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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: KameradMustermann am 12. Juli 2022, 20:57:58

Titel: Vernehmung als Zeuge
Beitrag von: KameradMustermann am 12. Juli 2022, 20:57:58
Guten Tag sehr geehrte Kameraden

Ich habe mehrere Fragen bezüglich meiner Aussagen als Zeuge im Zuge einer Vernehmung.


1. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, sich versetzen zu lassen aufgrund meiner Aussagen?

Erläuterung zur Frage 1:
Die beschuldigten Soldaten sind mir unmittelbar und/oder  aufgrund von besonderem Aufgabenbereich vorgesetzt.
Ich befürchte starke Nachteile im Tagesdienst, wenn die Beschwerde ''im Sande verläuft''

1.1 Wenn eine Versetzung nicht klappt und ich in der gleichen Einheit bleibe und das verfahren gegen die beschuldigten Soldaten eingestellt wird.
Können die Soldaten dann meine Aussagen in der Akte lesen?

2. Da ich schon von mehrere Zeugen gehört habe, das diese ihren Mund halten werden in der Angelegenheit und nichts den beschuldigten Soldaten zu Lasten werfen.
Kann ich meine aussagen zurück ziehen?

3.  Was genau steht wie in der schlussendlichen Akte der Beschwerde, wenn der komplette Prozess abgeschlossen ist?


Mit kameradschaftlichen grüßen.
Titel: Antw:Vernehmung als Zeuge
Beitrag von: Beuteberliner am 12. Juli 2022, 21:36:46
Das klingt alles etwas kryptisch, was Sie hier schreiben.

Wenn ich es richtig verstehe, gibt es mehrere Beschuldigte und mehrere Zeugen für welchen Vorfall auch immer.

Nun zu Ihrer Frage: Der/die ermittelnde Disziplinarvorgesetzte kann die Vernehmung von Soldaten (als Beschuldigte) und von Zeugen das Protokoll selbst anfertigen oder von jemandem anfertigen lassen. Den Beschuldigten wird weder gesagt, welche Zeugen in ihrer Sache vernommen wurden, noch welcher Zeuge/welche Zeugin was genau ausgesagt hat. Insofern müssen Sie sich als ein von mehreren Zeugen/Zeuginnen auch keine Sorgen machen. Die Beschuldigten bekommen Ihre Aussagen als Zeugen nicht zu lesen.
Titel: Antw:Vernehmung als Zeuge
Beitrag von: F_K am 12. Juli 2022, 23:54:20
Quellen?

Natürlich bekommt ein Beschuldigter Einblick in die Beweise, so Rechtsstaat und so ...

Unabhängig davon - ein Zeuge MUSS wahrheitsgemäß aussagen - wegen Dienstpflicht und so ..
Titel: Antw:Vernehmung als Zeuge
Beitrag von: justice005 am 13. Juli 2022, 06:01:04
ZitatNun zu Ihrer Frage: Der/die ermittelnde Disziplinarvorgesetzte kann die Vernehmung von Soldaten (als Beschuldigte) und von Zeugen das Protokoll selbst anfertigen oder von jemandem anfertigen lassen. Den Beschuldigten wird weder gesagt, welche Zeugen in ihrer Sache vernommen wurden, noch welcher Zeuge/welche Zeugin was genau ausgesagt hat. Insofern müssen Sie sich als ein von mehreren Zeugen/Zeuginnen auch keine Sorgen machen. Die Beschuldigten bekommen Ihre Aussagen als Zeugen nicht zu lesen.

Das ist jetzt schon der zweite Thread, in welchem "Beuteberliner" Unfug erzählt. Der Beschuldigte hat gemäß § 3 WDO spätestens beim Schlussgehör das Recht auf Akteneinsicht. Selbstverständlich darf er die Akten und damit auch die Zeugenaussagen lesen, weil ja das erst eine sinnvolle Verteidigung ermöglicht.

Ansonsten:

In einer Vernehmung zu lügen, ist nicht nur ein schweres Dienstvergehen, welches - je nach Status - von der fristlosen Entlassung bis zum gerichtlichen Disziplinarverfahren vor dem Truppendienstgericht führen kann. Vielmehr kann es auch eine Straftat sein (Strafvereitelung zum Beispiel).

Die Wahrheitspflicht im Soldatengesetz wird ernst genommen. Wenn Zeugen Ihnen gegegnüber angekündigt haben, zu lügen, dann sollten Sie dies in Ihrer eigenen Vernehmung (oder gesondert) dem Disziplinarvorgesetzten melden.

Titel: Antw:Vernehmung als Zeuge
Beitrag von: Beuteberliner am 13. Juli 2022, 06:55:06
Sie haben natürlich Recht, der Hinweis mit spätestes beim Schlussgehör ist natürlich vollkommen richtig und war unterblieben und ich hatte es übersehen, bevor ich sendete. Ich war in meinen Gedanken beim Passus "wenn der Ermittlungserfolg gefährdet" wäre. Denn in den Fällen haben eben beschuldigte Soldaten kein Recht auf Akteneinsicht.
Titel: Antw:Vernehmung als Zeuge
Beitrag von: Andi am 13. Juli 2022, 17:24:08
Justices Aussagen ist nichts hinzuzufügen.

Zitat von: KameradMustermann am 12. Juli 2022, 20:57:58
1. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, sich versetzen zu lassen aufgrund meiner Aussagen?

Erläuterung zur Frage 1:
Die beschuldigten Soldaten sind mir unmittelbar und/oder  aufgrund von besonderem Aufgabenbereich vorgesetzt.
Ich befürchte starke Nachteile im Tagesdienst, wenn die Beschwerde ''im Sande verläuft''

Warum solltest du versetzt werden?
Du machst eine wahrheitsgemäße Aussage und die wird zu einer wie auch immer gearteten Disziplinarentscheidung führen. Wenn ein betroffener Vorgesetzter von dir der Meinung ist er müsste dich deswegen benachteiligen - und das in diesem Kontext - dann ist er nicht mal mehr auf dünnem Eis, sondern dann überschreiten wir ganz schnell die Linie vom Dienstvergehen zur Wehrstraftat. Ich empfehle die Lektüre des §31 WStG. Wer diesen Weg mit dir gehen will, der mag das versuchen, aber ich warne Neugierige, die Konsequenzen sind schnell sehr endgültig.

Gruß Andi
Titel: Antw:Vernehmung als Zeuge
Beitrag von: KameradMustermann am 15. Juli 2022, 18:00:33
Vielen dank das sie sich zeit für mich genommen haben.
Ich habe mich schon mit meiner S1 stelle in Verbindung gesetzt und diese wird mir helfen, mindestens in eine andere Teileinheit zu gelangen.