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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: SU G. am 30. August 2022, 11:32:07

Titel: Übernahme BS Ü40
Beitrag von: SU G. am 30. August 2022, 11:32:07
Hallo allerseits,

seit gestern befindet sich ein neuer Eintrag im GAIP:

"2.2. Umwandlung des Dienstverhältnisses SaZ zu BS ("Ü 40")

BAPersBw wurde seitens BMVg die allgemeine Einwilligung erteilt, das Dienstverhältnis eines SaZ in das eines BS nach Vollendung des 40. Lebensjahres umzuwandeln, sofern die Gesamtzeit im aktuellen Dienstverhältnis bis zur Zurruhesetzung (besondere Altersgrenze 1 ) mindestens 15 Dienstjahre umfasst. Als Bemessungsgrundlage werden das Lebensalter zum Zeitpunkt der zu treffenden Entscheidung (Auswahlkonferenz) und die besondere Altersgrenze in der avisierten Laufbahn bzw. dienstgradbezogen (,,Laufbahnziel") veranschlagt.

Sollte diese Anzahl von mindestens zu erbringenden Dienstjahren nicht erreicht werden können, werden gemäß gesetzlicher Grundlage weitere Prüfungen durchgeführt, bei denen die Entscheidung bzw. die Entscheidung über die Anwendung jeweils im BMVg liegt:

    Wenn ein außerordentlicher Mangel an gleich geeigneten jüngeren Bewerbern besteht und der Statuswechsel der/des Betreffenden einen erheblichen Vorteil für den Bund bedeutet,
    wenn zum Zeitpunkt der Auswahlkonferenz ein Dienstverhältnis von mindestens fünf Jahren besteht und eine Dienstzeit von mehr als drei Jahren nach Statuswechsel im Einzelfall erwartet wird,
    bei einer erwarteten Dienstzeit von mehr als drei Jahren nach Statuswechsel, wenn bereits Versorgungsansprüche zu Lasten des Bundes erworben wurden (durch Vordienstzeiten) und die Besoldungsgruppe beim Statuswechsel unverändert bleibt."

Da ich momentan 39 Jahre bin und BS Antrag in der Laufbahngruppe der Uffz ohne P. gestellt habe würde mich interessieren ob mich dieser Eintrag in irgendeiner Weise betreffen wird.

Vielleicht kann ja der ein oder andere Personalbearbeiter etwas dazu schreiben.

Beste Grüße
Titel: Antw:Übernahme BS Ü40
Beitrag von: Ralf am 31. August 2022, 04:31:30
Ja, möglicherweise (siehe § 48 BHO).
Wenn du 40 bei Ernennung sein solltest, kommen die o.a. Prüfschritte zum tragen.
a) müsstest du aber schon noch 15 Jahre bis zur BAG haben und b)it der 3. Strichaufzählung sollte das nmKn aber mit der Restdienstzeit machbar sein