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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: W.S am 30. August 2022, 11:41:08

Titel: Gültigkeit der ärztliche Untersuchung im Auswahlverfahren
Beitrag von: W.S am 30. August 2022, 11:41:08
Hallo,
ich habe vor einigen Wochen im Rahmen meiner Bewerbung als FWDLer das Assessment durchlaufen und dabei wurde natürlich auch eine ärztliche Untersuchung vorgenommen. Ich habe mich auch parallel als Offizier beworben und habe nun eine Einladung erhalten. Meine frage ist nun: muss ich nochmal die Stationen durchlaufen die ich schon im Assessment als FWDLer durchlaufen habe oder sind diese unabhängig davon, da es sich um eine andere Abteilung handelt?

Der Grund für meine frage ist, dass ich auf dem Laufzettel gelesen habe, dass die Ergebnisse 2 Jahre Gültig sind.

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte... :)
Titel: Antw:Gültigkeit der ärztliche Untersuchung im Auswahlverfahren
Beitrag von: Ralf am 30. August 2022, 12:24:04
ZitatFür die Gültigkeitsdauer des Ergebnisses der ärztlichen Begutachtung gilt:
a) Die Gültigkeitsdauer des Ergebnisses der ärztlichen Begutachtung als Grunduntersuchung im
Assessment für militärische Verwendungen richtet sich nach der AR A1-831/0-4000. Danach ist bei
Bewerberinnen und Bewerbern, bei denen innerhalb der letzten 36 Monate bereits eine vollständige
Grunduntersuchung durchgeführt worden ist, eine ärztliche Befragung zur Aktualisierung der
Anamnese grundsätzlich ausreichend. Bei gegebener Indikation bzw. nach Ablauf von 36 Monaten
ist eine Neubewertung des Gesundheitszustandes erforderlich.
Die Frage kann auch sein, ob beim FWDL alles untersucht worden ist, ggf. bedarf es für eine Offiziertätigkeit noch weitere Untersuchungen. Offiziere haben auch keine Anforderungssymbole.