Hallo,
anders als ich als Kind dachte, kann man wohl nicht ausschließen, dass es irgendwann einen militärischen Konflikt gibt, in den auch Deutschland verwickelt sein wird.
Ich bin T5 eingestuft und wäre kein guter Soldat, ich frage mich aber nun, ob ich aufgrund anderer Fähigkeiten (promovierter Informatiker, Doktor der Ingenieurwissenschaften) eventuell im Konfliktfall doch nützlich für die Verteidigung meines Landes sein könnte, beispielsweise in für den Cyberkrieg oder in der Waffenentwicklung (wobei ich denke, dass bis zur Einsatzbereitschaft der Konflikt schon wieder vorbei wäre).
Bevor ich jetzt zu weit aushole, das Ganze kompakt in Stichpunkten:
• T5, keine Grundausbildung (und nicht wirklich geeignet für den Dienst an der Waffe)
• abgeschlossenes Studium und Promotion (Informatik)
• wenn man mich gebrauchen könnte, würde ich mich im Voraus dafür vorbereiten, damit ich im Ernstfall schnell einsatzfähig bin.
• da es auch möglich ist, dass der Ernstfall nie eintritt, sollte die Vorbereitung nicht erfordern, dass ich für die Vorbereitung meine aktuelle Karriere beende, also Ausbildungen am Wochenende oder nach Feierabend wären am besten (oder so, dass man darüber hinaus maximal ein bis zwei Wochen Urlaub dafür nehmen muss). Im Kriegsfall würde ich selbstverständlich Vollzeit (auch mehr als 40 Stunden die Woche) bei der Verteidigung unseres Landes mitwirken.
Ich dachte, ich frage hier mal, ob ich unter obigen Kriterien nützlich sein könnte - auch, wenn ich natürlich in die Gefahr laufe, dass die Antwort "die Bundeswehr ist kein Wünsch-dir-was" sein wird 😅. Danke für eine realistische Einschätzung und Tipps!
Mit T5 sind keine Reservedienstleistungen möglich.
Hallo,
Ich würde mich für den gehobenen oder höheren technischen Verwaltungsdienst bewerben.
Falls hier ein positives Ergebnis beim Assessment Center erreicht wird, muss man eine amtsärztliche Untersuchung durchführen und da könnte eine Neubewertung der gesundheitlichen Tauglichkeit stattfinden.
LG
Zitat von: NotImportantWho am 23. September 2022, 01:04:31
Hallo,
anders als ich als Kind dachte, kann man wohl nicht ausschließen, dass es irgendwann einen militärischen Konflikt gibt, in den auch Deutschland verwickelt sein wird.
Ich bin T5 eingestuft und wäre kein guter Soldat, ich frage mich aber nun, ob ich aufgrund anderer Fähigkeiten (promovierter Informatiker, Doktor der Ingenieurwissenschaften) eventuell im Konfliktfall doch nützlich für die Verteidigung meines Landes sein könnte, beispielsweise in für den Cyberkrieg oder in der Waffenentwicklung (wobei ich denke, dass bis zur Einsatzbereitschaft der Konflikt schon wieder vorbei wäre).
Bevor ich jetzt zu weit aushole, das Ganze kompakt in Stichpunkten:
• T5, keine Grundausbildung (und nicht wirklich geeignet für den Dienst an der Waffe)
• abgeschlossenes Studium und Promotion (Informatik)
• wenn man mich gebrauchen könnte, würde ich mich im Voraus dafür vorbereiten, damit ich im Ernstfall schnell einsatzfähig bin.
• da es auch möglich ist, dass der Ernstfall nie eintritt, sollte die Vorbereitung nicht erfordern, dass ich für die Vorbereitung meine aktuelle Karriere beende, also Ausbildungen am Wochenende oder nach Feierabend wären am besten (oder so, dass man darüber hinaus maximal ein bis zwei Wochen Urlaub dafür nehmen muss). Im Kriegsfall würde ich selbstverständlich Vollzeit (auch mehr als 40 Stunden die Woche) bei der Verteidigung unseres Landes mitwirken.
Ich dachte, ich frage hier mal, ob ich unter obigen Kriterien nützlich sein könnte - auch, wenn ich natürlich in die Gefahr laufe, dass die Antwort "die Bundeswehr ist kein Wünsch-dir-was" sein wird 😅. Danke für eine realistische Einschätzung und Tipps!
Der Cyber Innovation Hub ist bekannt?
Wird man im Kriegsfall nicht automatisch verpflichtet, auch nicht wehrdienstfähig - zum Ersatzdienst herangezogen? (für promovierter Informatiker, Doktor der Ingenieurwissenschaften wird da sicherlich eine Verwendung vorhanden sein)
Wo finden Sie dazu denn etwas im Grundgesetz, @ Skepsis?
Vielleicht hier? Zivildienst war und ist auch nur eine Subkategorie des Wehrdienstes.
Und wenn jemand "nicht wehrdienstfähig ist" und zum Dienst an der Waffe antreten kann, greift wohl der Ersatzdienst.
ZitatGG Art. 12a Abs. 2 schränkt diese Verpflichtung ein, wenn jemand "aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert". Dann wird derjenige zum "Ersatzdienst" verpflichtet. Abs. 3 regelt, dass Personen, die nicht zu Dienst an der Waffe angetreten sind können dann zur "Verteidigung [...] des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden".
@ Skepsis:
Bullshit.
Wer nicht wehrdienstfähig ist, ist auch nicht (gesundheitlich) fähig, einen Ersatzdienst zu leisten.
Ansonsten:
Der T5 gemustet ist (und auch der Ansicht ist, nicht für den Dienst geeignet zu sein - somit ein Fehlurteil der Musterung wohl ausschliesst) kann und DARF keinen Wehrdienst, also auch keine Reservistendienstleistung leisten.
Man könnte sich aber erneut mustern lassen und Tauglichkeitsgrad "X" (tauglich als Reservist) anstreben.
@ Schlammtreiber:
Ja, theoretisch geht viel, aber
Zitat
T5, keine Grundausbildung (und nicht wirklich geeignet für den Dienst an der Waffe)
Aber da hier offensichtlich T5 vorliegt, was soll es bringen?
Ergänzung:
Der Tauglichkeitsgrad X ist für RESERVISTEN, die aufgrund der Neugestaltung der Tauglichkeitsgrade nunmehr untauglich sind (und ggf. noch für Stabsdienst geeignet sind) - der TE ist aber kein Reservist.
Vielen lieben Dank für die schnellen und zahlreichen Antworten.
Den Cyber Innovation Hub und den technischen Verwaltungsdienst schaue ich mir auch mal an, danke.
In der Zwischenzeit hatte ich in
https://www.reservistenverband.de/wp-content/uploads/2020/06/Reservisten-Fibel_Auflage3_final.pdf
auf Seite 9 noch die Cyberreserve gefunden. In
https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/die-reserve-der-bundeswehr/reservist-werden-in-der-bundeswehr-/reservist-im-cyber-und-informationsraum
klingt es schon so, als ob auch Wissenschaftler dabei sein könnten.
Zitat von: F_K am 23. September 2022, 11:53:32
Wer nicht wehrdienstfähig ist, ist auch nicht (gesundheitlich) fähig, einen Ersatzdienst zu leisten.
Wahrscheinlich hast du nach den offiziellen Vorgaben etc. recht. Eventuell wäre es dann aber Zeit, diese Richtlinie anzupassen. In bin zwar ungeeignet dazu, mit einer Waffe durch den Wald zu rennen - aber beispielsweise würden sogar Tätigkeiten wie Drohnenpilot mir schon möglich (wenn ich daher nicht wirklich T5 bin, einfach sagen).
Ein wenig sehe ich es aber auch die Skepsis: Wenn der Ernstfall eintritt und ich gehe zu einer passenden Stelle, wird sich wohl schon eine Verwendung finden. Im Vergleich zu dem Fall, bei dem ich bereits mit den Abläufen und Aufgaben vertraut wäre und direkt als Reserve zur Verfügung stünde, führt das dann sicher zu unnötigen Verzögerungen - aber das lässt sich wohl nicht ändern.
Zitat von: NotImportantWho am 24. September 2022, 00:13:36In
https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/die-reserve-der-bundeswehr/reservist-werden-in-der-bundeswehr-/reservist-im-cyber-und-informationsraum
klingt es schon so, als ob auch Wissenschaftler dabei sein könnten.
Was allerdings nichts daran ändert, daß auch im milOrg CIR der Status "Soldat" gilt, also die regulären Einstellungsbedingungen bzgl. Tauglichkeit gelten, und bei Ungedienten für eine Reservelaufbahn mindestens die AS(S)A (Allgemeine soldatische Ausbildung, eine 20-Tage-Version der Grundausbildung) absolviert werden muss, siehe zum Beispiel:
https://www.reservistenverband.de/magazin-die-reserve/ausbildung-ungedienter-regionalstab/Zitat von: NotImportantWho am 24. September 2022, 00:13:36Wahrscheinlich hast du nach den offiziellen Vorgaben etc. recht. Eventuell wäre es dann aber Zeit, diese Richtlinie anzupassen. In bin zwar ungeeignet dazu, mit einer Waffe durch den Wald zu rennen - aber beispielsweise würden sogar Tätigkeiten wie Drohnenpilot mir schon möglich (wenn ich daher nicht wirklich T5 bin, einfach sagen).
Gibt es eine Möglichkeit, durch Sport, Ernährung, usw. etwas anderes als T5 zu erreichen?
Und, egal ob Drohnenpilot, ITler oder "Special Forces Operator" - bei einer Armee ist jede und jeder einzelne zuerst mal ein "Rifle(wo)man". Deshalb ist die Sache mit dem Gewehr so wichtig.
Zitataber beispielsweise würden sogar Tätigkeiten wie Drohnenpilot mir schon möglich
Ich will das mal etwas verallgemeinern: Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass jeder denkt er könne "Militär", sei es körperlich, psychisch, oder aber von seinen zivilen Fähigkeiten. Warum bildet die Bundeswehr dann eigentlich so lange aus, macht Auswahltests, macht ein anspruchsvolles Auswahlverfahren (zB nur rd. 5-10% schaffen eine Piloteneignung).
Also du meinst, mit T5 durchläufst du eine Grundausbildung, eine Offizierausbildung und anschließend eine 2-jährige Ausbildung zum Transportflugzeugführer mit Lizenz und gehst dann für 6 Monate nach Israel und wirst dort zum "Drohnenpiloten" ausbildet. Und das in der Reserve, neben deinem Job.
Sei mir nicht böse, aber du weißt ja noch nicht einmal, ob du überhaupt eine allgemeine Ausbildung zum Soldaten erfolgreich absolvieren könntest.
Mal als Vergleich: ich hab am Wochenende noch ein par Stunden Zeit und früher auf dem C64 in Basic programmiert, könnte ich nicht in deinem Programmierteam mitarbeiten, och denke, ich könnte mich gewinnbringend in die Teamleitung einbringen?
Ernsthaft, warum meint jeder er könne Soldat oder Fußball-Bundestrainer?
Der TE schreibt von "Kriegsfall" und will sich dafür freiwillig melden.
Im Kriegsfall, Notstandsrecht gelten andere Regeln und der Staat kann verpflichten was immer er auch will. Ob nun als Soldat, Zivilist - Hauptsache gute und fähige Leute.
Und wie gesagt für promovierter Informatiker, Doktor der Ingenieurwissenschaften wird da sicherlich eine Verwendung vorhanden sein, das ist kein 08/15 Job. Kann beratend, beobachtend usw. tätig sein.
TE schreibt ja selbst " taugt nicht zum Soldat" und es gibt beim Militär viele wichtige Verwendungen für IT und Ing mit Dr-Titel.
SÜ muss natürlich vorhanden sein.
@ Skepsis:
Quelle für andere Tauglichkeitsregeln im "Kriegsfall"?
Fängt ja schon damit an, dass Du nicht mal den richtigen Begriff kennst.
Ich nehme den "common sense" für Fachterminologie gibts Experten.
Das GG regelt das wie schon erwähnt. Wenn TE nicht zur Waffe greifen kann im Kriegsfall (aus welchen Gründen auch immer) wird der TE in Arbeitsverhältnisse verpflichtet.
GG Art. 12a Abs. 2 schränkt diese Verpflichtung ein, wenn jemand "aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert". Dann wird derjenige zum "Ersatzdienst" verpflichtet. Abs. 3 regelt, dass Personen,die nicht zu Dienst an der Waffe angetreten sind können dann zur "Verteidigung [...] des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden".
An den TE:
Erst einmal finde ich es gut, dass Sie sich engagieren wollen. Sie merken sicherlich anhand der Rückmeldungen, dass Sie dennoch auf (wenn auch z.T. nicht ganz freundlich formulierten) Widerstand stoßen. Mit Blick auf die Gesetzeslage ist dieser ,,Widerstand" allerdings begründet.
Wie es im Falle eines Falles aussehen würde, wissen wir ja alle nicht.
Ich schlage daher vor, dass Sie sich bei den offiziellen Stellen informieren und hier dann zurückmelden - so profitieren letztlich alle (ggf. auch zukünftige Fragesteller) und das ist ja der Sinn eines Forums.
Viele Grüße
@ Skepsis - welcher Artikel des Grundgesetzes oder der Notstandsgesetze gibt denn dem Staat das Recht, Jedermann für was auch immer zu verpflichten? Was tragen Sie hier für einen blanken Unsinn vor?
@ alle: Don't feed the troll mit Gastzugang!
Mal eine dumme Frage: wenn man Waffen entwickeln möchte aber für das Soldatsein nicht tauglich ist, warum bewirbt man sich nicht einfach bei der zivilen Rüstungsindustrie?
Zitat... Abs. 3 regelt, dass Personen,die nicht zu Dienst an der Waffe angetreten sind können dann zur "Verteidigung [...] des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden". ...
Na ja, der Absatz 3 lautet konkret:
Zitat... (3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden ...
Und da steht ,,Wehrpflichtige" und eben nicht ,,Personen". Siehe dazu nämlich auch §9 Wehrpflichgesetz:
Zitat... Wehrpflichtgesetz (WPflG)
§ 9 Wehrdienstunfähigkeit
Zum Wehrdienst wird nicht herangezogen, wer nicht wehrdienstfähig ist. ...
Und T5 bedeutet ,,nicht wehrdienstfähig".
Zitat von: Ralf am 24. September 2022, 05:43:04
Zitataber beispielsweise würden sogar Tätigkeiten wie Drohnenpilot mir schon möglich
Ernsthaft, warum meint jeder er könne Soldat oder Fußball-Bundestrainer?
Woran könnte das wohl liegen? Natürlich, wie so vieles bei der Bundeswehr, wenn Außenstehende sich mit dieser beschäftigen. Fehlende Information seitens der Bw und deshalb Nutzung anderer Quellen mit dem Ergebnis zu falschen Vorstellungen zu gelangen.
Das sollte aber auch jedem Internen bewußt sein.
Zitat von: F_K am 24. September 2022, 07:57:22
@ Skepsis:
Quelle für andere Tauglichkeitsregeln im "Kriegsfall"?
Fängt ja schon damit an, dass Du nicht mal den richtigen Begriff kennst.
Willst Du ernsthaft bezweifeln, dass man bei dem Erlaß der Notstandsgesetze ohne Grund die Vereinfachung des Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigt hat, um dieses nicht zu nutzen?
Seltsam schreibt echt wirren BS / Fake news - ich rege an, die IP zu sperren.
Zitat von: Seltsam_ am 24. September 2022, 12:58:34
Zitat von: Ralf am 24. September 2022, 05:43:04
Zitataber beispielsweise würden sogar Tätigkeiten wie Drohnenpilot mir schon möglich
Ernsthaft, warum meint jeder er könne Soldat oder Fußball-Bundestrainer?
Woran könnte das wohl liegen? Natürlich, wie so vieles bei der Bundeswehr, wenn Außenstehende sich mit dieser beschäftigen. Fehlende Information seitens der Bw und deshalb Nutzung anderer Quellen mit dem Ergebnis zu falschen Vorstellungen zu gelangen.
Das sollte aber auch jedem Internen bewußt sein.
Selbstverständlich liegt es immer an den anderen ::)
Liegt aber sicherlich nicht daran, dass wir grds. rd. 80 Millionen Bundestrainer, 80 Millionen Virologen, 80 Klimaforscher, 80 Millionen Kriegsstrategen etc. haben. Du machst es dir ja hier sowieso immer sehr sehr einfach und du schiebst alles immer auf die Bundeswehr. Langeweile?
Das Bild hier ist zwar schon etwas älter, aber es zeigt ja die Wege in die Cyber-Reserve auf:
CyberReserve Personal-PoolDie Wege Nr. 4 und Nr. 5 wäre dann mögliche Einstiegspunkte für den TE.
Der TE Könnte sich auch im Zivil/Katastrophenschutz umsehen. Geeignet wäre hier das THW, auch wenn die sich mittlerweile mehr als Notfall und Katastrophenschutz "sehen" und 30% der Gelder gekürzt werden ist es noch immer die Zivilschutzorganisation des Bundes.
Dort gibt es z.B. eine Fachgruppe bzw. Fachzug FK wo man auch sehr gute IT Fähigkeiten braucht. Und dann gibt es noch Fachberater. Und Neu: Demnächst auch eine Art "Cyber Komponente" auch mit Drohnen (allerdings die kleineren ).
Übungen sind meist am WE.
Das könnte man sich anschauen Soldat wird es mit T5 nichts werden, es sei den man ließe sich nachmustern wobei das auf den Grund der Ausmusterung ankäme.
ZitatLiegt aber sicherlich nicht daran, dass wir grds. rd. 80 Millionen Bundestrainer, 80 Millionen Virologen, 80 Klimaforscher, 80 Millionen Kriegsstratege
Du hast die 80 Millonen Finanz und Wirtschaftsminister noch vergessen,, sonst stimmt es leider..
Zitat von: F_K am 24. September 2022, 13:07:39
Seltsam schreibt echt wirren BS / Fake news - ich rege an, die IP zu sperren.
Der war wirklich gut.
Zitat von: Ralf am 24. September 2022, 13:42:19
Zitat von: Seltsam_ am 24. September 2022, 12:58:34
Zitat von: Ralf am 24. September 2022, 05:43:04
Zitataber beispielsweise würden sogar Tätigkeiten wie Drohnenpilot mir schon möglich
Ernsthaft, warum meint jeder er könne Soldat oder Fußball-Bundestrainer?
Woran könnte das wohl liegen? Natürlich, wie so vieles bei der Bundeswehr, wenn Außenstehende sich mit dieser beschäftigen. Fehlende Information seitens der Bw und deshalb Nutzung anderer Quellen mit dem Ergebnis zu falschen Vorstellungen zu gelangen.
Das sollte aber auch jedem Internen bewußt sein.
Selbstverständlich liegt es immer an den anderen ::)
Liegt aber sicherlich nicht daran, dass wir grds. rd. 80 Millionen Bundestrainer, 80 Millionen Virologen, 80 Klimaforscher, 80 Millionen Kriegsstrategen etc. haben. Du machst es dir ja hier sowieso immer sehr sehr einfach und du schiebst alles immer auf die Bundeswehr. Langeweile?
Oh, ich mach mir das nicht (sehr) einfach. Das wäre dann, wenns mich nicht interessieren und betreffen würde. Letztlich wundert es mich, dass sich keiner, der sich hier über das fehlende Wissen von Interessenten an der Bw wundernden Forenmitglieder, anscheinend an ihre eigene Zeit vor der Bundeswehr erinnern kann und wie ihr Wissensstand zu der Zeit war. Sollten sie dann auch so abgekanzelt worden sein wie hier, ist das bedauerlich, aber wohl eher Grund es besser zu machen, als es stereotyp zu wiederholen. Dieses Verhalten trägt nicht dazu bei, das sich andere weiter für die Bw zu interessieren. Und im übrigen liefert es auch nicht die Informationen, deren Fehlen man dem Fragenden vorwirft.
Edit: Zitate kenntlich gemacht.
Tja, @ Seltsam, bei Ihnen ist Nomen gleich Omen.
Schön, dass Sie jetzt Ihre Schein-Interesse-Fragen abgelassen und jede Antwort scgein-diskutieren. Ehrlich gesagt, das Interesse der Bundeswehr an Leuten, die wie Sie auftreten, ist sehr gering.
Hab was gefunden. Vielleich kann ja einer der Juristen hier das verständlich darstellen, wie das im V-Fall, S-Fall und BV-Fall bewerkstelligt wird.
Die Grundrechte werden massiv eingeschränkt und der Bund handelt zentral ohne Förderalismus?
Löst der BV-Fall auch in Deu den V-Fall aus?
Von 1968 CSSR Überfall durch UDSSR weiss ich von älteren Soldaten i.R. - dass via Radio Aufruf kam und sich in Kaserne zu melden und Ausgangssperre für Soldaten war.
ZitatGesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Arbeitssicherstellungsgesetz) - https://www.gesetze-im-internet.de/asg/BJNR007870968.html
§ 4 Anwendungsbereich
Auszug
(2) Über Absatz 1 hinaus kann die Bundesregierung nach Eintritt der Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen (§ 3) durch Rechtsverordnung bestimmen, daß Verpflichtungen und Beschränkungen auch in anderen Bereichen innerhalb des Anwendungsbereichs nach Artikel 12a Abs. 3, 4 und 6 des Grundgesetzes zulässig sind. Die Rechtsverordnung kann den Anwendungsbereich auch einschränken oder abgrenzen. Die Bundesregierung hat die Rechtsverordnung aufzuheben, wenn der Bundestag es verlangt.
§ 39 Einschränkung von Grundrechten
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 des Grundgesetzes) und der freien Wahl des Arbeitsplatzes (Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
Zitatwie das im V-Fall, S-Fall und BV-Fall bewerkstelligt wird.
Es gibt ja verschiedene Szenarien und vom Frieden bis "die Feind steht vor dem Brandenburger Tor" gibt es viele Schattierungen. Und es ist mit Sicherheit Unterschiede, ob
- Kräfte im Inland per Sabotage bspw. die Energieversorgung, das Bankensystem etc lahmlegen
- Art 5 ausgelöst wird, weil jemand per Cyber-Attacke angegriffen wird, oder
- der Bundestag unter Beschuss gerät.
Zitat von: Skepsis am 26. September 2022, 16:10:06
Die Grundrechte werden massiv eingeschränkt und der Bund handelt zentral ohne Förderalismus?
Was fantasieren Sie sich da eigentlich für einen Quatsch zusammen? Wo soll das denn im Ansatz da im Gesetz stehen? Da geht es darum, dass in Verteidigungsfalls für spezielle Betriebe zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur gewisse Rechte eingeschränkt werden können: z. B. kann man Kündigungen in diesen Stellen aussetzen, Wehrpflichtige dort einsetzen oder Frauen zur zivilen Heilorganisation und Lazaretten.
Zitat von: Skepsis am 26. September 2022, 16:10:06
Von 1968 CSSR Überfall durch UDSSR weiss ich von älteren Soldaten i.R. - dass via Radio Aufruf kam und sich in Kaserne zu melden und Ausgangssperre für Soldaten war.
Das war früher bei größeren Übungen regelmäßig üblich. Dazu brauchte es keine Intervention in anderen Staaten des WP.
Kann mal bitte jemand prüfen, ob @ Seltsam und @ Skepsis mit derselben iP hier trollen?
Da der Schwachsinn hier Überhand nimmt... dicht.