Hallo
ich verstehe das Arbeitsplatzschutzgesetz nicht richtig. Wie lange habe ich die Sicherheit das mein alter Arbeitgeber mich zurück nehmen muss . Ich bin Wiedereinsteller SAZ 17 . Ich kann es leider nirgends korrekt lesen . Wäre super wenn ich da ne Info bekomme
Gruß
Solange du in die Regelungen des § 16a fällst. Und da musst du nun in deine V-Erkl. reinschauen, wie du festgesetzt wirst.