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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: David Schneider am 05. Juli 2022, 12:02:22

Titel: Wohnung anerkennen/Trennungsgeld
Beitrag von: David Schneider am 05. Juli 2022, 12:02:22
Grüßt euch,
Ich habe ein Anliegen zum Thema Trennungsgeld bzw. Wohnung anerkennen lassen und bräuchte da Mal ein paar Infos von Kameraden die sich auskennen. Ich bin aktuell auf Offz Lehrgang und werde Ende September an die Uni versetzt. Ich würde mir gerne noch vor Versetzung meine Wohnung anerkennen lassen, da dies ja vor Versetzung geschehen muss um Trennungsgeld empfangen zu können. So zumindest mein Wissensstand. Dazu dann einfach mit Mietvertrag und Meldebescheinigung zum Pers, oder sonst noch was? Und ist das denn überhaupt möglich da uns zu Beginn des Lehrgangs (Anfang Januar) die kleine Ukv zugesagt würde.
Würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Titel: Antw:Wohnung anerkennen/Trennungsgeld
Beitrag von: Ralf am 05. Juli 2022, 12:09:57
Anerkennen ja, wenn Voraussetzungen erfüllt werden, berücksichtigungsfähig wohl nicht, weil: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,71978.msg728268.html#msg728268

Zum Vorgehen: schau mal im IntranetBw in die GAIP 36-03-00 Berücksichtigung einer Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 3 BUKG, dort findest du alles oder frag deinen Pers. Meldebescheinigung und Mietvertrag ja, aus dem müssen dann auch die für eine Anerkennung notwendigen Infos (siehe GAIP) hervorgehen.