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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Maik90 am 19. Juni 2022, 18:38:34

Titel: Stube für ü25
Beitrag von: Maik90 am 19. Juni 2022, 18:38:34
Hey,
ich werde ab dem 01.10 als SaZ 4 mein Dienst antreten.
Nun habe ich von einem Bekannten erfahren, dass man als Soldat ü25 kein Anspruch auf eine Unterkunft hat. Ist dies wahr? Ich möchte ungern Umziehen wegen 4 Jahren.
Eine Option wäre es für ~100€/monatlich eine Unterkunft zubekommen? Wahr?

Was ist wenn keine Unterkunft zu verfügung steht?  Soll ich vorher dort anrufen und nach einem Platz fragen? Sonst müsste ich meine Verpflichtungserklärung zurück ziehen.

Titel: Antw:Stube für ü25
Beitrag von: Deepflight am 19. Juni 2022, 18:55:55
Solange Sie in der Grundausbildung oder auf Lehrgänge kommandiert sind, stellt ihnen die Bw ein wundervolles Gemeinschaftsdomizil, da sie dann i.d.R. zum Wohnen in der Unterkunft verpflichtet sind.
In der Stammeinheit danach sieht das anders aus, da haben sie als Ü25er keinen Anspruch mehr auf Unterbringung, können sich aber für schmalen Euro bei freien Kapazitäten in die Gemeinschaftsunterkunft einbuchen. Dann aber mit der Gefahr das sie da rausfliegen, wenn dienstlicher Bedarf für die Unterbringung von U25ern besteht.

Rufen sie den Spieß ihrer zukünftigen Stammeinheit an und fragen Sie nach, wie das aussieht. Wenn es keine Möglichkeit gibt in der Kaserne unterzukommen bleibt ihnen nur unziehen oder täglich pendeln.
Titel: Antw:Stube für ü25
Beitrag von: thelastofus am 19. Juni 2022, 20:12:25
Wirst du den TG beziehen oder wurde die UKV zugesagt? Als TG Bezieher bekommt man eine Stube, oder einen Mietzuschuss. Damit sollte sich das regeln lassen.
Titel: Antw:Stube für ü25
Beitrag von: Deepflight am 19. Juni 2022, 22:11:12
Vorsicht, Stube gibts auch als TGler nur, wenn am Standort Kapazität übrig ist. Und das ist in vielen Liegenschaften heute eher schwierig geworden.
Für den Mietzuschuss wäre dann eben, um auf die Frage des TE zurückzukommen, wieder ein "Umzug" an den Zweitwohnsitz oder eben Vollumzug notwendig.
Titel: Antw:Stube für ü25
Beitrag von: Deepflight am 19. Juni 2022, 22:12:29
P.s.: Klarstellung weil ich mich undeutlich ausgedrückt hsbe: beim Vollumzug gibts die Umzugskostenvergütung, danach ist dann die Miete sein eigenes Problem.
Titel: Antw:Stube für ü25
Beitrag von: thelasofus am 20. Juni 2022, 13:16:17
ZitatVorsicht, Stube gibts auch als TGler nur, wenn am Standort Kapazität übrig ist. Und das ist in vielen Liegenschaften heute eher schwierig geworden.
Für den Mietzuschuss wäre dann eben, um auf die Frage des TE zurückzukommen, wieder ein "Umzug" an den Zweitwohnsitz oder eben Vollumzug notwendig.

Deswegen schrieb ich ja oder, ein bisschen Eigenarbeit kann der TE schon erbringen. Er muss ja ohnehin fragen ob eine Stube frei ist. Aber ich dachte immer wenn man TG bezieht, dann kann man sich auch ein Hotezimmer mieten wenn es keine TG Stube gibt oder eben eine TG Wohnung anmieten ohne umzuziehen?

Aber der TE soll erst mal sagen ob ihm überhaupt die UKV zugesagt wurde oder TG.
Titel: Antw:Stube für ü25
Beitrag von: LwPersFw am 21. Juni 2022, 07:30:10
ZitatAber ich dachte immer wenn man TG bezieht, dann kann man sich auch ein Hotezimmer mieten wenn es keine TG Stube gibt oder eben eine TG Wohnung anmieten ohne umzuziehen?

So ist es wenn man dauerhafter TG-Empfänger ist.

Wobei Hotel i.d.R. nur die ersten 14 Tage übernommen wird.

Der standortabhängige Betrag für das Trennungsübernachtungsgeld wird i.d.R. nur für ein möbliertes Zimmer, oder eine kleine Wohnung reichen.

Erst wenn man nachweisen kann, dass für diesen Betrag, innerhalb 30 km um den Standort, absolut keine zumutbare/angemessene (einfacher Hotelstandard) Unterkunft zu finden ist, muss die Verwaltung auch eine teurere Unterkunft bezahlen.