Guten Tag,
Ich hätte da eine Frage und zwar,
habe ich meine AGA abgeschlossen und soll zu meiner neuen Einheit im Dienstanzug anreisen.
Da ich mit dem Zug reise wurde ein Teil meiner Ausrüstung bereits zum neuen Standort geschickt, aber
ich führe immer noch meinen BW-Rucksack fast STAN gepackt mit Koppel und Helm drum geschnallt und einen Wäschesack
(mit privatem Kram) mit mir.
Zu meiner Frage, ein Ausbilder in meiner AGA hatte gemeint, dass man im Dienstanzug den Rucksack nicht aufsetzen darf, stimmt das?
Ich würde den Rucksack nämlich lieber auf dem Rücken tragen als die ganze Zeit mit den Armen.
Ich hatte bereits online nachgeschaut aber in den Richtlinien die ich gefunden habe (A-2630/1 und A2-2630/0-0-5) wurde das meines Wissen nach nicht näher erläutert.
Vielleicht hat jemand da mehr Ahnung als ich und kann mir weiterhelfen.
MfG
Martykey
Auf meinen Dienstreisen habe ich oft den Rucksack getragen - ebenso wie ettliche Kameraden und Kamerdinnen. Mir würde jetzt auch kein Fall in den Sinn kommen, wo Jemand den Rucksack nicht aufgesetzt hat. Was soll man auch sonst machen, wenn man z.B. dazu noch Seesack und Kampftragetasche mitführt? Der Rucksack gehört auf den Rücken. Habe noch nie was Anderes gehört. Falls doch, würde mich die Regelung dazu mal interessieren...
Ist erlaubt s. AR https://www.bundeswehr.de/resource/blob/46298/14cdd62aec9260b23269617c61cac4ca/pdf-das-aeussere-erscheinungsbild-der-soldatinnen-und-soldaten-der-bundeswehr-data.pdf dort Nr. 703. Rosa Hello Kitty Rucksäcke sind aber bspw. verboten.