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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: rssss am 18. August 2022, 14:04:13

Titel: Frage zur Sprungtauglichkeit
Beitrag von: rssss am 18. August 2022, 14:04:13
Hallo,

ist ein Ausschluss für die Fallschirmjägertruppe gleichbedeutend damit, grundsätzlich nicht sprungtauglich zu sein oder kann man sprungtauglich sein aber trotzdem aufgrund eines Verwendungsauschlusses nicht zur Fallschirmjägertruppe?

Und bekommt man als bereits aktiver SaZ eher die Sprungtauglichkeit bewilligt, wenn man sich bei entsprechenden Auswahlverfahren bewirbt, wo eine Sprungtauglichkeit gefordert wird als wenn sich ein Zivilist bspw. als Feldwebel Spezielle Operationen bewirbt?

Titel: Antw:Frage zur Sprungtauglichkeit
Beitrag von: KlausP am 18. August 2022, 14:12:24
Das hatvdoxh nichts mit ,,bewilligt" zuntun. Entweder man ist gesundheitlich dafür geeignet oder man ist eben nicht geeignet, egal ob bereits Soldat oder ziviler Bewerber. Wobei ein ziviler Bewerber gar nicht auf Sprungtauglichkeit untersucht wird, auch wenn er Fallschirmjäger werden soll.
Titel: Antw:Frage zur Sprungtauglichkeit
Beitrag von: wolverine am 18. August 2022, 14:13:18
Sprungtauglichkeit ist ein Teil der Eignung zum Fallschirmjäger. Es gibt in der Fallschirmjägertruppe Soldaten, die nicht sprungtauglich sind und es gibt Sprungtaugliche, die keine Fallschirmjäger sind. Ich muss gestehen, dass ich Ihre Frage nicht wirklich verstehe.  :-[

Den Rest erst recht nicht. Es geht hier um medizinische Tauglichkeiten. Wieso sollten die sich durch den Status verändern bzw. anders bewertet werden?
Titel: Antw:Frage zur Sprungtauglichkeit
Beitrag von: rssss am 18. August 2022, 14:21:34
Okay ein ziviler Bewerber wird nicht auf die Sprungtauglichkeit überprüft. Dann anders gefragt: Bewerber A erhält einen Verwendungsauschluss für die Fallschirmjäger. Heißt das automatisch, dass er keine Sprungtauglichkeit hat? Oder bleiben wir bei dem Beispiel, Bewerber A landet dann bei den Jägern und bewirbt sich beim Auswahlverfahren EGB. Kann er damit rechnen, dass der dortige Arzt aufgrund seines Verwendungsauschlusses für die Fallschirmjäger keine Sprungtauglichkeit feststellt?
Titel: Antw:Frage zur Sprungtauglichkeit
Beitrag von: F_K am 18. August 2022, 14:29:32
EGB "springt" nicht unbedingt.

Je nach Gesundheitsziffer kann ein Auschluss FschJg auch eine Sprunguntauglichkeit bedeuten.
Titel: Antw:Frage zur Sprungtauglichkeit
Beitrag von: ulli76 am 18. August 2022, 14:56:18
Das sind zwei verschiedene Vorgänge. Der Arzt entscheidet nicht aufgrund der Ausschlüsse, sondern aufgrund der Gesundheitsziffern. Und ja, viele GZ die ein Ausschluss für Fallschirmjäger sind, sind auch ein Ausschluss für die Sprungtauglichkeit.
Titel: Antw:Frage zur Sprungtauglichkeit
Beitrag von: rssss am 18. August 2022, 14:59:11
Dankeschön dann bin ich einen Schritt weiter. Weiß jemand noch zufällig ob die Gesundheitsziffer "42 III" (bspw. leichte Formveränderungen der Wirbelsäule) so ein Auschluss ist? Fallschirmjäger fallen mit dieser nämlich weg. So auch die Sprungtauglichkeit?
Titel: Antw:Frage zur Sprungtauglichkeit
Beitrag von: F_K am 18. August 2022, 15:31:15
Ja, Ja.
Titel: Antw:Frage zur Sprungtauglichkeit
Beitrag von: ulli76 am 18. August 2022, 15:55:02
Ja und Ja.