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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Trennungsgeld90 am 15. September 2022, 12:11:02

Titel: Trennungsgeld Neueinstieg
Beitrag von: Trennungsgeld90 am 15. September 2022, 12:11:02
hallo

wenn ich Neueinsteiger bin und meine baldige Dienststelle ca 70-100 Kilometer von meiner Wohnung entfernt ist steht mir dann schon Trennungsgeld zu oder gilt das erst ab der ersten versetzung ?
natürlich sollte die Wohnung zunächst vor Dienstantritt anerkannt werden lassen diese ist wie gesagt 70-100 km entfernt vom Dienstort.
Titel: Antw:Trennungsgeld Neueinstieg
Beitrag von: KillBurn93 am 15. September 2022, 12:20:57
Wenn Sie Ihre Wohnung vor Dienstantritt anerkennen lassen dann sollten Sie mit Dienstantritt TG berechtigt sein.
Je nach Wegstrecke muss man dann nur noch entscheiden ob TG nach §3 oder §6 gewährt wird.
§3 wöchentliches pendeln
§6 tägliches pendeln
Titel: Antw:Trennungsgeld Neueinstieg
Beitrag von: FoxtrotUniform am 21. September 2022, 20:34:55
Abgesehen davon, dass es keinen Spaß macht solche Strecken zu pendeln (alles erlebt), Obacht bei der 3+5 Regel wenn die Verpflichtungsdauer größer als 8 Jahre ist.
Titel: Antw:Trennungsgeld Neueinstieg
Beitrag von: TG am 07. Oktober 2022, 08:33:07
Ich habe eine ähnliche Situation.
Ähnliche Entfernung,künftig ca. 1h Fahrzeit.
Kann ich zwischen Paragraf 3 + TG-Wohnung oder 6 TGV wählen?
Ich schließe mich der Aussage von FoxtrotUniform an, das geht auf die Lebenszeit soviel zu pendeln.
Titel: Antw:Trennungsgeld Neueinstieg
Beitrag von: christoph1972 am 07. Oktober 2022, 23:40:50
TG wird ab Dienstaufnahme auf Antrag bewilligt. Es gibt leider immer wieder Leute, die vergessen, dass die Gewährung von TG einen Antrag erfordert und TG nicht wie Manna vom Himmel fällt. Dienstantritt abwarten, dann Zugang zu "Stiewie" beantragen, Zugang nutzen und den TG-Grundantrag stellen. BAIUDBw TM meldet sich dann recht zeitnah und fordert dann die erforderlichen Unterlagen an.

Erforderlich ist, dass von Seiten BAPersBw eine Zusage der Umzugskostenvergütung erfolgt, wenn ein eigener Hausstand vorhanden ist.

Aus Erfahrung von fast 1,5 Jahren Pendelei zwischen Wohn- und Dienstort in Bonn, die tägliche Fahrerei stinkt Einem irgendwann. Ich fahr einfach 128 km, weil wir einen Eigenheim haben und der Arbeitgeber meiner Frau eine Versetzung nur durchführt, wenn man sich intern auf eine freie Stelle bewirbt und ausgewählt wird. Nach mehreren erfolglosen Bewerbungen, haben wir uns entschieden, ich pendele und nutze die Möglichkeit zum Homeoffice, soweit es geht.

Ich kann FoxtrotUniform nur Recht geben, Langstreckenpendelei kostet Lebenszeit. Im Ruhrgebiet und in und um Köln sind Staus Tagesgeschehen. Alternativ den ÖPNV zu nutzen, ist auch indiskutabel, weil das einfach irgendwas zwischen 3 und 3,5 h Stunden pro Strecke bedeutet - ohne Störungen, Verspätungen und Baustellen.

Titel: Antw:Trennungsgeld Neueinstieg
Beitrag von: LwPersFw am 08. Oktober 2022, 09:37:31
Zitat von: christoph1972 am 07. Oktober 2022, 23:40:50

Erforderlich ist, dass von Seiten BAPersBw eine Zusage der Umzugskostenvergütung erfolgt, wenn ein eigener Hausstand vorhanden ist.


Damit es keine Missverständnisse gibt...

Um im Rahmen der Einstellung bzw. einer Versetzung für zunächst bis zu 8 Jahre TG erhalten zu können, ist die Zusage der UKV mit aufschiebender Wirkung (sog. 3+5-Regel) erforderlich.

Ledige müssen dafür einen Hausstand gem. § 10 (3) BUKG nachweisen.

Bei Verheirateten und ihnen Gleichgestellten wird dies als gegeben angenommen.


Alles zum TG regelt die TGV-Bund plus die Bw-internen Ausführungsvorschriften.

https://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/



Zitat von: TG am 07. Oktober 2022, 08:33:07

Kann ich zwischen Paragraf 3 + TG-Wohnung oder 6 TGV wählen?


Im Rahmen der Prüfung des Grundantrages werden Sie einer der beiden Varianten zugeordnet... ohne Wahlrecht.

TG 3 = tägliche Heimfahrt gem. Vorschrift nicht zumutbar
TG 6 = tägliche Heimfahrt gem. Vorschrift zumutbar

Wird "nicht zumutbar" = TG 3 festgestellt, gilt:

"Vergleichsberechnung (§ 6 Abs. 4 TGV)

In den Fällen, in denen Sie täglich pendeln, Ihnen dies aber nicht zuzumuten ist, wird der sich ergebende Gesamtbetrag nur bis zur Höhe des für denselben Zeitraum zustehenden Trennungsgeldanspruchs nach §§ 3 und 4 TGV gewährt, der beim Verbleiben am Dienstort entstanden wäre.

Als Trennungsübernachtungsgeld wird in diesem Vergleich für die Dauer des Trennungsreisegeldzeitraums maximal das pauschale Übernachtungsgeld nach § 7 Abs. 1 BRKG (20 Euro) und danach maximal 75 Prozent des Übernachtungsgeldes nach § 7 Abs. 1 BRKG (15 Euro) täglich berücksichtigt."


Quelle: Erläuterungen BVA zur TGV-Bund

In diesen Fällen von den Abrechnern TG beraten lassen !



Auch zu beachten sind die lohnsteuerlichen Aspekte beim TG


BVA Merkblatt Steuer