Guten Tag Kameraden,
gemäß Allgemeinverfügung der ÖRA-Nord soll man sich bei einer Teststation "freitesten" bevor man zurück in den Dienst nach Corona-Infektion kehrt. Diese Tests sind in meinem Bundesland kostenpflichtig. Der SAN-Bereich bietet keine Freitestungen an. Ich sehe nicht ein hierfür die Kosten zu tragen, da diese meiner Ansicht nach vom Dienstherrn getragen werden müssten. Eine Erstattung ist jedoch gem. Auskunft ÖRA und San nicht vorgesehen.
Wie würdet ihr Vorgehen? Widerspruch gegen Allgemeinverfügung hat keine aufschiebende Wirkung.
Den Teil der Allgemeinverfügung ignorieren, da durch Befehl nicht in das Privatvermögen eingegriffen werden darf? Beschweren, und im Nachgang einklagen? Vielleicht hat jemand eine rechtliche Einschätzung oder Ideen, wie dieses Problem geheilt werden kann.
Zitat von: Bingo am 04. September 2022, 16:11:04
Diese Tests sind in meinem Bundesland kostenpflichtig.
In welchem Bundesland soll dies denn kostenpflichtig sein?
Nach mein Kenntnis ist Freitesten deutschlandweit kostenlos.
Schleswig-Holstein, es geht um den Eigenanteil von drei Euro.
Ich glaube Sie haben da ein Verständnisproblem. Wo steht denn das ein Befehl nicht in das Privatvermögen eingreifen darf.
Mal ganz abgesehen davon dad es sich bei dem Befehl nur um eine Umsetzung der Rechtsnorm handelt in diesem Fall.
Abgesehen davon das der Freitest nach Überstandener Covid-19-Infektion der persönlichen Lebensführung zugeordnet ist, die per se nur in Ausnahmefällen Erstattungsansprüche des Bundes nach sich ziehen kann.
Das Thema haben schon viele versucht über Eingabe oder Beschwerde zu regeln und sind alle gescheitert.
Mal ganz davon ab das ich alleine die Frage persönlich grenzwertig finde, wenn man sonst schon alles im Rahmen der freien Heilfürsorge kostenlos zur Verfügung gestellt bekommt.
In diesem Sinne, viel Spass bei der Entscheidungsfindung, obs die 3 Euro oder ein Verstoß gegen einen Befehl + Rechtsnorm wird.
Dieser Test ist nicht der persönlichen Lebensführung zuzuordnen, da dies eben vom Dienstherrn angeordnet wird. Die einschlägigen zivilen Vorschriften sehen ein Freitesten in S.H. nicht vor.
Bitte lassen Sie uns hieraus keine moralische Fragestellung konstruieren.
Ich denke, Deepflight hat deutlich gemacht, wie er die Situation rechtlich und moralisch einschätzt.
Ich schließe mich dem vollumfänglich an.
Was haben Sie verpasst zu lesen? Die Bundeswehr organisiert ihre öffentlich-rechtlichen Aufgaben - auch medizinisch - im Eigenvollzug. Die ÖRA SanDstBw haben für den Umgang mit Corona-Infektionen Handlungsanweisungen herausgegeben.
Wenn Sie in Ihrem Bundesland keine kostenlosen Freitestungen erhalten, haben Sie Pech gehabt und müssen Ihren Eigenanteil zunächst einmal zahlen, um Ihrer Verpflichtung nachzukommen, wieder Ihren Dienst antreten zu können. Das sollte in jedem Dienstverhältnis bei 3 Euro keine persönliche Härte darstellen.
Ihnen wurde die Vorschriftenlage hierzu mitgeteilt. Eine weitere Diskussion lohnt sich doch nun überhaupt nicht. Wenn Sie sich als Soldat beschwert sehen, schreiben Sie eine Beschwerde oder nehmen Sie Ihr Recht wahr, eine Eingabe an die Wehrbeauftragte zu richten.
Ich würde mich da auch nicht freitesten, sondern abwarten bis die 10 Tage vorbei sind.
Wer den Test befiehlt ,soll ihn bereitstellen.
Wegen 3 Euro...
... ich würde vorschlagen, Sie bezahlen die 3 Euro einfach und gut ist... Ansonsten warten Sie halt 10 Tage.
Die Testung muss in jedem Fall VOR Dienstantritt erfolgen, unabhängig wie lange man Genesen ist.
Zahlen Sie die 3 Euro und machen den Test. Dann sind Sie dienstlich auf der sicheren Seite.
Wenn es finanziell so weh tut, können Sie ja eine Beschwerde oder Eingabe wegen der 3 Euro einlegen. Ich persönlich würde mir den Stress allerdings nicht machen.
Ich kann ja nur hoffen, dass die Bundeswehr es dir nicht zumutet, aus eigenen Mitteln die Haare zu kürzen oder -wie auch immer- zum Dienst zu kommen o.ä.
Ein paar Dinge muss man von seinem Taschengeld schon zahlen, auch wenns bei 3,- schon an eine Grenze ankommt, die die vielleicht persönlich trifft.
ZitatBitte lassen Sie uns hieraus keine moralische Fragestellung konstruieren.
Nein im Ernst, dieser moralischen Diskussion stelle ich mich gerne.
Und was an Möglichkeiten sich darüber hinaus ergibt, wurde schon aufgezeigt:
ZitatWenn es finanziell so weh tut, können Sie ja eine Beschwerde oder Eingabe wegen der 3 Euro einlegen. Ich persönlich würde mir den Stress allerdings nicht machen.
Also auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein steht folgendes zum Thema, wer sich kostenlos testen lassen kann:
"... Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist."
Also kostet Dich das Freitesten nichts.
Mal wieder ein Gast, der als Torpedo herumtrollt.
Könnte dann hier bitte wer dicht machen? Ich denke das Wesentliche wurde ja dargelegt...
Ja gerne.