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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: ogroman am 26. August 2022, 10:55:08

Titel: Nebentätigkeit der Beamten in NRW, hier Leistunge(Geld)Reservedienst
Beitrag von: ogroman am 26. August 2022, 10:55:08
Hallo zusammen,
ich benötige eure Hilfe zu einem speziellen Thema.

Ich bin Beamter in NRW(A8) und übe regelmäßig bei der Bundeswehr. Dazu werde ich von meinem Dienstherrn freigestellt.

Jetzt zur Frage: Für den Reservedienst bekomme ich Leistungen nach dem USG, seit neuesten auch die Bezahlung von Überstunden und § 17 Zuschlag für besondere zeitliche Belastungen.

Sind diese Anzeigepflichtig gegenüber meiner Behörde, oder handelt es sich bei Wehrdienst nicht um eine Nebentätigkeit/Nebenamt im Sinne des Gesetztes?

Ich weiß, sehr spezielle Frage, danke im voraus für eure Hilfe :)

Vielleicht kann das jemand beantworten oder mir sagen wo ich mich einlesen könnte...

MKG
Titel: Antw:Nebentätigkeit der Beamten in NRW, hier Leistunge(Geld)Reservedienst
Beitrag von: F_K am 26. August 2022, 11:01:34
Wehrdienst als Zwangsdienst ist keine Nebentätigkeit.
Titel: Antw:Nebentätigkeit der Beamten in NRW, hier Leistunge(Geld)Reservedienst
Beitrag von: ogroman am 26. August 2022, 11:16:00
Danke für deine Antwort.

Habe ich mir schon irgendwie gedacht, da ich dazu trotz stundenlanger Recherche nichts aussagekräftiges gefunden habe.

Dann halte ich doch lieber meine Füße still, möchte halt meiner Behörde nicht den Eindruck vermitteln, ich leiste RDL wegen des Geldes....

MKG