Guten Tag Kaneraden,
mein BFD Berater als auch die BVA konnte mir nicht weiterhelfen und in Internet bin ich ebenfalls nicht fündig geworden.
Gilt die Weiterbildung zum Versicherungsfachmann als schulische Maßnahme womit ich Anspruch auf 100% der Übergangsgebührnisse hätte?
Vielleicht gibt es hier jemanden, der den gleichen Weg nach der Dienstzeit eingeschlagen ist.
Vielen Dank
https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/archiv/6871.pdf
§ 5 Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Soldaten auf Zeit
https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__5.html
§ 11 Abs 3 Übergangsgebührnisse
https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__11.html
§ 15 Gegenstand der beruflichen Bildung
https://www.gesetze-im-internet.de/bf_v/__15.html
Ihr BfD-Berater wird dafür bezahlt dies zu klären.
Wenn nicht selbst... dann auf dem Fach-Strang.
Denn schließlich ist der BfD die bewilligende Stelle für die Bildungsmaßnahme.
Leider nein , da es nicht als anerkannte Berufsausbildung gilt.