Guten Morgen zusammen,
in der vergangenen Woche wurde ja bereits die Trageweise von Barettabzeichen aufgelöster Truppengattungen diskutiert.
Zu diesem Themenkomplex hätte ich noch eine ergänzende (aber nicht kriegsentscheidende) Frage:
Ich meine mich erinnern zu können (ohne Gewähr) das Soldaten erst ab Feldwebel ihre Waffenfarbe behalten dürfen. Ist das so korrekt?
Hierzu vielleicht nachfolgende Erläuterungen:
Ein Ofw, Rechnungsführer in einer Panzerkompanie, trägt als Panzermann rosa. Wenn dieser Kamerad dann zu einer PzGrenKp in gleicher Funktion versetzt wird, behält er m.W. seine Farbe.
Wenn jedoch ein SU als Versorger in einer Fm-Kp mit gelber Waffenfarbe zu einer PzGrenKp in gleicher Funktion versetzt wird, dann muss er die grüne Farbe annehmen.
Ist das so korrekt? Oder gibt es diese Regelung nicht mehr? Oder hat es sie noch nie gegeben?
Vielen Dank für die Unterstützung zur Schließung meiner Wissenslücke.
mkG
Kim
Hat es NIE SO gegeben.
Die Litze im Heer zeigt die Truppengattung des Trägers, ein Personalordnungsmerkmal, mehr nicht.
Wird bei einer Versetzung die Truppengattung nicht geändert, so bleibt die Litzenfarbe bestehen - unabhängig von Dienstgrad / der Dienstgradgruppe des Soldaten.