Der frühere deutsche NATO-General Erhard Bühler hat vor Gericht einen Erfolg gegen das Verteidigungsministerium errungen – und damit auch gegen seine früheren Chefinnen Ursula von der Leyen und Annegret Kramp-Karrenbauer: Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Ministerinnen den Offizier nach einer verkürzten Abordnung auf ein NATO-Kommando nicht vom Vier- zum Drei-Sterne-General wieder herabstufen durften.
https://augengeradeaus.net/2022/09/zeitweiser-vier-sterne-general-erzielt-gegen-fruehere-ministerinnen-erfolg-vor-gericht/
Ohne Worte und zwar das ganze Vorgehen. Schon damals war für mich unbegreiflich, nach dem Accenture Vorfall (bei dem ich aufgrund von eklatanten Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben gegenüber dem BMVg interveniert hatte), wie man GenLt Bühler auf einen solch repräsentativen DP der NATO verfügen kann.
Und im Urteil ist alleine die Feststellung:
"Eine hinreichend begründete Auswahlentscheidung, die den Dokumentationsanforderungen des Prinzips der Bestenauslese entsprochen hätte, liegt zwar nicht vor..." schon Aussage genug, um zu erahnen, was dort im Hintergrund passiert ist.
Bitte, wo geht es denn im Bereich ab B6, die nur mit einer Kabinettsentscheidung gefördert werden, für die es nicht mehr das normale Beurteilungsverfahren gilt, denn die klassische Bestenauslese?