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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Tommy1998 am 30. August 2022, 11:01:39

Titel: Nebentätigkeit
Beitrag von: Tommy1998 am 30. August 2022, 11:01:39
Hallo,

ich möchte gerne eine Nebentätigkeit im Rettungsdienst beginnen, diese wäre Teilzeit 25%.
Ein Dienst geht 12h, nach Abzug der Pausen würde dies 11,25h pro Dienst machen.
Würde dies genehmigt werden, da ich gelesen habe das man nicht mehr als 8h die Woche nebenbei machen darf? Über die 40% vom Gehalt komme ich nicht und das ich nach Paragraf 6 versteuern muss weiß ich auch.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Titel: Antw:Nebentätigkeit
Beitrag von: Andi am 30. August 2022, 11:59:19
Die Problematik ist, dass du in deinen Dienstzeiten plus Nebentätigkeit trotzdem die EU-Arbeitszeitrichtlinie/die Regelungen des Soldatengesetzes einhalten (Ruhezeiten, Pausenzeiten, max. 48 Stunden pro Woche insgesamt) musst - selbständig und proaktiv. Das ist deine Verantwortung.

Eine Genehmigung von einer Nebentätigkeit von 8 Stunden die Woche für einen Soldaten, der 41h Wochenarbeitszeit hat ist bereits formell gar nicht möglich, da 48h minus 41h 7h ist. Wenn im Dienst Zusatzdienst anfällt und die 41h überschritten werden, darf diese zeit natürlich auch nicht mehr in der Nebentätigkeit gearbeitet werden.

Mit der Novelle des entsprechenden Paragraphen im SG ist eine Nebentätigkeit faktisch für viele Soldaten unmöglich geworden.

Gruß Andi
Titel: Antw:Nebentätigkeit
Beitrag von: Holger1970 am 30. August 2022, 12:14:16
Er könnte einen Teil der Tätigkeit ehrenamtlich laufen lassen und sich über Ehernamtspauschale bezahlen lassen. Damit zählt ein Teil des Rettungsdienstes nicht mehr als "Neben- Arbeit" - oder ?
Und der Betrag muss nicht versteuert werden.

Nur so eine Idee von mir.
Titel: Antw:Nebentätigkeit
Beitrag von: F_K am 30. August 2022, 12:45:58
... wäre ein Umgehungstatbestand.
Titel: Antw:Nebentätigkeit
Beitrag von: Thomi35 am 30. August 2022, 16:50:07
Zitat von: Holger1970 am 30. August 2022, 12:14:16
Und der Betrag muss nicht versteuert werden.

Das stimmt auch nur bis zu 3.000,00 EUR/Jahr (Übungsleiter-Freibetrag, § 3 Nr. 26 EStG).
Titel: Antw:Nebentätigkeit
Beitrag von: ulli76 am 31. August 2022, 12:07:50
25% geht nicht auf. Das muss weniger sein. zB dass du nicht jedes WE fährst.
Die Schichtlänge ist dann auch nicht das Problem, solange du im Dienst nicht übermüdet bist und deine Leistung bringst.
Abgesehen davon besteht bei einer Nebentätigkeit im Rettungsdienst durchaus dienstlichen Interesse.

Von Notarztkollegen weiss ich dass die oft 1* 24 oder 16h/ Monat fahren.
Titel: Antw:Nebentätigkeit
Beitrag von: Tommy1998 am 31. August 2022, 16:30:49
Vielen Dank für die Antworten bisher.

Mein Plan war es praktisch jedes 2. Wochenende im Monat zu fahren.
Titel: Antw:Nebentätigkeit
Beitrag von: ulli76 am 01. September 2022, 19:26:26
Also jedes 2. WE eine 12- Stunden-Schicht? Das passt doch rechnerisch. Ob das rein praktisch auch passt, wirst halt ausprobieren müssen. Manche fahren zB an den Feiertagen was mehr.