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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: novy_svet am 23. August 2022, 16:55:46

Titel: Tagessatz ASA - Bezahlung im Falle von Erkrankung?
Beitrag von: novy_svet am 23. August 2022, 16:55:46
Guten Tag!

Vorweg: ich bin noch nicht bei der BW angestellt, ich habe gestern die ASA1 angetreten, dies wäre sozusagen mein erster Kontakt mit der BW (gewesen), da ich als Sprachmittler im Ausland eingesetzt werden soll.

Folgende Situation ist jedoch eingetreten: ich bin am Anreisetag in der Kaserne coronapositiv getestet worden, sprich: Das ASA-Training fällt flach und somit auch die ASA 2 danach (ich habe zum Glück den nächsten Termin zwei Monate später "buchen" können). Ich hatte meinen vorherigen Job vor Beginn der ASA1 beendet, somit ist die Unterhaltssicherungsbehörde für meine Bezahlung zuständig, mit dem entsprechenden Tagessatz. Werde ich nur für die Tage bezahlt die ich hier in der Kaserne in der Quarantäne verbringe? Oder kann ich trotz Ausfalls für die gesamte vorgesehene Trainingszeit bezahlt werden, da ich unverschuldet krank wurde und vorschriftsgemäß den Dienst nach Anforderung angetreten habe? Ich wäre ja ansonsten sozusagen ohne Einkommen...

Vielen Dank.
Titel: Antw:Tagessatz ASA - Bezahlung im Falle von Erkrankung?
Beitrag von: F_K am 23. August 2022, 18:04:53
... wenn es richtig läuft, bist Du für die Zeit der Quarantäne Soldat und wirst "bezahlt" - da eine Einsteuerung in den Lehrgang danach nicht mehr möglich ist (zu viel verpasst) - wäre dann die Dienstleistung zu beenden.