Hey, bin seit 2019 bei der Bundeswehr und habe eine Frage an die Community.
Ich habe als Zweitverwendung Kraftfahrer CE in meiner Dienstpostenbeschreibung stehen, und ich habe damit ziemlich zu kämpfen denn das LKW fahren liegt mir einfach nicht, ich wurde bei meinem ersten Versuch vom Lehrgang abgelöst, und mache mir nun ziemliche Gedanken was passiert wenn ich es nicht hinbekomme ihn zu bestehen.
Meine Frage lautet somit eigentlich, ist es ein Grund mich aus dem Dienstverhältnis zu entlassen, wenn ich meine Zweitverwendung nicht bestehe? :-[
Kann ja, kann nein, oder um es mit dee Standartphrase zu beantworten: das kommt auf ihre genaue Verwendung an. So kann man das nicht sagen, dafür müssten Sie mehr Informationen angeben, welche Verwendung bei Ihnen vorliegt und wo Sie in der Ausbildung stehen.
Zunächst einmal sind sie für eine Verwendung eingeplant, aber viele Verwendungen haben zwingende Zweitverwendungen.
Nehmen wir einmal den BstfFw SK, der ist in einer Zweitverwendunge (neben noch anderen) immer auch Kraftfahrer CE, denn der muss als GGFahrer Tank die LKW mit dem Sprit ja auch fahren können.
Mitunter ist es deswegen so das die ATN der "Zweitverwendung" zuerst erworben werden muss, bevor überhaupt die ATN für die Erstverwendung erworben wird; eben um zu vermeiden, dass man einen für die spätere Hauptverwendung wesentlichen Teil nicht packt. Denn man wird ja nicht für einen speziellen DP ausgebildet sondern um auf jedem DP dieser Schlüsselung verwendbar zu sein.
Um beim Beispiel zu bleiben, klar gibts BstfFw die keinen LKW fahren, z.B. in Stäben. Aber die müssen es können, 1. um zu wissen wovon Sie reden und 2. Könnten auch die ja versetzt werden, in den Einsatz müssen etc.
Generell ist noch kein Meister vom Himmel gefallen, lernen braucht bei jedem anders lange und manche brauchen eben zwei Anläufe. Da hilft nur Üben, sie werden sehen, dass wird schon. Machen Sie sich nicht unnötig Sorgen...