Guten Abend,
meine Frage ist,ob ich für größere Gebrechen die Richtung DU verfahren gehen,auch Standortfremd-krank behandeln lassen kann? Ich möchte auf meine Sache nicht eingehen, deshalb als Beispiel,ein Meniskus schaden oder Asthma,Diabetes etc.
Da Standort fremd etwas anonymer ist,und es in der Einheit nicht jeder gleich weiß was man hat.
Es geht bei mir um eine Sache die hier im Forum wie ich in der Suche gefunden habe, gleich blockiert wird,da es schon Thema war.Gerne gehe ich noch drauf ein.
Aber bis dahin warte ich erstmal auf Antworten
Nein.
( ... und es gibt eine ärztliche Schweigepflicht).
Der Truppenarzt ist bei einem DU Verfahren Herr des Verfahrens. Das ist auf einen anderen Arzt oder einen StO Arzt nicht übertragbar (bzw. nur in sehr besonderen Fällen). Das hat auch was mit Verfahrenbeschleunigung etc. zu tun. Bei drohender Dienstunfähigkeit wird die Einheit es doch eh rausbekommen. Man bekommt ja einen Status oder wird sogar dauerhaft krankgeschrieben. Verstehe diese Einlassung nicht...
Lieber Fragensteller, Ihre Frage ist, wie schon angeklungen, etwas seltsam und das aus mehreren Gründen:
Zunächst einmal - Ihr "Hausarzt" ist die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt des für Ihren Standort zuständigen SanVersZ und niemand anderes, es sei denn durch sie oder ihn veranlasst in Form einer Überweisung zur fachärztlichen Begutachtung.
Wenn Sie schreiben, Sie hätten eine Erkrankung/Verletzung, die "gegen ein DU-Verfahren hinausliefe", so sind Sie ja offenbar für häufigere oder längere Zeit auf Ihrem Dienstposten nicht einsatzbereit, sprich befreit.
Wenn das nicht aufhört, wird Sie Ihr Disziplinarvorgesetzter ohnehin darauf ansprechen (müssen) und Sie mit einem BA 90/5 zur Untersuchung zu Ihrer Truppenärztin/Ihrem Truppenarzt schicken.
Mit anderen Worten, früher oder später wird Ihr Status ohnehin in Ihrer Einheit bekannt.
Wie wäre es also, wenn Sie in dienstlichen Dingen die Wahrheit sagen und sich an Ihren Spieß und Chef wenden?
Ich bitte das das Thema nicht geschlossen wird vorab.
Und zwar war ich deshalb schonmal beim Truppenarzt ,ich hatte bzw hab wieder einen ordentlichen Tinnitus,dieser wird nun chronisch sein da er nie wirklich weg war, jetzt ist er aber so stark das ich ihn beim Sprechen sogar höre,ich wollte nix sagen da ich Angst habe das mein ziviler Lkw Führerschein mir weg genommen wird.Ich vermute das ich den Tinnitus wohl durch die Entscheidung Bundeswehr bekommen habe,da ich nicht wirklich mit dem Kasernenschläfer leben und überhaupt mit dem Dienst klar komme,ich fahre schon immer mit einen mulmigen Gefühl sonntags in die Kaserne,da ich mit paar Mann auf Bude bin habe ich teilweise Schlafprobleme deshalb.Und das sollte halt niemand erfahren,weil ein ohrgeräusch ja für viele kein Hindernis ist.
Ich bitte nochmals drum ,das dieses Thema nicht geschlossen wird.
Soso, die Bundeswehr ist für Ihren Tinnitus verantwortlich. Alles klar!
Also, wollen Sie uns hier einen Bären aufbinden? Sie reden von Du und gleichzeitig davon, dass niemanf sowas ernst nehmen würde? Nun, für eins müssen Sie dich entscheiden mal entscheiden.
Und ganz davon abgesehen: Als Soldat sind Sie gesetzlich(!) zur Gesunderhaltung verpflichtet und haben alles zu tum, um sie wiederherzustellen! Genau das fängt damit an, dass Sie bei Ihrer/Ihrem Truppenärztin/Truppenarzt vorstellig werden und sich untersuchen/behandeln lassen, anstelle hier herumzulamentieren!
Nicht direkt,das haben sie falsch aufgepasst,ich gehe davon aus das es daran liegt das die Bundeswehr nichts für mich ist, nicht das die Bundeswehr schuld ist.
Soweit ich mich hier einlesen konnte,ist ein Tinnitus ein Grund für ein DU, allerdings würde ich gerne wissen ob man mir den zivilen Lkw Führerschein auch weg nimmt.
Also entweder Sie haben einen Tinnitus oder nicht. Wenn Sie einen haben (sich also nicht gesund fühlen), dann haven Sie als Soldat die Verpflichtung, sich bei Ihrer/Ihrem TrArzt vorzustellen. Dann werden Sie - ggf. zusätzlich von einer/einem Facharzt untersucht und behandelt. Woher wollen Sie denn als medizinischer Laie wissen, was die Ursache ihres Tinnitus(??) ist? Das ist doch alles Kaffeesatzleserei, die Sie hier von sich geben wollen.
Und sollte das mit dem Tinnitus stimmen und sollte das ein Grund für die (zeitliche) Ungültigkeit Ihres zivilen Führerscheins sein, wollen Sie doch nicht wirklich fahruntüchtig LKw fahren und damit eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begehen? Meinen Sie ernsthaft, dass Dir hier Beihilfe dazu erwarten können?
Haben sie meine Beiträge richtig durch gelesen?Es war die Frage ob der Zivil selbst bezahlte Führerschein dir durch einen Tinnitus weg genommen werden kann!
Ich weiß das dieses der Fall bei Depressionen ist.Aber ist das bei einem Tinnitus auch? Ich suche nur antworten und keine Vorwürfe oder Gegenfragen.
Du darfst nur LKW (und Auto) fahren wenn du gesundheitlich dazu in der Lage bist. Wenn du so einen ausgeprägten Tinnitus und schlafstörungen hast, darfst du nicht LKW fahren.
Offenbar bist du auch psychisch ziemlich neben der Spur. Damit darfst du auch kein LKW fahren.
Und jetzt ist Schluss mit dem Rumgetrolle. Melde dich bei deinem Truppenarzt und lass dich meinetwegen ausmustern.
Vor gut 4 Monaten nannte sich der Troll noch Tokke. https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,35390.msg726693.html#msg726693