@ arcd008:
Es fehlt ja etwas "Historie" in der Fallschilderung - es steht aber die Annahme im Raum, dass der Soldat "damals" aufgrund der Vorfälle ENTLASSEN worden ist und diese Entlassung und / oder die Degradierung nunmehr rechtskräftig geworden ist.
(Entlassung und Degradierung sind schon ein "maximales" Urteil).
Bezweifle ich. Bei einer fristlosen Entlassung verliert er sowieso seinen Dienstgrad und dann gibt's nichts mehr zu degradieren. Wahrscheinlicher ist, dass die Dienstzeit während des Verfahrens regulär abgelaufen ist und er im Didziplinarverfahren gegradiert wurde.
@ Justice:
Deine Zweifel sind berechtigt.
Quelle: https://www.bverwg.de/de/300622U2WD14.21.0
Es bleibt aber dabei - mit dem BVerwG haben "reichlich" Juristen drüber geschaut, und jetzt ist es rechtskräftig.