Guten Morgen Kameraden und Kameradinnen,
kurze Frage zu Krafträumen und deren Inventar/Ausrüstung. Hat der zuständige SportOffz die Möglichkeit aufgrund von Vorschriften etc. einen Teil des Haushalts der jeweiligen Kaserne für den Kauf von Sportgeräten zu nutzen? Wenn ja, welche Vorschrift ist das oder finde ich hierzu an anderer Stelle Informationen?
Hintergrund ist, dass der Kraftraum der Kaserne nicht mal genügend Freihanteln besitzt. 3 Leute reichen aus, damit so viele Geräte in Benutzung sind, dass man sein eigenes Training kaum noch durchziehen kann. Gemäß Aussage SportOffz hatte er keine Einweisung und hat aus diesem Grund nicht viel Ahnung. Es ist auch nicht seine Schuld, da er genügend andere Aufträge hat. Will hier also niemanden beschuldigen und mögliche Tipps den SportOffz direkt zu fragen helfen demnach auch leider nicht.
Danke
A1-224/0-1 -Sport und Körperliche Leistungsfähigkeit-
5.2Sportgerät
507.Zur Durchführung der Sportausbildung und des Militärischen Fitnesstrainings werden der Truppe grundsätzlich Sportgeräte zur Verfügung gestellt. Das gesamte Sportgerät und Trainingsmaterial für die Durchführung von Sport und MilFit im Betrieb Inland ist liegenschaftsgebundenes Gerät und damit Bestandteil von Raumausstattungssätzen^82.
508.Zentrale Beschaffungsgrundlage ist die Zentrale Dienstvorschrift A- 1800/113 in der jeweils gültigen Fassung. Die Beschaffung erfolgt über die zuständigen Bundeswehrdienstleistungszentren.
82: Zentrale Dienstvorschrift A-1800/113 ,,Raumausstattungssätze".
509. Als ,,Nutzer" der Sportinfrastruktur und der dort ausgebrachten Sportgeräte und Trainingsmaterialien ist grundsätzlich der Kasernenkommandant verantwortlich für den Beschaffungsvorgang. Er leitet, sofern nicht anders geregelt, die entsprechenden Beschaffungsvorgänge ein. Gemäß A-1800/113, Anl. 3.1, Nr. 8 ,,Sportanlagen" ist vor Beantragung entsprechenden Geräts die Fachexpertise der Sportlehrerin bzw. des Sportlehrers Bw einzuholen.
510.Privates Sportgerät83, das den gültigen Sicherheitsbestimmungen entspricht, kann auf freiwilliger Basis im Dienstsport und im Militärischen Fitnesstraining genutzt werden. Hierüber entscheidet die Sportausbilderin bzw. der Sportausbilder oder die Ausbilderin bzw. der AusbilderMilFit.
511.Zur Betreuung der Soldatinnen bzw. Soldaten in der Freizeit können Sportgeräte beschafft werden (vgl. Nr. 321).
Vielen Dank für den Hinweis. Habe die notwendigen Informationen gefunden!
Kurze Anmerkung: Die Vorschrift wurde geändert. Nachfolger der A-1800/113 "Raumausstattungssätze" ist nun die A1-1800/0-6006 "Raumausstattungssätze", falls es noch andere geben sollte, die sich dort einlesen wollen.