähe zu den unterstellten Soldaten z.B. in Kompanien, Schiffen, U-Booten dann sicherlich  doch nochmal anders als in andersartigen Dienststellen, Referaten, etc.
Abseits von den möglicherweise bestehenden Unterschieden, gibt es denn auch A13/A14-dotierte Dienstposten mit Disziplinarbefugnism? ... bisher scheinen mir diese wohl auch erst wieder ab A15 zu geben, oder?

Andererseits, wenn A13-spitz bewertete Dienstposten der Personalentwicklung von "speziell geeignetem" Personal vor allem dienen soll, dann ist doch dennoch verwunderlich, wieso es dann aber diese A13-spitz bewertete Dienstposten nicht auch in den speziellen Fachdiensten ausgebracht wurden ...
Die Idee, der Zweck und das Rational von diesem einzelnen A13-spitz bewerteten Dienstposten wird mir noch nicht ganz ersichtlich, außer dass sie früher zufällig mal A12-dotiert gewesen waren, und zuletzt dann aber höher bewertet wurden(!!); wieso könnte man sie nicht auf A12 belassen oder ggf. auch A13/A14  bündeln?
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: F_K am 03. Juli 2022, 19:05:55
@ SLV:

Dir fehlen offensichtlich grundlegende Kenntnisse des Verwendungsaufbaues von Offizieren - KpChef werden inzwischen (bis auf Ausnahmen) nur BS - und die haben 'Ziele", und nicht die Idee möglichst lange auf diesem DP zu verbleiben.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Ralf am 03. Juli 2022, 19:12:07
Das ist schon alles ein wenig viel Konjunktiv und auch recht weltfremd. Aber hey, lehnt ruhig die Beförderung ab und hofft, anschließend in einer Führungsverwendung auf einem der wenigen A13-spitz DP eingesetzt zu werden. Denn auf den gebündelten DP kann man auch als OTL in einer Führungsverwendung eingesetzt werden.
Und zeigt halt eben einen auch einige elementare Denkfehler: Warum sollte die PersFhrg dich auf einen A13-spitz in der zweiten Verwendung als StOffz setzen, zumal es ja auch nicht viele davon gibt. Du kannst deine A14-Beförderung dutzendfach ablehnen und trotzdem auf gebündelten DP eingesetzt werden. Falls nicht bekannt: Ohne auf einem gebündelten DP eingesetzt zu werden, wirst du erst gar nicht für A14 mitbetrachtet.
ZitatUnter Umständen könnten diese Erwägungen aber schon bereits als Hauptmann bzw. Kapitänsleutnant sinnvoll sein, zumindest nachdem man auch seinen Status als Berufssoldaten verliehen erhalten hat, dann also ggf. auch von einer frühen Beförderung zum Major bzw. zum Korvettenkapitän abzusehen. Bei Kompanien als Beispiel könnte ein Hauptmann dann exemplarisch immerhin mehr Erfahrung als Zugführer auch sammeln. In dieser Hinsicht wäre die bisherige Entwicklung des Fragestellers also tatsächlich auch nicht völlig unverständlich.
Völlig abwegig, dass deswegen jemand seine StOffz-Beförderung ablehnt, aber wenn du meinst. Irgendwelche theoretischen Konstrukte sich auszudenken, die ggf. zum tragen kommen, müssen sich schon an der Realität messen lassen. Möglicherweise bist du nicht zum StOffz befördert worden: Geld ist da auch nur nachrangig, aber die Stolz in diese Region reinbefördert zu werden und diesen doch großen Sprung zu vollziehen, wird aus dem von dir angenommenen Grund keiner tun. Es soll Leute geben (und das sind m.E. wohl fast alle), die freien sich über eine Beförderung und wollen auch diesen Karriereweg gehen.
Warum dieser Aufwand für die wenigen A13-spitz DP im Gegensatz zu den vielen gebündelten DP mit Führungsverwendung. Mal davon ab, dass man auch im Werdegang eingesetzt werden muss. Also mal weg vom theoretischen, wovon sprechen wir hier. Sag mir mal den betroffenen Werdegang, wie viele A13-spitz DP gibt es dort im Gegensatz zu den gebündelten als Führungsverwendung und hast du / die Person auch die entsprechende Führungseignung?
Oder ist das eine rein akademische Diskussion?

Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Deepflight am 03. Juli 2022, 19:13:59
Und genau aufgrund des Gesamtbildes das der TE hier vermittelt und der Gedankenhaltung hab ich so meine argen Zweifel.
Die Bw, die Reserve und vor allem der Aspekt der Wiedereinstellung als Aktiver sind in keinster Weise ein Fall für den persönlichen Selbstverwirklichungstripp, notfalls auf dem Rücken von Kameraden (z.B. indem Beförderungsketten unterbroche  werden um eigene Ziele zu verfolgen und damit andere Kameraden behindert)
Denn gerade hier sind oft persönliche Härten für das Wohl der Gemeinschaft gefragt, sei es bei der Karrieregestaltung, körperlicher Unversehrtheit o.Ä.

So leid es mir tut, lieber TE, und ohne Ihnen persönlich zu nahe treten zu wollen, für mich klingt das alles nach persönlichem Selbstfindungstripp. Falls ich ihnen Unrecht tue damit entschuldige ich mich hiermit bereits in aller Form bei ihnen, ansonsten hoffe ich, dass man Ihrem Wunsch auf Wiedereinstellung nicht folgen möge.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: SLV am 03. Juli 2022, 19:31:31
Zitat von: F_K am 03. Juli 2022, 19:05:55
@ SLV:

Dir fehlen offensichtlich grundlegende Kenntnisse des Verwendungsaufbaues von Offizieren - KpChef werden inzwischen (bis auf Ausnahmen) nur BS - und die haben 'Ziele", und nicht die Idee möglichst lange auf diesem DP zu verbleiben.

Erstens:
Es gibt auch Berufssoldaten, die zum Zeitpunkt ihrer Statusverleihung überhaupt noch keine Einheitsführer waren (vgl. Nr. 3 und Nr. 4 im vorigen Post).

Zweitens:
Selbst bei Soldaten, die Einheitsführer waren oder sind, könnte es unabhängig von ihren langfristigen Zielen dann doch einige geben, die doch gerne etwas länger in ihre bisherigen Verwendung bleiben würden (vgl Nr. 2 im Post).

WEDER sprach ich diesen Berufssoldaten ab, dass Sie Ambitionen und "Ziele" über A13 doch noch hätten; NOCH war meine Annahme, dass sie möglichst lange - sondern lediglich etwas länger - Einheitsführer bleiben wollen. Auch kam ich eher aus der Richtung z.B. der Marine mit dem Beispiel der Kommandanten oder gerne vergleichbar auch mit dem Beispiel der Jetpiloten der Luftwaffe, die sich auch nicht zwingend alle inmitten von Papierarbeit dann wiederfinden; Ralf bezog sich dann aber auch auf Kompaniechefs, bei denen es ggf. anders aussehen mag - womit ich mich dann zugegebenermaßen dann auch nicht genau auskenne...

Insbesondere wenn die Perspektive bei manchen nicht über A14 hinausragt, kann ich mir in ihrer Retrospektive bei manchen dann aber den Wunsch im Rückblick auf einer längere Verwendung innerhalb der Truppe - oder auch überhaupt als Kompaniechef, sofern möglich - wirklich doch gut vorstellen, anstatt dann aber doch die Beförderung zum Oberstleutnanten zum nächstmöglichen Zeitpunkt angestrebt zu haben. Tatsächlich könnten die einzelnen Betroffenen vielleicht ihre Perspektiven auch von der Zulassung zum LGAN bereits ein wenig abschätzen...

Natürlich lerne ich aber stets gerne -auch in Bezug auf grundlegende Kenntnisse- neu dazu!
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: SLV am 03. Juli 2022, 19:38:37
Zitat von: Deepflight am 03. Juli 2022, 19:13:59
Und genau aufgrund des Gesamtbildes das der TE hier vermittelt und der Gedankenhaltung hab ich so meine argen Zweifel.
Die Bw, die Reserve und vor allem der Aspekt der Wiedereinstellung als Aktiver sind in keinster Weise ein Fall für den persönlichen Selbstverwirklichungstripp, notfalls auf dem Rücken von Kameraden (z.B. indem Beförderungsketten unterbroche  werden um eigene Ziele zu verfolgen und damit andere Kameraden behindert)
Denn gerade hier sind oft persönliche Härten für das Wohl der Gemeinschaft gefragt, sei es bei der Karrieregestaltung, körperlicher Unversehrtheit o.Ä.

So leid es mir tut, lieber TE, und ohne Ihnen persönlich zu nahe treten zu wollen, für mich klingt das alles nach persönlichem Selbstfindungstripp. Falls ich ihnen Unrecht tue damit entschuldige ich mich hiermit bereits in aller Form bei ihnen, ansonsten hoffe ich, dass man Ihrem Wunsch auf Wiedereinstellung nicht folgen möge.

Bei dieser weiteren, vorliegenden Diskussion muss es sich nicht zwingend auch um die Erwägungen des Fragestellers handeln, der dabei seine Wiedereinstellung  beabsichtigt (es sei denn, er macht sie sich nachträglich auch noch zu eigen)

In dieser Hinsicht wurdevdem ursprünglichen Fragesteller Daniel77 also doch etwas Unrecht getan, insofern die (Gast-)Autoren der späteren Posts in diesem. Thread verwechselt wurden.

Aber abgesehen davon, wird die erneut vorgeworfene Verwerflichkeit dieses hier diskutierten Verhaltens (der Ablehnung einer Beförderung) mir immer noch nicht ganz ersichtlich ...
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: SLV am 03. Juli 2022, 19:59:20
Zitat von: Ralf am 03. Juli 2022, 19:12:07
Das ist schon alles ein wenig viel Konjunktiv und auch recht weltfremd. Aber hey, lehnt ruhig die Beförderung ab und hofft, anschließend in einer Führungsverwendung auf einem der wenigen A13-spitz DP eingesetzt zu werden. Denn auf den gebündelten DP kann man auch als OTL in einer Führungsverwendung eingesetzt werden.
Und zeigt halt eben einen auch einige elementare Denkfehler: Warum sollte die PersFhrg dich auf einen A13-spitz in der zweiten Verwendung als StOffz setzen, zumal es ja auch nicht viele davon gibt. Du kannst deine A14-Beförderung dutzendfach ablehnen und trotzdem auf gebündelten DP eingesetzt werden. Falls nicht bekannt: Ohne auf einem gebündelten DP eingesetzt zu werden, wirst du erst gar nicht für A14 mitbetrachtet.
ZitatUnter Umständen könnten diese Erwägungen aber schon bereits als Hauptmann bzw. Kapitänsleutnant sinnvoll sein, zumindest nachdem man auch seinen Status als Berufssoldaten verliehen erhalten hat, dann also ggf. auch von einer frühen Beförderung zum Major bzw. zum Korvettenkapitän abzusehen. Bei Kompanien als Beispiel könnte ein Hauptmann dann exemplarisch immerhin mehr Erfahrung als Zugführer auch sammeln. In dieser Hinsicht wäre die bisherige Entwicklung des Fragestellers also tatsächlich auch nicht völlig unverständlich.
Völlig abwegig, dass deswegen jemand seine StOffz-Beförderung ablehnt, aber wenn du meinst. Irgendwelche theoretischen Konstrukte sich auszudenken, die ggf. zum tragen kommen, müssen sich schon an der Realität messen lassen. Möglicherweise bist du nicht zum StOffz befördert worden: Geld ist da auch nur nachrangig, aber die Stolz in diese Region reinbefördert zu werden und diesen doch großen Sprung zu vollziehen, wird aus dem von dir angenommenen Grund keiner tun. Es soll Leute geben (und das sind m.E. wohl fast alle), die freien sich über eine Beförderung und wollen auch diesen Karriereweg gehen.
Warum dieser Aufwand für die wenigen A13-spitz DP im Gegensatz zu den vielen gebündelten DP mit Führungsverwendung. Mal davon ab, dass man auch im Werdegang eingesetzt werden muss. Also mal weg vom theoretischen, wovon sprechen wir hier. Sag mir mal den betroffenen Werdegang, wie viele A13-spitz DP gibt es dort im Gegensatz zu den gebündelten als Führungsverwendung und hast du / die Person auch die entsprechende Führungseignung?
Oder ist das eine rein akademische Diskussion?

Ohne dies einer konkreten Person zuzuordnen, würde ich auf deine Nachfragen den Werdegang ABC-Abw/Se Pers ohne festgestellte Führungseignung einwerfen

Dennoch auf die Rückmeldung, dass meine Erwägungen völlig abwegig seien, so wundere ich mich, ob denn wirklich noch nie Beförderungen abgelehnt wurden? Auch wenn dies Einzelfälle sein mögen, so sind Erwägungen, eine anstehende Beförderung doch abzulehnen bzw. eben nicht zu wollen doch real.

Ferner kommt hinzu:
Nur weil man die Beförderung zum Stabsoffizier zu einem früheren Zeitpunkt mal abgelehnt haben sollte, heißt dies nicht, dass man sich diese durchaus doch auch ehrenhafte Anerkennung der Leistungen (großer Sprung) sich für die Zukunft dann verbauen würde - diesen eigenen Stolz schiebt man lediglich auf etwas später; bereits mit der nächsten Beurteilung könnte man dann also auch wieder erneut für die Beförderung zum Stabsoffizier anstehen, wenn man doch noch Hauptmann oder Kapitänsleutnant ist.

In dieser Hinsicht soll die weitere Anmerkung auch darauf hindeuten, dass man als Hauptmann/Kapitänsleutnant vielleicht eher auf Dienstposten mit A13-spitz als mit A13/A14-gebündelt verwendet wird; wobei nichts die Personalführung vom letzteren aber tatsächlich abhalten dürfte... - ich weiß nicht, wie überhaupt ein Personalführer in einem solchen Einzelfall reagieren bzw. agieren wird, wobei dieser sicherlich versuchen wird, seine Soldaten bestmöglichst zu fördern!
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: F_K am 03. Juli 2022, 20:06:43
Hä?

Wie soll jemand OHNE Führungseignung durch Ablehnen einer Beförderung etwas "gewinnen"?
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: SLV am 03. Juli 2022, 22:12:44
Äh ...

natürlich MIT festgestellter Führungseignung ...
(nun kann ich den Fehler auch nicht mehr editieren)
hierum ging es doch in dieser letzten Diskussion ^^"
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Ralf am 04. Juli 2022, 05:52:34
ZitatABC-Abw/Se Pers
Da gibt es doch nur eine handvoll KpChef-Verwendungen, gerade da wird die Notwendigkeit, diese DP kontinuierlich nachzubesetzen erheblich gegeben sein. Hier also jemand viele Jahre einzusetzen, macht wenig Sinn.
Zitatdass man als Hauptmann/Kapitänsleutnant vielleicht eher auf Dienstposten mit A13-spitz als mit A13/A14-gebündelt verwendet wird;
Noch einmal Nein, das ist bei der Auswahlentscheidung völlig ohne Belang. Es gibt Verwendungsstufen, die sehen vor "Einstiegsverwendung" und damit sind sie durchgängig "von unten" nachbesetzbar. Und: es gibt nur wenige A13-spitz DP, also wird die Masse auf den gebündelten DP eingesetzt, du verrennst dich in theoretischen Konstrukten.
Zitatob denn wirklich noch nie Beförderungen abgelehnt wurden?
Nicht dass ich wüste, aber ich kenne natürlich auch nicht alle Beförderungen. Und selbst wenn es ein-/zweimal geschehen sein sollte aus für mich nicht nachvollziehbaren Gedankengängen, ändert es nichts an den vielen Abwegigkeiten. Auch wenn du diese vielleicht nicht nachvollziehen kannst, eines solltest du zumindest anerkennen: im Verhältnis zu den gebündelten DP gibt es nur wenige A13-spitz und das betrifft auch die Führungsverwendungen; sich also dann nur auf diese wenigen zu fokussieren, dass man dort eine zweite Führungsverwendung als KpChef macht, halte ich für sehr ausgeschlossen.
Ich lasse es aber damit auf bewenden, wir drehen uns im Kreis.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: christoph1972 am 04. Juli 2022, 11:22:07
Jetzt mal ganz ehrlich gesprochen, selbst wenn Jemand eine Beförderung ablehnt, was hindert die Personalführung daran, die Person auf einem Bündel-DP einzusetzen? N I C H T S!

Das ist einfach eine Frage der Personalwirtschaft. Selbst wenn Führungseignung bescheinigt, kann ich die Person ohne weiteres auf einem Bündel-DP führen, wo er A 13 (Major/Korvettenkapitän) bleiben kann, bis er sein DZE erreicht.

Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Personalführung, wo eine Person eingesetzt wird. Also wird die Person da verwendet, wo seine Ausbildung und seine Erfahrung nützlich ist.

Das ist eben zwangsläufig nicht unbedingt eine Führungsverwendung, sondern um Verwendungsbreite zu bekommen, häufig eine Amts- oder Kommandoverwendung als StOffz.

Völlig irrsinniger Gedanke. Der Dienstherr sitzt einfach am längeren Hebel und Frau Dr. Högl oder Ihre Nachfolge wird einer solchen Eingabe Ich möchte aber zweimal KpChef sein einfach nicht folgen können, weil es keinerlei sachliche Begründung dafür gibt und persönliche Wünsche stehen hinter dem Interesse des Dienstherrn zurück.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Deepflight am 04. Juli 2022, 16:32:10
Eben, ich sag euch mal was mit jemandem passiert der eine Beförderung ablehnt: den haut der PersFhr mit dickem roten Zettel dauf der Akte (ja ich weiß, gibts offiziell nicht, aber ihr wisst was ich meine) so ziemlich auf den hinterletzten, unbeliebtesten DP seiner Besoldungsstufe und Verwendungsreihe.

Dann kann der Soldat da in seinem DG hocken und sich freuen wie clever er doch der PersFhr  ein Schnippchen geschlagen hat.
Warum sollte man ihm denn auch nochmal eine Führubgsverwendung geben um sich drauf zu beweisen wenn ja klar ist, dass wenngleich er wegen mir der beste Menschenführer ist den es gibt, man dieses Talent nicht durch eine entsprechende Entwicklung in Richtung Führungsverwendung fördern kann.
Ich glaube auch nicht das man so ohne weiteres dann wieder in den Beförderungskreislauf zurückkommt...
Wie meine Vorredner schon sagten, KpChef wied beileibe nicht jeder weil es die DP nicht zuhauf gibt.
Warum sollte man einen solchen also blockieren und so einem anderen, fähigen Sdt die Möglichkeit nehmen, sich zu beweisen.

NOCHMAL, es geht nicht drum was sie wollen oder wie sie Ihre Karriere gestalten wollen, es geht drum wo die BW sie braucht, örtlich, verwendungsmäßig und auch DG-mäßig.
Wenn sie also in den Bereich kommen, StOffz zu werden sind sie virtuell auch schon ein Kopf im A14-Bereich ihrer Verwendungsreihe. Wenn sie also dann entscheiden ewig Major zu bleiben, reißen Sie auch dort eine Lücke
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Deepflight am 04. Juli 2022, 16:35:38
Als Nachbrenner, damit es nicht überlesen wird:

Dieser Threat führt doch ins nichts, wir diskutieren hier ellenlang über die theoretischen Ergüsse "was-wäre-wenn" von anonymen Nutzern ohne Login in Themenbereichen mit grenzwertiger Sinnhaftigkeit.

Daher und da vom ursprünglichen TE hier eh nix mehr kommt schlage ich vor, man möge hier dichtmachen!
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: dunstig am 04. Juli 2022, 17:54:03
Zitat von: Deepflight am 04. Juli 2022, 16:32:10
Warum sollte man einen solchen also blockieren und so einem anderen, fähigen Sdt die Möglichkeit nehmen, sich zu beweisen.
Kann man so sehen. Mal eine andere Perspektive: In den sechs Jahren, die ich jetzt in meiner Verwendung bin, hatte ich fünf Disziplinarvorgesetzte. Drei davon waren die letzten Pfeifen und meinten, direkt ab dem ersten Tag die ganze Dienststelle inkl. bewährter Verfahren umkrempeln zu müssen, um ihren Stempel aufzudrücken. Sehr sinnvoll, wenn man Software für die Luftfahrt entwickelt und zugelassene Prozesse einhalten muss.

Wenn dann aber doch mal etwas kritisches mit Außenwirkung entschieden werden musste, wurde es ausgesessen, da man ja eh bald weg ist. In manchen Projekten warten wir mittlerweile seit Jahren auf unpopuläre, aber richtungsweisende Entscheidungen. Aber das will sich keiner ans Bein binden, der ja bald weg ist und vielleicht noch Ambitionen hat.

Fachlich war da meist nicht viel, trotz hochkomplexer Dienststelle. Und auch führungsmäßig war es eher enttäuschend. Eine Einheit mit 90% Offizieren führt sich schließlich etwas anders als eine klassisch aufgestellte Sicherungskompanie. Und wie gesagt, Produkte in der Luftfahrt zu entwickeln und zuzulassen braucht Erfahrung. Auch auf Leitungsebene. Das ist durch nichts zu ersetzen.

Der erste DV von o.g. war hingegen der mit Abstand fähigste sowohl fachlich als auch in Sachen Führungsverhalten und hat die Stelle nicht nur als Durchlaufposten gesehen. Er wäre gerne länger auf dem Dienstposten verblieben und der unterstellte Bereich hätte sich das ebenfalls gerne gewünscht. Davon hätten alle Beteiligten profitiert und unter dem Strich wäre das auch für die Bundeswehr das beste gewesen.

Aber: Wie hier ja ausreichend dargestellt, ist das eben nicht vorgesehen. Somit wurde der DV ins Amt versetzt, der unterstellte Bereich hat die letzten Jahre eine ordentliche Rochade an DVs durch und irgendwann stellt sich dann bei vielen eine Haltung ein a la: "Den sitzen wir einfach aus".

Da wir ja quasi zivil ausgelagert sind, kann man schon die Verwunderung verstehen, warum jemand Fähiges, der sich auf einer Stelle bewiesen hat und auch noch dort verbleiben möchte, unbedingt ausgetauscht werden muss, nur damit sich eine potentielle "Wundertüte" beweisen darf?
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: F_K am 04. Juli 2022, 18:48:09
@ Dunstig:

Alles richtig, allerdings ist eine Einheit mit 90 Offizieren sicherlich eine Ausnahme - und meines Wissens nach sollen DV in Kp 2 bis 3 Jahre verwendet werden.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Ralf am 04. Juli 2022, 18:53:31
Führungsverwendungen 3 Jahre, Spezialistenverwendungen 5 Jahre.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: SLV am 04. Juli 2022, 19:07:06
Ich glaube, in den kritischen Posts werden scheinbar doch einige relevante und maßgebliche Erwägungen verkannt:


In der ursprünglichen Frage ging es darum, welche DP mit A13-spitz sowohl in Führungsverwendungen einerseits sowie in anderen Verwendungen (z.B. Fachverwendungen) anderseits denn existieren. Die ursprüngliche Idee war es solange auf A13-spitz DP (oder sogar auf A12 DP) halt durchzurotieren, um auf dieser Ebene auch eine größere Verwendungsbreite erfahren zu dürfen,  wovon dann aber die Führungsverwendung nur ein - aber kein zwingendes - Beispiel war. Ein weiterer Aspekt, den ich aber bereits auch vorbrachte und den dunstig auch recht zutreffend aufgriff, ist jedenfalls der, dass in manchen Bereichen es sinnvoll erscheinen dürfte, längere Stehzeiten auf Dienstposten mit Vorgesetztenstellung zu etablieren.

Zitat von: Deepflight am 04. Juli 2022, 16:32:10
Eben, ich sag euch mal was mit jemandem passiert der eine Beförderung ablehnt: den haut der PersFhr mit dickem roten Zettel dauf der Akte (ja ich weiß, gibts offiziell nicht, aber ihr wisst was ich meine) so ziemlich auf den hinterletzten, unbeliebtesten DP seiner Besoldungsstufe und Verwendungsreihe.

Dann kann der Soldat da in seinem DG hocken und sich freuen wie clever er doch der PersFhr  ein Schnippchen geschlagen hat.

In all diesen Erwägungen wird dabei Einvernehmlichkeit mit der Personalführung vorausgesetzt - insbesondere unter der Annahme, dass ein Rotieren auf A13-spitz DP odet sogar A13 DP im Ermessensspielraum möglichst
(aber nicht zwingend) noch liegt.

Jedenfalls festzuhalten ist aber auch, dass eben dieses Ermessen der Personalführung leider nicht mehr existiert, sobald man zum OTL / FK befördert worden ist, selbst wenn die Personalführung auch mit der entsprechenden Einvernehmlichkeit alles versuchen will, zu helfen.

Zitat von: Deepflight am 04. Juli 2022, 16:32:10
Wenn sie also dann entscheiden ewig Major zu bleiben, reißen Sie auch dort eine Lücke

Dies stimmt nicht: Wenn man "ewig" - beziehungsweise schlicht etwas länger - Major bleiben möchte, dann "reißt" man allenfalls auf Ebene A15/A16/B2/B3/ etc. seines entsprechenden Jahrhangs eine Lücke auf ...., denn:

Zitat von: christoph1972 am 04. Juli 2022, 11:22:07
Jetzt mal ganz ehrlich gesprochen, selbst wenn Jemand eine Beförderung ablehnt, was hindert die Personalführung daran, die Person auf einem Bündel-DP einzusetzen? N I C H T S!

Das ist einfach eine Frage der Personalwirtschaft. Selbst wenn Führungseignung bescheinigt, kann ich die Person ohne weiteres auf einem Bündel-DP führen, wo er A 13 (Major/Korvettenkapitän) bleiben kann, bis er sein DZE erreicht.

Der Beitrag von christoph1972 könnte auch dienen...
... als Antwort auf den Beitrag von Deepflight:

Weil meistens Dienstposten ohnehin A13/A14-gebündelt zu sein scheinen, erfüllt ein Major auf diesen Dienstposten  ohnehin die Arbeit eines sonst Oberstleitnanten. In der Tat hat der Major - bis auf eventuell einige finanzielle Einbußen - also nicht einmal Nachteile hinsichtlich seiner eigenen Personalentwicklung, wenn zuvor zwar einvernehmlich mit der Personalführung vereinbart war, also auf A13-spitz DP zu rotieren - in der Auswahl nur A13/A14- gebündelte DP aber zur Verfügung standen. Immerhin würde man dann auch weithin den Weg seines Verwaltungsaufbaus ggf. als Major auf A13/A14 gebündelte DP gehen, und auch selbst die Stehzeiten für eine mögliche Beförderung zum Oberst verlängert sich nicht einmal.


Zitat von: Ralf am 04. Juli 2022, 05:52:34
ZitatABC-Abw/Se Pers
Da gibt es doch nur eine handvoll KpChef-Verwendungen, gerade da wird die Notwendigkeit, diese DP kontinuierlich nachzubesetzen erheblich gegeben sein. Hier also jemand viele Jahre einzusetzen, macht wenig Sinn.

In welchen Werdegängen bzw. Verwendungsreihen schaut es zum Beispiel bezüglich KpChef-Verwendungen denn weniger kritisch aus? Vielleicht im technischen Bereich, wie z.B. Technisches Personal, Cyber/IT-Dienst, etc.?
Jedenfalls könnten entsprechend den Ausführungen auch von dunstig eine längere Stehzeit in diesen Bereichen doch auch im Sinne des Dienstherrn sein
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Ralf am 04. Juli 2022, 19:26:51
Ich hatte zu den Stehzeiten bereits etwas geschrieben:
Zitat von: Ralf am 04. Juli 2022, 18:53:31
Führungsverwendungen 3 Jahre, Spezialistenverwendungen 5 Jahre.
ZitatIn den sechs Jahren, die ich jetzt in meiner Verwendung bin, hatte ich fünf Disziplinarvorgesetzte.
Hier hat man es wohl nicht eingehalten. Daraus abzuleiten, dass längere Stehzeiten als grds. vorgesehen besser sind, ist nicht sachgerecht. Denn die durch dunstig dargestellten sind nicht die regulären Stehzeiten. Und nur darum ging es in deinem Post: diese über das übliche Maß auszudehnen.
Also bitte nicht die Fakten verdrehen. Danke.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: SLV am 04. Juli 2022, 19:41:02
Ich erkenne an, dass man anhand der vorgebrachten  Erfahrungen von Kamerad dunstig argumentativ allenfalls eine Tendenz ableiten kann; jedoch steht diese wertende Tendenz als Argument doch eher für - als gegen - meine eingebrachten Positionen.

Andersherum wurden tatsächlich aber meine Argumente verdreht, wenn aus "etwas längere" Stehzeit, dann jedoch Ewigkeit oder sogar DZE hineingelesen wird.

Ferner ist zudem einzuwerfen, dass in manchen Bereichen die Abgrenzung aber von Führungsverwendung gegenüber Spezialistenverwendung doch schwierig sein dürfte,  z.B. wenn es um den Dienststellenleiter einer durchaus recht spezialisierten Dienststelle geht(!).
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Ralf am 04. Juli 2022, 19:54:17
Das ist recht klar umrissen: EinhFhr= immer Führungsverwendung
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: SLV am 04. Juli 2022, 20:15:31
Auch die folgenden Erwägungen des Kameraden dunstig sprechen doch eher für meine Position:

Zitat von: dunstig am 04. Juli 2022, 17:54:03
Der erste DV von o.g. war hingegen der mit Abstand fähigste sowohl fachlich als auch in Sachen Führungsverhalten und hat die Stelle nicht nur als Durchlaufposten gesehen. Er wäre gerne länger auf dem Dienstposten verblieben und der unterstellte Bereich hätte sich das ebenfalls gerne gewünscht. Davon hätten alle Beteiligten profitiert und unter dem Strich wäre das auch für die Bundeswehr das beste gewesen.

Aber: Wie hier ja ausreichend dargestellt, ist das eben nicht vorgesehen. Somit wurde der DV ins Amt versetzt, der unterstellte Bereich hat die letzten Jahre eine ordentliche Rochade an DVs durch und irgendwann stellt sich dann bei vielen eine Haltung ein a la: "Den sitzen wir einfach aus".

Da wir ja quasi zivil ausgelagert sind, kann man schon die Verwunderung verstehen, warum jemand Fähiges, der sich auf einer Stelle bewiesen hat und auch noch dort verbleiben möchte, unbedingt ausgetauscht werden muss, nur damit sich eine potentielle "Wundertüte" beweisen darf?


Aber abgesehen davon, ging es mir ursprünglich auch nicht zwingend um Einheitsführer - es hat sich lediglich wohl herausgestellt, dass auf A13-spitz DP anscheinend man wohl immer die Dienststellung des Einheitsführers inne hat.

Ursprünglich ging es darum - auch in Verteidigung des Fragestellers - wieso man denn längere Zeit sich nicht befördern lassen würde; und die Antwort ist doch einfach, dass man auf dem gegenwärtigen Dienstposten zufrieden scheint und dort bleiben möchte; unabhängig davon, ob es denn wirklich zwingend auch um die Verwendung als der Einheitsführer gehen muss...

In dieser Hinsicht kann ich das Unverständnis sowie auch Einwürfe der Abwegigkeit oder Verwerflichkeit wirklich gerade schwierig nachvollziehen - wenn man allgemein noch nicht bereit für die Beförderung sich fühlt und dabei auch das gute Recht hat, diese explizit abzulehnen oder eventuell auch nur implizit gegenüber dem Personalführer (anstatt seinem DV oder vor der Truppe) seine Ablehnung zum Ausdruck zu bringen, eben noch nicht - sondern ggf. erst später - auf förderliche DP gebracht zu werden.

Man hat zwar kein Anspruch auf eine bestimmten DP öder Verwendung; aber über die eigene Personalentwicklung (und ggf. langsamere [Be-]Förderung) wird man doch mit seiner Personalführung sprechen können ...
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Ralf am 04. Juli 2022, 20:26:58
ZitatIn dieser Hinsicht kann ich das Unverständnis sowie auch Einwürfe der Abwegigkeit oder Verwerflichkeit wirklich gerade schwierig nachvollziehen - wenn man allgemein noch nicht bereit für die Beförderung sich fühlt und dabei auch das gute Recht hat, diese explizit abzulehnen oder eventuell auch nur implizit gegenüber dem Personalführer (anstatt seinem DV oder vor der Truppe) seine Ablehnung zum Ausdruck zu bringen, eben noch nicht - sondern ggf. erst später - auf förderliche DP gebracht zu werden.
`
Nun verlierst du mich aber völlig.
Ob es solche Leute gibt, die nach 3 Jahren Major meinen, nicht reif für die Beförderung zum Oberstlt zu sein? Wenn sich an der Tätigkeit nichts ändert und man auf dem selben DP sitzt? "Also nein, ich will nicht befördert werden, weil ich mich noch nicht reif dafür fühle, obwohl ich den Job bereits 3 Jahre mache!"??????
Dann muss ich schon echte Schwierigkeiten mit meiner Arbeit haben, daraus resultiert eine schlechte BU und daraus sowieso Wartezeiten. Dann ist es aber die normative Kraft des Faktischen.
Also wer so von Selbstzweifeln zerfressen ist. Tut mir leid: ich verstehe es nicht. Keiner meiner doch recht vielen Bekannten hatte "Bammel" vor der Beförderung zum Oberstlt. Wieso auch? Im Gegenteil, jeder hat sich sehr sehr darüber gefreut.
Wer hätte den Bammel von Uffz zum StUffz befördert zu werden oder vom Fw zum OFw? Aber dann von Major zum Oberstlt?
Also was soll denn das ganze theoretisch abstrakte Konstrukt, das du dir da so zurechtlegst
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: SLV am 04. Juli 2022, 20:34:37
Zitat von: Ralf am 04. Juli 2022, 19:54:17
Das ist recht klar umrissen: EinhFhr= immer Führungsverwendung

Daher war einer der von mir aufgeworfenen Fragen, die von den Anliegen des originären Fragestellers abweichen, ob es denn A13-spitz DP gibt, die nicht die Dienststellung des Einheitsführers inne haben - z.B. Fachverwendungen bzw. Spezialistenverwendungen

... bisher gibt es keine entsprechenden Erfahrungswerte, die in diesem Thread angeführt wurden


(PS: ihr antwortet alle schneller als ich schreiben kann ^^)
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: SLV am 04. Juli 2022, 20:56:48
Zitat von: Ralf am 04. Juli 2022, 20:26:58
ZitatIn dieser Hinsicht kann ich das Unverständnis sowie auch Einwürfe der Abwegigkeit oder Verwerflichkeit wirklich gerade schwierig nachvollziehen - wenn man allgemein noch nicht bereit für die Beförderung sich fühlt und dabei auch das gute Recht hat, diese explizit abzulehnen oder eventuell auch nur implizit gegenüber dem Personalführer (anstatt seinem DV oder vor der Truppe) seine Ablehnung zum Ausdruck zu bringen, eben noch nicht - sondern ggf. erst später - auf förderliche DP gebracht zu werden.
`
Nun verlierst du mich aber völlig.
Ob es solche Leute gibt, die nach 3 Jahren Major meinen, nicht reif für die Beförderung zum Oberstlt zu sein? Wenn sich an der Tätigkeit nichts ändert und man auf dem selben DP sitzt? "Also nein, ich will nicht befördert werden, weil ich mich noch nicht reif dafür fühle, obwohl ich den Job bereits 3 Jahre mache!"??????
Dann muss ich schon echte Schwierigkeiten mit meiner Arbeit haben, daraus resultiert eine schlechte BU und daraus sowieso Wartezeiten. Dann ist es aber die normative Kraft des Faktischen.
Also wer so von Selbstzweifeln zerfressen ist. Tut mir leid: ich verstehe es nicht. Keiner meiner doch recht vielen Bekannten hatte "Bammel" vor der Beförderung zum Oberstlt. Wieso auch? Im Gegenteil, jeder hat sich sehr sehr darüber gefreut.
Wer hätte den Bammel von Uffz zum StUffz befördert zu werden oder vom Fw zum OFw? Aber dann von Major zum Oberstlt?
Also was soll denn das ganze theoretisch abstrakte Konstrukt, das du dir da so zurechtlegst

Eine Erklärung dafür,  dass ein Uffz zum StUffz oder auch ein Fw zum OFw, die eben auch keinen Laufbahnaufstieg beabsichtigen, auch keinen Bammel haben, könnte sein, dass sie nicht um BLS, LGAN etc sich Sorgen müssen - jedoch ein Major (oder sogar Hauptmann) dann eben doch schon, insofern, dass in der Laufbahngruppe der Offiziere Beförderungen bis in höchste Dienstgrade möglich wäre - man sich aber auch durchsetzen müsse.

Ich kann mir vorstellen,  dasd nicht alle Offiziere, die als Oberstleutnant - insbesondere als A14 - ausscheiden sich freuen oder mit ihrer Karriere überaus glücklich sind; aber eben diese eigene Personalentwicklung bestimmt sich durch die durchlaufenen Verwendungen mitsamt der dort vorgezeigten Leistungen und erhaltenen Beurteilungen; hieraus könnte sich ein Bamnel nicht nur der Majore, aber auch der Oberstleutnante erklären lassen.

Entsprechende Bammel in Bezug auf die "richtige" Wahl der Verwendungen sowie der Beurteilungen gibt es doch auch bei Unteroffizieren, die eben auf die Übernahme zum Berufssoldaten oder sogar den Laufbahnaufstieg hoffen.

Die meisten freuen sich, solange es stets aufwärts geht; bei manchen setzt Resignation ein, wenn es dann anfängt zu stagnieren (bzw. andere leben damit) - unbestritten ist v aber, dass die grundsätzlichen Möglichkeiten über einen für Offiziere im Vergleich zum Regelenddienstgrad auch deutlich größeres Delta vorliegt (General - Oberstleutnant) als bei Feldwebeln (Oberstabsfeldwebel - Stabsfeldwebel) oder Unteroffizieren (Stabsunteroffizier - Stabsunteroffizier )

Diese unterschiedliche Deltas könnte eben auch wirklich vielleicht Auswirkungen auf die Berufszufriedenheit in den unterschiedlichen Dienstgradgruppen haben...
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: LwPersFw am 04. Juli 2022, 21:19:22
Zitat von: SLV am 03. Juli 2022, 19:59:20

..., so wundere ich mich, ob denn wirklich noch nie Beförderungen abgelehnt wurden? Auch wenn dies Einzelfälle sein mögen, so sind Erwägungen, eine anstehende Beförderung doch abzulehnen bzw. eben nicht zu wollen doch real.


Ohne in diese theoretische Diskussion einsteigen zu wollen...

... aber als Erfahrungswert ...

In über 30 Jahren im Pers-Wesen...
In über einem Dutzend Verwendungen von Schlammzone bis Kdo-/Ämter-Ebene ... habe ich noch nie erlebt, dass ein Offizier eine Beförderung abgelehnt hat.

Und rein praktisch gedacht ... wenn Ihre Lebensqualität von Ihren Darlegungen abhängt... sind Sie konsequent und  zeigen Sie dies schriftlich Ihrem PersFhr an und bitten um Umsetzung.




Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: F_K am 04. Juli 2022, 22:02:40
Nochmal:

Bei aktiven Soldaten ist mir kein Fall bekannt, lediglich bei Reservisten kannte ich zwei Fälle - weil ein Lehrgang z. B. nur bis Hptm zulässig war oder bei Wettbewerben max. Dienstgrad Hptm zulässig war.
Der Kamerad hat den gewünschten Lehrgang nie besucht und die Wettkampfbestimmungen sind inzwischen geändert - und beide Kameraden inzwischen A14.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: SLV am 05. Juli 2022, 00:13:13
Nun ja ...,
dann scheint die Idee zumindest in Bezug auf Reservisten wohl nicht ganz so abwegig - immerhin befinden wir uns auch im Unterforum für Reservisten.

Tatsächlich wurde dieses Thema auch schon bereits in einem anderen Thread tangiert:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=65392.0#:~:text=%22Eine%20Bef%C3%B6rderung%20darf%20nicht%20verf%C3%BCgt,mit%20dieser%20nicht%20einverstanden%20sind.

beispielweise mit folgenden Beiträgen:

Zitat von: Col bleu am 19. Februar 2019, 13:43:41
Ich bin beordert auf A12 mit Perspektive im selben Flur auf A13/A14.

Parallel dazu helfe ich unbeordert in einer ganz anderen Dienststelle aus, wobei bei diesem Job allerdings der A13 oberstes Limit wäre und A14 mir dies nicht mehr ermöglichen würde.
Da ich darauf nur ungerne verzichten würde, mir der beorderte Posten allerdings ebenfalls am Herzen liegt, würde mir insgesamt der A13er reichen.

Daher werde ich, sobald das oben beschrieben zum Tragen käme, mit meiner Beorderungsdienststelle reden und sehen, ob sich das so bewerkstelligen ließe. Falls ja, wäre das eine klassische win-win-win-Situation.

Zitat von: F_K am 18. Februar 2019, 13:30:53
Aber sei es drum, mir ist ein Res bekannt, der lange, lange Jahre auf eigenen Wunsch Hptm "geblieben" ist  (und dann sehr zügig Major / Oberstleutnant wurde).

Es geht also - dieser Res hatte allerdings eine militärisch brauchbare Erklärung für seinen Wunsch ...

... wobei ich mich wundere, was bei jenen Sachverhalten denn die militärisch brauchbaren Erklärungen waren, wenn jedenfalls meine Erklärungsversuche doch leider als eher theoretisch angesehen würden



Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Ralf am 05. Juli 2022, 04:58:33
Zitat... wobei ich mich wundere, was bei jenen Sachverhalten denn die militärisch brauchbaren Erklärungen waren, wenn jedenfalls meine Erklärungsversuche doch leider als eher theoretisch angesehen würden
Ist es doch auch. Nur weil es mal ggf. einen gegeben hat (und F_K Beispiel greift hier nicht, weil es ein großer Unterschied zwischen A13 auf A14 und A12 auf StOffz Ebene gibt und letzteres war nicht das Thema) und tausende regulär und mit Freude befördert wurden, ist es eben ein theoretisches Konstrukt-
ZitatEine Erklärung dafür,  dass ein Uffz zum StUffz oder auch ein Fw zum OFw, die eben auch keinen Laufbahnaufstieg beabsichtigen, auch keinen Bammel haben, könnte sein, dass sie nicht um BLS, LGAN etc sich Sorgen müssen - jedoch ein Major
Ein Major hat bereits seinen BLS. Wenn er nicht auf den LGAN will, braucht er nicht. Für den LGAN ist es auch egal, ob Major oder Oberstlt. Da der LGAN idR innerhalb der ersten 3 Jahre als StOffz kommt, ist es auch egal, ob man seine A14 ablehnt.

Zitataber, dass die grundsätzlichen Möglichkeiten über einen für Offiziere im Vergleich zum Regelenddienstgrad auch deutlich größeres Delta vorliegt
Auch da liegst du falsch, denn du darfst die Ebene B3+ nicht als Regelbeförderung ansehen. Die Laufbahnperspektive ist A14, einige werden A15, noch weniger A16/B3 und dann hast du die LGAN Absolventen, deren absolute Spitze geht auf B6+ (von denen hat wahrlich keiner Selbstzweifel für eine Beförderung zum A14).
Wir entfernen uns immer mehr von deinen Gründen. Ich lasse es nun wirklich gut sein. Wenn du meinst, es gäbe diese Leute, o.k., mag sein, ich kenne keine und ansch. auch sonst hier kennt keiner jemanden, der seine A14 abgelehnt hat.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Sachbearbeite® am 15. August 2022, 11:09:25
Vom anfänglichen Thema, sind wir hier aber weit abgerückt.

Die Frage - oder die Idee - vom TO, war doch seinen bestehenden Job im öffentlichen Dienst zu kündigen, um länger Reservedienst leisten zu können.

Die bis dahin erfolgten Kommentare/Anmerkungen/Bedenken aus dem Forum kann ich nachvollziehen. Und der TO sollte bitte nicht leichtsinnig seinen Job kündigen, um RDL zu leisten.

Als Angestellter im ÖD besteht die Möglichkeit nach § 28 TVÖD Sonderurlaub unter Verzicht auf Entgeltfortzahlung zu beantragen.

Blenden wir die gesetzlichen Bestimmungen gemäß Arbeitsplatzschutzgesetz mal aus, dass das Arbeitsverhältnis für die Dauer der RDL ruht und somit gar kein Urlaub (in welcher Form auch immer) in Anspruch genommen werden kann, ist die Variante als Angest. im ÖD den Sonderurlaub nach § 28 TVÖD zu beantragen ein gangbarer Weg. Vor allem wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer damit einverstanden sind.

Bei mir persönlich läuft es auch so. Ich hatte 10 Monate Sonderurlaub nach § 28 TVÖD beantragt und zeitnah vom Personalamt ÖD die Genehmigung zzgl. der Einverständniserklärung Arbeitgeber erhalten.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Andi8111 am 15. August 2022, 11:24:24
Zitat von: Sachbearbeite® am 15. August 2022, 11:09:25
Bei mir persönlich läuft es auch so. Ich hatte 10 Monate Sonderurlaub nach § 28 TVÖD beantragt und zeitnah vom Personalamt ÖD die Genehmigung zzgl. der Einverständniserklärung Arbeitgeber erhalten.

Ich kenne KEINE! Behörde und ich arbeite mit vielen Behörden Bundeslandübergreifend regelmäßig zusammen, die einen Tarifbeschäftigten REGELMÄßIG 10 Monate im Jahr beurlauben würde, um RDL zu leisten. KEINE! (Entschuldigung für die vielen Kapitalia, aber diese Auslassung ist doch absoluter Mumpitz). Sollte der Personalbedarfsplaner der Behörde nämlich erkennen, dass ein Tarifbeschäftigter, vielleicht sogar in einer höheren Entgeltstufe, regelmäßig mehrere Monate sonderbeurlaubt wird, wird er fragen, wer die Arbeit übernimmt, die er sonst erledigen würde. Wenn entsprechender Vorgesetzter sagt: Es gibt keine zu übernehmende Arbeit wird die Stelle aus dem Haushaltsplan der Behörde gestrichen. Wenn der entsprechende Vorgesetzte sagt: Alle müssen das mittragen. Wird jemand eine dringende Bitte zu einem Personalgespräch zugestellt bekommen und in dem wird gefragt werden, wo der sonderbeurlaubte Tarifbeschäftigte denn seine Arbeitskraft dauerhaft zur Verfügung stellen will. In diesem Gespräch sollte nicht "Bundeswehr" fallen.... Nochmal: Der TE will am besten jedes Jahr 10 Monate üben. Vielleicht wird das ein Jahr möglich sein mit viel Entgegenkommen. Aber kein zweites, drittes oder gar viertes Jahr. Alleine die Vorstellung ist für jemanden, der mit Planstellenbewirtschaftung nur ein Müh zu tun hat abwegig bis kurios. Und dass es offenbar eine Behörde gibt, die Traifbeschäftigte mir nichts dir nichts freistellt, mag sein. Aber das wird ein Einzelfall sein. (bei ca. 34% unbesetzten Stellen im ÖD über Bund und Länder, sowie Kommunen hinweg...)...

Außerdem glaube ich mich zu erinnern, dass der §28 TVÖD einen wichtigen Grund verlangt. Diesen anzuerkennen liegt im Ermessen des den SUrl Gestattenden.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Sachbearbeite® am 15. August 2022, 11:38:08
Ich habe in meinem Fall auch nur einmalig den Sonderurlaub nach § 28 TVÖD für 10 Monate beantragt und diesen auch genehmigt bekommen.

Der wichtige Grund, ist das persönliche Anliegen des Antragstellers. Diesen Antrag hat der Dienstherr mit Wohlwollen zu prüfen und zu entscheiden. Dennoch habe ich meinen wichtigen Grund - die Absicht 10 Monate freiwillig RD zu leisten - ausreichend begründet.

Mein Personalamt gab mir die Information, dass das nicht notwendig sei. Selbst wenn ich nur mal eine Auszeit haben wollen würde, bekäme ich den Sonderurlaub nach § 28 TVÖD unkompliziert genehmigt. Scheinbar handhabt mein Personalamt derartige Anträge grundsätzlich sehr wohlwollend und mit besonderen Augenmerk auf Mitarbeiterbindung, Personalbetreuung, etc.

Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: LwPersFw am 15. August 2022, 12:30:16
Zitat von: Sachbearbeite® am 15. August 2022, 11:09:25

Als Angestellter im ÖD besteht die Möglichkeit nach § 28 TVÖD Sonderurlaub unter Verzicht auf Entgeltfortzahlung zu beantragen.



Und wer hat Sie während der RDL bezahlt, wenn der SU mit Verzicht auf Entgeltfortzahlung erfolgte ?

Denn :

"Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG)

§ 1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

(2) Einem Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst hat der Arbeitgeber während einer Wehrübung Arbeitsentgelt wie bei einem Erholungsurlaub zu zahlen."



Und davon ab, macht das doch keinen Sinn.
Wenn der Arbeitgeber dem Resi über Sonderurlaub die Teilnahme an der RDL ermöglicht... kann er dies auch über das ArbPlSchG ... denn da ist er so oder so nicht ...

Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: KlausP am 15. August 2022, 13:02:25
Wenn der Sachberarbeiter sich mit den gesetzlichen (!) Regelungen so einfach nicht auskennt muss er sich eben in die Materie eben einlesen, das kann man ja wohl erwarten.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Andi8111 am 15. August 2022, 13:08:22
Oder sein Vorgesetzter, bzw. der Personalbeauftragte, der den SUrl genehmigt hat.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Shonyu am 15. August 2022, 15:13:28
§ 10 Freiwillige Wehrübungen (ArbPlSchG)
Wird der Wehrpflichtige zu einer Wehrübung auf Grund freiwilliger Verpflichtung (§ 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wehrpflichtgesetzes) einberufen, so gelten die §§ 1 bis 4 und 6 bis 9 nur, soweit diese Wehrübung allein oder zusammen mit anderen freiwilligen Wehrübungen im Kalenderjahr nicht länger als sechs Wochen dauert.

Über 6 Wochen hinaus besteht die Pflicht zur Entgeltfortzahlung allerdings nicht... Da käme dann wieder Düsseldorf ins Spiel.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Shonyu am 15. August 2022, 15:42:57
Nebenbei teile ich die Ansicht, dass es sich eigentlich keine Behörde des öD leisten kann, eine/ MA solange für eine RDL freizustellen (jedenfalls nicht wiederholend). Andererseits erlebe ich leider genug Behördenleiter, die wirklich jede Möglichkeit zur Einsparung von Personalkosten aufgreifen. Letztendlich freuen sich besonders in Kommunen die Behördenleiter genau dann, wenn sie dem Gremium (Kreistag/Stadtrat) die Haushaltsplanung mit Einsparungen beim Personal vorstellen. Kleinere Zahl bei einem der größten Posten kommt halt immer gut. Und solange die Aufgaben ohne große Geräusche erledigt werden, ist (vermeintlich) alles i.O. Beneide jeden, der einen Chef mit anderer Einstellung hat.
Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: LwPersFw am 16. August 2022, 07:25:40
Zitat von: LwPersFw am 15. August 2022, 12:30:16
Zitat von: Sachbearbeite® am 15. August 2022, 11:09:25

Als Angestellter im ÖD besteht die Möglichkeit nach § 28 TVÖD Sonderurlaub unter Verzicht auf Entgeltfortzahlung zu beantragen.



Und wer hat Sie während der RDL bezahlt, wenn der SU mit Verzicht auf Entgeltfortzahlung erfolgte ?

Denn :

"Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG)

§ 1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

(2) Einem Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst hat der Arbeitgeber während einer Wehrübung Arbeitsentgelt wie bei einem Erholungsurlaub zu zahlen."



Und davon ab, macht das doch keinen Sinn.
Wenn der Arbeitgeber dem Resi über Sonderurlaub die Teilnahme an der RDL ermöglicht... kann er dies auch über das ArbPlSchG ... denn da ist er so oder so nicht ...


Ich revidiere meine Aussage ... siehe hier  https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72373.msg732130.html#msg732130

Titel: Antw:Beruf kündigen um Reservedienst zu leisten
Beitrag von: Daniel77 am 23. August 2022, 10:24:59
Ich habe zwischenzeitlich auch den Antrag auf unbezahlten Sonderurlaub für die Dauer von 10 Monaten gestellt und auch tatsächlich die Zusage von meiner Personalverwaltung dafür erhalten. Hätte ich nicht gedacht, aber ich bin natürlich erfreut darüber.

Vielen Dank für diesen Hinweis!!! Meiner Personalverwaltung war diese Möglichkeit bekannt und das hat die Antragsbearbeitung scheinbar vereinfacht.

Ich hatte meinem Antrag auf Sonderurlaub zur Angabe des wichtigen Grundes den freiwilligen Reservedienst so beschrieben, dass er für mich eine Möglichkeit darstellt, bei der Erfüllung der zentralen Aufgabe der Streitkräfte - der Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger meinen gesellschaftlichen Beitrag leisten zu können. Besonders aufgrund des Krieges in der Ukraine.  usw. usw.

Die Angabe eines wichtigen Grundes hat meine Personalverwaltung auch nicht als sonderlich maßgeblich erachtet. 

Wenn alles nach Plan läuft, kann ich am 01. Oktober 2022 meine RDL beginnen.