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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: DaZoidy am 30. Oktober 2022, 21:29:14

Titel: Eigentumswohnung dank TÜG
Beitrag von: DaZoidy am 30. Oktober 2022, 21:29:14
Guten Abend Kameradinnen und Kameraden


Als TG-Empfänger werde ich nun an einen Standort ohne verfügbaren Unterkünften versetzt und bekomme somit monatlich bis zu 650,-€ für einer Pendlerwohnung. Nach der 3+5 Regelung währen das über 40.000€ für die nächsten acht Jahre. Da ist es doch naheliegend sich Gedanken zu machen, sich am neuen Standort eine Wohnung zu kaufen. Nach den 8 Jahren dann doch lieber weiter eine Finanzierung tilgen anstatt Miete zu zahlen.

Was ich jetzt wissen möchte:
Wird der Mietzuschuss für die Pendlerwohnung bei Wohneigentum auch gezahlt?
Wenn nicht: Unter welchen Voraussetzungen währe es möglich? Reicht es aus wenn die Ehefrau im Grundbuch steht und die Wohnung offiziell an mich vermietet?
Für mich als Laie sehe ich keinen Unterschied ob ich jetzt durch die Miete, die durch die Bundeswehr bezahlt wird, die Finanzierung einer "fremden" Privatperson finanziere oder die Finanzierung meiner Frau. Alternativ auch ein anderes Familienmitglied.

Hierbei geht es letztendlich nur um legale Umsetzung der oben gestellten Fragen.
Standortsicherheit über 8 Jahre, Steuern usw sollen hier bitte nicht diskutiert werden.

Ich freue mich auf die Unterhaltung mit Ihnen!

MkG

Zoidy
Titel: Antw:Eigentumswohnung dank TÜG
Beitrag von: LwPersFw am 30. Oktober 2022, 22:17:03
Zitat von: DaZoidy am 30. Oktober 2022, 21:29:14
Guten Abend Kameradinnen und Kameraden


Als TG-Empfänger werde ich nun an einen Standort ohne verfügbaren Unterkünften versetzt und bekomme somit monatlich bis zu 650,-€ für einer Pendlerwohnung. Nach der 3+5 Regelung währen das über 40.000€ für die nächsten acht Jahre. Da ist es doch naheliegend sich Gedanken zu machen, sich am neuen Standort eine Wohnung zu kaufen. Nach den 8 Jahren dann doch lieber weiter eine Finanzierung tilgen anstatt Miete zu zahlen.

Was ich jetzt wissen möchte:
Wird der Mietzuschuss für die Pendlerwohnung bei Wohneigentum auch gezahlt?
Wenn nicht: Unter welchen Voraussetzungen währe es möglich? Reicht es aus wenn die Ehefrau im Grundbuch steht und die Wohnung offiziell an mich vermietet?
Für mich als Laie sehe ich keinen Unterschied ob ich jetzt durch die Miete, die durch die Bundeswehr bezahlt wird, die Finanzierung einer "fremden" Privatperson finanziere oder die Finanzierung meiner Frau. Alternativ auch ein anderes Familienmitglied.

Hierbei geht es letztendlich nur um legale Umsetzung der oben gestellten Fragen.
Standortsicherheit über 8 Jahre, Steuern usw sollen hier bitte nicht diskutiert werden.

Ich freue mich auf die Unterhaltung mit Ihnen!

MkG

Zoidy


"Leitsatz:

Ein trennungsgeldberechtigter Beamter oder Soldat kann von den Mietkosten einer Wohnung, die in seinem Eigentum steht, nur die Nebenkosten im Sinne der Zweiten Berechnungsverordnung geltend machen.

Der Mietzins selbst ist nicht erstattungsfähig.

Dasselbe gilt, wenn der Ehepartner die Wohnung zum Zweck der Vermietung an den Beamten oder Soldaten erworben hat."



BVerwG 2 C 42.07 , Urteil vom 19.02.2009




Titel: Antw:Eigentumswohnung dank TÜG
Beitrag von: DaZoidy am 30. Oktober 2022, 22:25:38
Vielen Dank für die schnelle und aussagekräftige Antwort!