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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Dr. Wundersam am 20. Juni 2022, 13:47:33

Titel: Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: Dr. Wundersam am 20. Juni 2022, 13:47:33
Gestern sah´ ich Generalmajor Breuer in einem TV-Beitrag, und mir fiel auf, dass er das Barettabzeichen der Heeresflugabwehrtruppe trägt. Aber diese existiert doch schon seit 10 Jahren nicht mehr!? Darf er (und ggf. andere Soldaten) das trotzdem tragen? Wenn ja, wieso? Gibt es noch aktive Einheiten die das tragen?

Edit: Kannst du bitte das Bild mit Quelle versehen bzw verlinken? Nicht dass wir Ärger wegen Urheberrecht bekommen
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: Jan96 am 20. Juni 2022, 22:17:56
Was interessiert die Generalität die Anzugordnung?:D


Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: LwPersFw am 21. Juni 2022, 07:22:15
Zitat von: Jan96 am 20. Juni 2022, 22:17:56
Was interessiert die Generalität die Anzugordnung?:D

Gemäß der aktuellen Regelung zur Anzugordnung darf es getragen werden.

Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: wolverine am 21. Juni 2022, 07:37:03
Die Frage wäre ja auch, was ein ehemaliger Heeresflieger, der nach Auflösung der Truppengattung in ein Amt  versetzt wurde, sonst tragen sollte?
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: doc. am 21. Juni 2022, 12:56:28
Er war aber zwischendurch Kdr der PzGrenBrig 37 und hat in dieser Verwendung auch noch das Barettabzeichen der HFlATr (Ich glaube es gibt keine Heeresflugabwehrtrupps :)) getragen. Das ist doch auch komisch, oder?
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: BulleMölders am 21. Juni 2022, 13:49:54
Als General darf man halt alles Tragen, je nach dem nach was einem ist, wenn man Morgens aufsteht.
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: Deepflight am 21. Juni 2022, 21:32:03
Naja, dürfen oder nicht dürfen ist die eine Frage.
Dass es in manchen Einheiten durchaus üblich -wenngleich natürlich nicht vorschriftenkonform- ist das man das Barett der Truppengattung trägt, wo man aufgewachsen ist, steht auf einem anderen Blatt.

Vielleicht gibts da im Vorschriftenwust auch irgendwo etwas, dass das erlaubt. Beim Objektschutzbarett ist das zum Beispiel so, dass darf man unter gewissen Vorraussetzungen weiter tragen, gibts sogar ne eigene Vorschrift der C1er-Reihe für.

Und wenns da nix gibt das es erlaubt, dann sst eben sein persönlicher Spleen....ob man das jetzt gut findet oder nicht und ob das ein gutes Vorbild ist lass ich mal offen für die eigene Bewertung.
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: wolverine am 21. Juni 2022, 21:50:41
Meine Frage war durchaus ernst gemeint und hatte keinen Bezug zu General Breuer. Angehöriger einer aufgelösten Truppengattung wird in ein Amt/ KdoBeh versetzt. Da gibt es nicht eigenes; da trägt jeder sein altes Barett/ Bergmütze/ Schiffchen. Da trägt der HFlg dann halt weiter.
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: Deepflight am 22. Juni 2022, 07:06:02
Eben, dass kommt ja unter Umständen noch oben drauf...irgendwas muss er ja tragen.
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: doc. am 22. Juni 2022, 07:09:22
Zitat von: wolverine am 21. Juni 2022, 21:50:41
Meine Frage war durchaus ernst gemeint und hatte keinen Bezug zu General Breuer. Angehöriger einer aufgelösten Truppengattung wird in ein Amt/ KdoBeh versetzt. Da gibt es nicht eigenes; da trägt jeder sein altes Barett/ Bergmütze/ Schiffchen. Da trägt der HFlg dann halt weiter.

Ja, und ich hatte doch geschrieben, daß er nach seiner Verwendung als Kdr Panzerflugabwehrkanonenbataillon 12 2004-2006 noch Kdr PzGrenBrig 37 von 2013-2014 war. Damit war seine letzte Verwendung eben nicht bei der HFlATr.

https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5296534/3806e0c40d580647874e04e8509488e9/curriculum-vitae-gm-breuer-data.pdf
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: Ralf am 22. Juni 2022, 07:25:23
Ich wunder mich immer wieder über diese Diskussionen, wie man überhaupt darauf kommt so etwas zu hinterfragen oder sich darüber einen Kopf zu machen. Ich würde es allenthalben dem zustehen, der a) noch nie die Anzugsordnung für sich selbst einmal abgewandelt hat und b) wer jeden Kameraden und jede Kameradin auf jede noch so kleine Übertretung hinweist.
Und bei "Abwandlung" meine ich auch, dass man sei altes Lieblingsbarett, das richtig "eingetragen" ist auch gegen ein Neues austauscht, weil das alte unter dem zulässigen Nutzungsgrad liegt.
Leute, sind das wirklich eure Sorgen, verdiente Soldaten zu hinterfragen, ob sie das korrekte Barett tragen?
Titel: Antw:Kopfbedeckung fuer Sportanzug
Beitrag von: KlausP am 22. Juni 2022, 08:03:54
Zitat... Kdr PzGrenBrig 37 von 2013-2014 ...

Und? Ab der Ebene Brigade sind viele Dienstposten nicht mehr truppengattungsgebunden. Mein ehemaliger BrigKdr in der PzBrig 18, General a.D Korff, war ebenfalls aus der HFlaTr und hatcdas entsprechende Barett getragen. Hat er dann auch bei seinen weiteren Verwendungen als Ltr SDH, als Ltr StDst der Bw und als Kommandeur MNK NO so beibehalten.
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: doc. am 22. Juni 2022, 10:43:06
Zitat von: Ralf am 22. Juni 2022, 07:25:23
Ich wunder mich immer wieder über diese Diskussionen, wie man überhaupt darauf kommt so etwas zu hinterfragen oder sich darüber einen Kopf zu machen. Ich würde es allenthalben dem zustehen, der a) noch nie die Anzugsordnung für sich selbst einmal abgewandelt hat und b) wer jeden Kameraden und jede Kameradin auf jede noch so kleine Übertretung hinweist.
Und bei "Abwandlung" meine ich auch, dass man sei altes Lieblingsbarett, das richtig "eingetragen" ist auch gegen ein Neues austauscht, weil das alte unter dem zulässigen Nutzungsgrad liegt.
Leute, sind das wirklich eure Sorgen, verdiente Soldaten zu hinterfragen, ob sie das korrekte Barett tragen?

Und wo ist das Problem, wenn man solche Fragen interessant findet? Und KlausP hat doch eine befriedigende These aufgestellt - Wenn der Dienstposten eines BrigKdr einer PzGrenBrig nicht truppengattungsbezogen ist, dann ist das eine valide Erklärung - die, die es interessiert hat und das vorher nicht wußten, haben etwas dazugelernt und sind glücklich. Wem hat das jetzt geschadet?
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: Ralf am 22. Juni 2022, 10:50:48
Es kommt immer darauf an, wie die Frage gestellt wird, bzw. mit welcher Intention. Ist es eine reine Sachfrage, gebe ich dir völlig Recht, ist es (mal wieder) dieses "die Großen tragen was sie wollen, ich werde dafür gemaßregelt", also ein latenter Vorwurf, wundere ich mich halt. Denn das halte ich -wie dargestellt- also eine Doppelmoral.
Unbeschadet dessen: lass mich doch wundern, wieso man so etwas überhaupt hinterfragt. Für mich wäre es halt noch nicht mal eine Überlegung wert. So ist halt jeder Mensch anders, sonst wären wir wohl alle mit dem Selben Mann/ der selben frau verheiratet  8)
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: Dr. Wundersam am 22. Juni 2022, 12:00:18
Zitat von: Dr. Wundersam am 20. Juni 2022, 13:47:33
Edit: Kannst du bitte das Bild mit Quelle versehen bzw verlinken? Nicht dass wir Ärger wegen Urheberrecht bekommen
Da ich oben nicht editieren kann: https://www.deutschlandfunkkultur.de/bundeswehr-hilft-bei-corona-krise-100.html

Zitat von: Ralf am 22. Juni 2022, 10:50:48
Es kommt immer darauf an, wie die Frage gestellt wird, bzw. mit welcher Intention. Ist es eine reine Sachfrage, gebe ich dir völlig Recht, ist es (mal wieder) dieses "die Großen tragen was sie wollen, ich werde dafür gemaßregelt", also ein latenter Vorwurf, wundere ich mich halt. Denn das halte ich -wie dargestellt- also eine Doppelmoral.
Da ich ja eine reine Sachfrage gestellt habe (die nichts mit der von Dir vermuteten Intention zu tun hat) , und diese auch durchaus interessant diskutiert wurde, brauchst Du Dich jetzt Gott sei Dank nicht mehr wundern und kannst zu deinem überaus wichtigen und mit den wirklichen Problemen der Welt behafteten Tagesgeschäft übergehen.  ;D ::)

Allen anderen Mitdiskutanten danke ich für die erhellenden Beiträge und für die sachliche Beantwortung meiner Frage. 
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: slider am 23. Juni 2022, 07:53:18
In irgendeiner Truppengattung muss General Breuer ja personaltechnisch geführt sein?

Der Einwand, dass er vorher ja Kdr eine PzGrenBrig war, ist aus meiner Sicht sinnlos. Barettwechsel aufgrund Dienst in einem Truppenteil mit spezieller Baretttrageregel führt nicht zum Truppengattungswechsel. Wenn ich als Pionier von einer PzPiKp in die LLPiKp der DSO wechsle, werde ich durch das bordeauxrote Barett ja auch nicht zum Fallschirmjäger. Und wenn ich danach in eine Verwendung gehe, die keine spezielle Baretttrageregel hat, wechsle ich wieder zurück dem Pi-Barett.
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: christoph1972 am 23. Juni 2022, 10:08:55
Wenn man sieht, was in gemischten militärischen Dienststellen alles getragen wird, da hinterfragt man das gar nicht mehr. Je größer die Liegenschaft und je gemischter ein Kommando/Amt, desto bunter das Bild.

Es gibt keine Vorschrift, die eine einheitliche Trageweise grundsätzlich vorschreibt, sondern es obliegt dem jeweiligen Kommandeur/Amtschef das zu regeln. Entweder durch ausdrücklichen Befehl oder allgemeine Weisung.

Es gibt nunmal unterschiedliche Baretts und andere Kopfbedeckungen. Bei Luftwaffe und Marine wird nunmal Schiffchen getragen, beim Heer eben Barett.
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: Altgedienter294 am 23. Juni 2022, 15:11:55
Sag mal, ist das ein neuer Volkssport einer gewissen Gruppe, nicht politisch Gleichgesinnte mit Korinthen anzuprangern?
Das ist ja nicht das erste solche Verhalten.
Die Truppe und die Gesellschaft haben ganz andere massive Probleme.
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: doc. am 23. Juni 2022, 21:13:22
Zitat von: Altgedienter294 am 23. Juni 2022, 15:11:55
Sag mal, ist das ein neuer Volkssport einer gewissen Gruppe, nicht politisch Gleichgesinnte mit Korinthen anzuprangern?
Das ist ja nicht das erste solche Verhalten.
Die Truppe und die Gesellschaft haben ganz andere massive Probleme.

Danke für den Hinweis - dann werde ich in Zukunft meine Energie nicht mehr in solche Diskussionen stecken, sondern in den 10 Minuten lieber den Weltfrieden herstellen. BTW, es ist auch ein Volkssport geworden, sich in Diskussionen einzumischen, die man eigentlich für sinnlos erachtet - am besten mit dem Kommentar, daß man sie für sinnlos erachtet.

Niemand der hier schreibenden hat auch nur entfernt anklingen lassen, daß er dem DV des Kameraden Breuer nahelegen würde, wegen eines Verstoßes gegen die Anzugsordnung zu ermitteln, oder ihm die Feldjäger auf den Hals zu hetzen. Ich verbitte mir nachdrücklich die Unterstellung einer politischen Absicht, wenn ich mich an so einer (zugegeben nerdigen) Diskussion beteilige.

Werden denn inzwischen alle verrückt? Mal wieder ein wenig leben und leben lassen wäre vielleicht eine sinnvolle Devise.
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: thelastofus am 23. Juni 2022, 22:11:50
Ich habe den General auch im TV gesehen und mich über das Barettabzeichen gewundert, von daher fand ich den Thread interessant. Weil mir der Sachverhalt so nicht bewußt war.

Kannte das nur so aus meiner Dienstzeit, als meine Einheit von Gebirgstruppe auf Nachschub, Heer umgekleidet wurde, da liefen auch einige noch ständig mit Bergstiefel und Bergmütze herum aber das war ein anderer Sachverhalt.

Ich denke das war auch die Intention des TE. Da gab es ja in der Vergangenheit andere Generäle die nicht immer vorschriftenkonform gekleidet waren..

Mir ging es auch nicht um ds "dürfen" sonderen eher um das "warum", was ja hier gut aufgeklärt wurde.
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: Altgedienter294 am 23. Juni 2022, 22:46:13
Falscher Ansatz und Verdrehung von Leben lassen, was eine solche Diskussion betrifft. Lass den Kameraden sein Abzeichen tragen und ihn leben. Die Diskussion geht leider genau ins Gegenteil.
Neid und Missgunst waren noch nie konstruktiv geschweige denn Leben lassen sondern immer Hetze.
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: thelastofus am 24. Juni 2022, 17:40:01
Wo habe ich den bitte Missgunst und Hetze betrieben?

Aber die Moderation hier lässt ja leider sowas durchgehen, und schließt lieber Beiträge. Starkes Stück das man sich Hetze unterstellen lassen muss.

Mir war nur bewusst da es die Truppe von General Breuer nicht mehr gibt und als einfacher Msch Soldat war es mir auch nicht bewusst das man die Abzeichen dann in seinem Fall weitertragen kann/soll/darf.

Wo das "Hetze" sein soll weiß ich nicht.
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: JensMP79 am 24. Juni 2022, 18:21:45
Zitatoder ihm die Feldjäger auf den Hals zu hetzen

Aha. Und die FJg machen dann genau was?  ;D Und wer hetzt wann FJg auf wen?  ;)

Also eigentlich ist es doch sehr simpel, dachte ich zumindest. Soldatinnen und Soldaten tragen grundsätzlich das Barett in der Farbe, die für ihre Truppengattung
vorgesehen ist samt dem zugehörigen Abzeichen.
Wenn also eine Truppengattung aufgelöst wird, wird man vermutlich einer anderen zugeordnet und trägt dann auch deren Barett samt Abzeichen.
Ausnahmen für Generäle wären mir neu.

Allerdings ist es auch so, dass es das Abzeichen Heeresflugabwehrtruppe für das Barett gemäß Vorschrift noch gibt.

Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: Löwe von Eutin am 26. Juni 2022, 12:17:03
Wenn sich ehemalige Angehörige der HFlAbwTrp z.B. einer HSchKp(Ehemals RSU Kp) anschließen, dann tragen diese ihr altes Barett samt Abzeichen, sowie ihre Litzen weiter, soweit noch vorhanden/ beschaffbar.
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: panzerjaeger am 26. Juni 2022, 15:37:44
Das Thema ist schon nicht uninteressant.

Z.B. habe ich kürzlich auch Fotos von Reservisten gesehen, die das alte Panzeraufklärer-Barettabzeichen trugen. Anders als bei der Heeresflugabwehr gab es für die Panzeraufklärer jedoch mit den Heeresaufklärern quasi eine "Nachfolge-Waffengattung".
Darf also theoretisch auch von aktiven Soldaten das Panzeraufklärerabzeichen weiter getragen werden? Und müssten entsprechende Resis eigentlich auf Heeresaufklärer "umdekorieren"?

Oder mein ganz eigener Fall:
Ich war als W15er bei den Panzerjägern, die damals das schwarze Barett und das Barettabzeichen der Panzertruppe, sowie auch die rosa Litzen trugen. Später, nach meiner aktiven Dienstzeit  (und kurz vor der Auflösung der Panzerjägertruppe) gab es dann jedoch ein eigenes Panzerjäger-Barettabzeichen.
Ich trage als Reservist (zunächst beordert bei RSU / Heimatschutz und jetzt in einem Amt) weiter das Barettabzeichen der Panzertruppe - weil ich nie ein anderes getragen habe. Ist das korrekt, oder müsste ich ggf. ein Panzerjäger-Abzeichen an mein Barett stecken?

Wahrscheinlich eine sehr theoretische Diskussion, denn wie ich aus den vorherigen Beiträgen entnommen habe, gibt es dafür keine eindeutigen Vorschriftenlage. Oder täusche ich mich da?

Beste Grüße aus der Hauptstadt,
der Panzerjäger.
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: BulleMölders am 27. Juni 2022, 07:49:34
Da bin ich aber froh, dass ich bei der Marine gewesen bin. Und mir über solche Kinkerlitzchen keine Gedanken machen musste. Schiffchen zum AGA/BGA/Oliv/Kahki und Schirm- oder Tellermütze zur 1. und 2. Geige.
Ab den 1990er Jahren gab es dann an Bord noch die Möglichkeit Basecap der Einheit (selbstbeschaft) zu tragen.
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: slider am 27. Juni 2022, 07:57:40
Zitat von: Altgedienter294 am 23. Juni 2022, 22:46:13
Falscher Ansatz und Verdrehung von Leben lassen, was eine solche Diskussion betrifft. Lass den Kameraden sein Abzeichen tragen und ihn leben. Die Diskussion geht leider genau ins Gegenteil.
Neid und Missgunst waren noch nie konstruktiv geschweige denn Leben lassen sondern immer Hetze.

Neid, Missgunst und Hetze? Was stimmt denn nicht mit dir?
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: Altgedienter294 am 27. Juni 2022, 23:31:12
Das frage ich mich bei Leuten, die zu einem solchen Thema einen Thread erstellen.
Am Anfang lautet es "darf man" , ist also allgemein gehalten.
Im Thread wird dieses Man dann persönlich auf den General, ein einzelnes Mitglied der Bundeswehr reduziert.
Eine Interesse an einer allgemein gültigen Regelung für Alle ist somit nicht vorhanden.
Sonst wäre die allgemeine Formulierung beibehalten worden.
Es wird räumlich doch ein Leichtes sein, den Herrn General bei so viel persönlichem Interesse einmal direkt dazu befragen, wenn Einem soviel daran liegt.
Angelegenheiten mit Vorgesetzten immer direkt klären.



Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: doc. am 28. Juni 2022, 07:04:26
Zitat von: Altgedienter294 am 27. Juni 2022, 23:31:12
Das frage ich mich bei Leuten, die zu einem solchen Thema einen Thread erstellen.
Am Anfang lautet es "darf man" , ist also allgemein gehalten.
Im Thread wird dieses Man dann persönlich auf den General, ein einzelnes Mitglied der Bundeswehr reduziert.
Eine Interesse an einer allgemein gültigen Regelung für Alle ist somit nicht vorhanden.
Sonst wäre die allgemeine Formulierung beibehalten worden.
Es wird räumlich doch ein Leichtes sein, den Herrn General bei so viel persönlichem Interesse einmal direkt dazu befragen, wenn Einem soviel daran liegt.
Angelegenheiten mit Vorgesetzten immer direkt klären.

Also Du mußt Dich langsam mal entscheiden - im ersten Satz unterstellst Du dem TE Neid und Mißgunst. Im 2. Satz gestehst Du ihm zu, daß er es allgemein gehalten hat. Im 3. Satz verurteilst Du das Beziehen auf General Breuer, was der TE aber schon im ersten Post gemacht hat.

Und trotz der Tatsache, daß jeder betont hat, daß es um die Sache im Allgemeinen geht, glaubst Du das nicht, unterstellst uns also wieder vorsätzlich die Unwahrheit zu sagen, was ich eine Frechheit finde. Zu guter Letzt ist der General (im Moment) nicht mein Vorgesetzter.

Das war jetzt meine letzte Einlassung zu dem Thema - und für Dich gilt der Satz: "When you're in a hole, stop digging".
Titel: Antw:Darf man aktuell das Barettabzeichen der HFlgAbwTrp tragen?
Beitrag von: LwPersFw am 28. Juni 2022, 07:14:59
und damit ist das Thema "durch" >> closed