Liebe Kameraden.
Brauche mal euer Schwarmwissen. Bin fertiger Kommissar der Landespolizei mit Studium und Abitur. Wie ist eure ehrliche Meinung zu einem Wechsel von Polizei zu Bundeswehr ? Mir wurde gesagt, ich würde als Feldwebel beginnen ( was aber doch keine Offizierslaufbahn ist oder ?) Berufsoldat wäre dann kein Problem. Ich habe da so meine Bedenken oder ? Gibt es denn große Unterschiede in der Bezahlung ? habe jetzt A9 Besoldung. Wie schaut es aus mit Beförderungen ? Wartezeiten ? War auch schon beim 2tägigen Test. Soweit alles gut. Was soll ich tun ? Bin hin und her gerissen.
Gab es hier kürzlich schon das Thema. Die Laufbahnausbildung für den gehobenen Polizeidienst birgt nicht die Möglichkeit, mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden.
Zitat... Berufsoldat wäre dann kein Problem ...
Sagt wer?
Wenn er bereits fertiger Kommissar ist wäre die Frage, ob er schon verbeamtet ist oder noch in der Bewährungszeit zwischen Ausbildungsabschluss und Verbeamtung.
Sobald er Beamter ist wäre eine Überführung des Dienstverhältnissss als Bundespolizist von der Bundespolizei zur Bundeswehr unter gleichzeitiger Überführung in den Status eine BS denkbar; gabs andersrum auch schon.
Das sind aber absolute Ausnahmen.....
Als Landespolizist müsste man ganz normal einsteigen und sich dann in der BS-Auswahl durchsetzen, meines Wissens gibts diese Überführung des Dienstverhältnisses nur auf Ebene Bund zu Bund.
Zitat von: Rex am 24. August 2022, 17:47:17
Liebe Kameraden.
ich würde als Feldwebel beginnen ( was aber doch keine Offizierslaufbahn ist oder ?) Berufsoldat wäre dann kein Problem. Ich habe da so meine Bedenken oder ? Gibt es denn große Unterschiede in der Bezahlung ? habe jetzt A9 Besoldung. Wie schaut es aus mit Beförderungen ? Wartezeiten ? War auch schon beim 2tägigen Test. Soweit alles gut. Was soll ich tun ? Bin hin und her gerissen.
Feldwebel beginnen mit A7 und bis A9 dauert es dann mindestens 16 Jahre. Persönlich halte ich es für keine gute Idee, eine sichere Beamtenlaufbahn auf Lebenszeit gegen ein Dienstverhältnis auf Zeit zu tauschen. In der Regel scheiden Sie nach Ablauf ihrer Verpflichtungszeit aus.
Zitat... War auch schon beim 2tägigen Test. ...
Für welche Laufbahn haben Sie sich denn beworben?
Je nach Bundesland kann der Besoldungsunterschied Bund zu Land am Beispiel A9 im Extremfall schonmal fast 3.000,- brutto im Jahr ausmachen. Dazu in den Bundesländern, die keine Heilfürsorge für Polizisten bieten, noch die Anteile private Krankenversicherung gegenüber utV bei der Bundeswehr.
Ohne das jetzt genau nachgerechnet zu haben kann ich mir gut vorstellen, dass bei A7 in der Bundeswehr netto fast das gleiche übrig bleibt wie bei A9 in der Landespolizei...natürlich abhängig vom Bundesland.
Davon abgesehen halte ich persönlich es auch für hanebüchen, den Beamtenstatus gegen die Ungewissheit ob man Berufssoldat wird einzutauschen. Oder noch schlimmer: Man schmeißt bei der Polizei hin und merkt dann, dass Bundeswehr doch nichts für einen ist...
Eben, eine Überführung als verbeamteter Polizist in die Bw als BS geht lediglich bei den Bundespolizeibehörden, sprich Zoll, Bundespolizei und Bundeskriminalamt.
Bei Angehörigen der Landespolizei tauscht man den Beamtenstatus gegen den Status als SaZ wenn man sich im Bewerbungsverfahren durchsetzt und angenommen wird. Ob das lohnend ist, muss jeder selbst entscheiden
Zitat von: Rex am 24. August 2022, 17:47:17
Bin fertiger Kommissar der Landespolizei mit Studium und Abitur.
Das entspräche bei der Bundeswehr Leutnant (Offizier) mit Studium.
ZitatMir wurde gesagt, ich würde als Feldwebel beginnen
Das entspricht dem Polizeimeister.
Alsoooo... ich würde es lassen.
Zitat von: Andi8111 am 24. August 2022, 17:52:01
Gab es hier kürzlich schon das Thema. Die Laufbahnausbildung für den gehobenen Polizeidienst birgt nicht die Möglichkeit, mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden.
Doch ja jetzt eigentlich schon, weil es einen Bachelor beinhaltet und man dann als Oberfähnrich einsteigen kann
Scheint den TE aber wohl nicht mehr sonderlich zu interessieren. Von ihm kam ja rein gar nichts mehr.
Zitat von: Bewerber Offizier am 25. August 2022, 18:37:24
Zitat von: Andi8111 am 24. August 2022, 17:52:01
Gab es hier kürzlich schon das Thema. Die Laufbahnausbildung für den gehobenen Polizeidienst birgt nicht die Möglichkeit, mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden.
Doch ja jetzt eigentlich schon, weil es einen Bachelor beinhaltet und man dann als Oberfähnrich einsteigen kann
Jaaaaa... aber nicht VERWENDUNGSBEZOGEN! Mann... denk halt mal um die Ecke. Oberfähnrich ist immer noch "nur" A8.
Eben, ich bin da bei KlausP....macht dicht
Hi, ihr.
Ich möchte keinen neuen Beitrag aufmachen, da meine Fragen in eine ähnliche Richtung gehen.
Hat denn jemand Erfahrung damit von der Polizei (Komissar, a9) zur Bundeswehr zu wechseln?
Als was steigt man ein?
Oder bewirbt man sich auf die gewünschte Laufbahn und hat keinerlei "Vorteil" durch das abgeschlossene Studium bei der Polizei?
Die Gründe das Beamtenverhältnis gegen einen Zeitvertrag zu tauschen wären persönlicher Natur und in dem Fall nicht diskutabel.
Es geht rein um die Möglichkeiten eines Wechsels, mögliche Vor-und Nachteile und dem "wie". Ziel wäre die militärische Richtung.
Andere Frage interessehalber:
Wird das Polizeivollzugsstudium als Verwaltungsstudium (was es vor geraumer Zeit noch war) anerkannt und wäre im Zweifel für eine zivile Laufbahn bei der Bw geeignet, oder ist es "wertlos"?
Bin für jede Antwort dankbar!
LG
"§ 5 SLV Einstellung
(3) Mit einem höheren Dienstgrad kann eingestellt werden, wer einer Polizei des Bundes oder einer Polizei der Länder angehört hat.
Der Dienstgrad richtet sich nach der vorgesehenen Verwendung in der Bundeswehr, der Vorbildung, der Ausbildung, der Laufbahnzugehörigkeit und den wahrgenommenen Funktionen im Bundesgrenzschutz, in der Bundespolizei oder in einer Polizei der Länder.
Über die Festsetzung des höheren Dienstgrades entscheidet das Bundesministerium der Verteidigung oder eine von ihm bestimmte Stelle.
Die Laufbahn ist in der Entscheidung zu bezeichnen. § 13 Absatz 1 und § 15 Absatz 2 gelten entsprechend.
(4) Mit einem höheren Dienstgrad eingestellten Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit wird der Dienstgrad zunächst vorläufig verliehen. Er kann nach einem Wehrdienst von sechs Monaten endgültig verliehen werden."
"§ 6 SLV Zusicherung der Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
(6) Eine Beamtin auf Lebenszeit oder ein Beamter auf Lebenszeit, die oder der nach § 15, § 19, § 25, § 30, § 35 oder § 40 eingestellt worden ist, kann unmittelbar im Anschluss an eine sechsmonatige Bewährungszeit in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten berufen werden."
Interessante Frage zum § 6 SLV, Absatz (6):
Bin auch schon über 10 Jahre als Seiteneinsteiger (Diplom und Master im Bereich Informatik) bei einer Landespolizei, Hauptkommissar A12 mit Führungsverantwortung. A13 ist in Sicht- und Reichweite.
Seit einiger Zeit lese ich aber auch gerne mal hier im Forum mit und interessiere mich ein wenig für den Seiteneinstieg ins CIR. Angenommen ich würde mich einmal bei der Bundeswehr für's CIR bewerben und die Bundeswehr hätte einen Dienstposten für mich, wäre denn der für mich gefahrlose Übergang vom Beamten auf Lebenszeit zum Berufssoldaten überhaupt möglich?
Was ist im Worst Case Fall, wenn man die 6-monatige Probezeit nicht bestehen sollte? Muss einen das Bundesland dann wieder zurücknehmen? Wird man für die ersten 6 Monate z.B. nur abgeordnet?
Ohne die Details dieser Fragen tiefgehend zu kennen, soviel sei gesagt: Wenn Sie den Übergang zur Bundeswehr aufgrund des AC-Ergebnisses angeboten bekommen sollten, dann zunächst als SaZ. Eine Abordnung von der LaPol zur Bundeswehr halte ich für ausgeschlossen, da es dafür des Interesses Ihres bisherigen Dienstherrn bedürfte, was ich für ausgeschlossen halte.
Im von Ihnen beschriebenen Worst Case oder wenn Sie später nicht zum BS übernommen werden sollten (Ihr Antrag also nicht positiv beschieden würde), würden Sie zum Ablauf Ihrer festgesetzten Dienstzeit als SaZ ausscheiden wie andere SaZ auch.
Die Option § 6 (6) halte ich eher für eine ganz kleine Möglichkeit, denn ein größeres Personalfehl auf Ebene StOffz IT gibt es nicht, hat der Dienstherr mit der Quote der Übernahmen zum BS auch selbst in der Hand. Wenn du natürlich eine ganz besondere Tätigkeit ausübst (bspw. Forensik) und dort ein spezieller Bedarf bestünde, dann schon.
Die 6-monatige Probezeit nicht zu bestehen ist schwierig, es müssten also Grüne vorliegen, die dich nicht zu einem StOffz eignen lassen. Und ja, dann scheidest du nach 6 Monaten aus.
Wie das dann bei deinem alten AG geregelt ist, weiß ich, jedenfalls fällst du unter das Arbeitsplatzschutzgesetz.
Hallo Ralf,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Deinen Ausführung richtig folgen konnte:
1) Du meinst A13h-14 Dienstposten und aufwärts sind beim CIR recht selten vorhanden bzw. selten nach extern ausgeschrieben?
2) Gibt es in diesem Bereich überhaupt Bedarf an "Externen"? Persönlich arbeite ich z.B. selbst seit Jahren im Bereich der Digitalen Forensik.
3) Verstehe ich das richtig, dass ich bei einem Wechsel ein Risiko eingehen würde? Ich kenne das von Kollegen, die von der Landespolizei z.B. zu einer anderen Landes- oder gar Bundesbehörde gewechselt sind. Der Lebenszeit-Beamtenstatus wurde hier immer direkt übernommen, ohne Risiko für die Person.
Off-Topic:
Im Polizei- und Sicherheitsbehördenbereich ist die Personalfluktuation schon deutlich angestiegen. Viele Leute mit Bachelor oder FH-Diplom werden zu Behörden gelockt, die direkt 13er Stellen im gehobenen Dienst anbieten. Mit Uni-Abschluss oder Master wechseln einige zu anderen Behörden in die höheren Dienst, natürlich häufig unter Verlust der Vollzugseigenschaft. Mich persönlich interessiert dieses Sicherheitsbehördenumfeld, ich möchte ehrlich gesagt auch aktuell (Hausfinanzierung und co.) nicht auf die Sicherheit meines Dienstverhältnisses verzichten. Ich sehe das ganze einfach pragmatisch: Wie wohl bei den meisten Menschen ist die Wahl des Arbeitsplatzes immer eine Abwägung von Arbeitsplatzzufriedenheit, Verdienst und weiteren Faktoren wie Heimatnähe des Dienstortes.
Vielen Dank,
East
1.) Es gibt grds. weniger Bedarf auf der Ebene StOffz als Offz, weil man mit der BS-Zusage zum StOffz ausgebildet wird. Habe ich also dort Vakanzen, übernehme ich mehr zum BS.
Deswegen ist ein Seiteneinstieg als StOffz auch eher selten und im Status BS eben noch seltener.
2.) Das wirst du nur wissen, wenn du dich bewirbst, vielleicht ist deine Tätigkeit so gefragt, dass man den Weg mit dir gehen will.
3.) Wenn du die Zusage hast, als BS eingestellt zu werden, musst du nur die Probezeit überstehen. Klar ist das auch ein Risiko, aber nmB überschaubar.
Wie sich das dann mit deinem Beamtenstatus verhält, wenn du in der Probezeit kündigst, weiß ich nicht, das ist eher eine Frage an deinen derzeitigen AG.
Alles klar, danke für die Infos, Ralf!
Das mit den Einstellungen, vor allem in welcher Laufbahn und in welchem Alter ist wohl wirklich von Behörde zu Behörde sehr unterschiedlich, da macht wohl auch die BW keine Ausnahme.
Die Bewährungszeit müsste man wohl schon eher absichtlich in den Sand setzen und, wenn ich Deine Ausführungen richtig verstanden habe, würde man irgendwie noch unter das Arbeitsschutzgesetz fallen, da Beamtenstatus vorhanden. Von einer selbst initiierten Kündigung in der Bewährungszeit gehe ich jetzt mal nicht aus. Wenn man sich als Beamter zur BW bewirbt, dann sollte man ja wissen auf was man sich einlässt!
Eine Frage hätte ich aber noch: Ist der CIR Bereich für SE auch sehr Rheinlandlastig, oder gibt es hier auch Standorte weiter südlich in der Republik, z.B. die neuen Bundeswehrrechenzentren in Wildflecken nahe Nürnberg?
Ich lese dann auch in Zukunft mal weiter interessiert hier ab und an mit!
VG,
East
ZitatAlter ist wohl wirklich von Behörde zu Behörde sehr unterschiedlich,
Hier liegt das daran, dass es eine eigene Laufbahnverordnung für Soldaten (SLV) gibt, denn zwischen Beamten und Soldaten ergeben sich schon erhebliche Unterschiede.
ZitatCIR Bereich für SE auch sehr Rheinlandlastig
Ja, das siehst du richtig, die Masse der DP ist dort verortet. Es gibt mglw. auch vereinzelt woanders welche, aber das wäre die Ausnahme. Wobei ich die Rechenzentren hier nicht sehe, da sind idR zivile DP ausgebracht, denn eine sdt. Expertise ist in den Rechenzentren eher weniger gefragt.