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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Max C. am 07. November 2022, 18:38:12

Titel: Chancen auf eine Einstellung bei der Bundeswehr mit Vorstrafen?
Beitrag von: Max C. am 07. November 2022, 18:38:12
Um die Sache zu schildern:
Ich (18) habe bei einem Klassenstreit per Privatchat über eine 3 Peron eine Morddrohung an eine Person geschickt und indirekt auf ein Amoklauf hingedeutet, indem ich ein Bild einer Waffe sendete. Natürlich tat ich das nicht einfach so, sondern ich wurde von der einen Person mehrfach als dumm bezeichnet und ja ich bin nicht der schlauste, aber wie soll ich sagen das hat mich einfach auf einer persönlichen Ebene getroffen. Nun ist es so das ich verschiedene Initiativen ergriff um mich den Konsequenzen zu stellen wie sich umgehen bei der Schulleitung zu melden, etc. Ebenfalls entschuldigte ich mich bei der Person direkt nach diesen bedrohenden Nachrichten bei der Person, sowie beim ganzem Jahrgang. Ich kann die Situation noch so schön reden und meine Einsicht in dem Fall unterstreichen, aber ich persönlich finde ich hätte sowas nie sagen, tun, denken dürfen und schäme mich besonders dafür. Auch wenn ich das unter Einfluss von Emotionen sagte, entschuldigt dies meine Wortwahl oder meine Taten in keiner einzigen Art und Weise. Die "Strafen" von der Seite der Schule sind schon hinter mit (1 Woche Suspension). Das Verfahren bei der Polizei läuft noch und ich werde wahrscheinlich demnächst eingeladen zur einer Aussagestellung.
Nun zu meiner Frage: Habe ich noch ansatzweise Chancen jemals bei der Bundeswehr eingestellt zu werden oder nicht? Ich nehme auch jegliche Kritik an meiner Tat in Kauf, denn ich selbst finde mein Akt als dermaßen unangemessen und unreif.
Ich bedanke mich im Vorfeld für die Antworten!
Titel: Antw:Chancen auf eine Einstellung bei der Bundeswehr mit Vorstrafen?
Beitrag von: KlausP am 07. November 2022, 19:07:08
So lange ein mögliches Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist werden Sie nicht zur Eignungsfeststellung eingeladen und demzufolge auch nicht eingestellt. Zu mehr kann man noch nichts sagen, weil ja noch ermittelt wird.
Titel: Antw:Chancen auf eine Einstellung bei der Bundeswehr mit Vorstrafen?
Beitrag von: wolverine am 07. November 2022, 19:14:39
Wessen werden Sie denn beschuldigt? 241?
Titel: Antw:Chancen auf eine Einstellung bei der Bundeswehr mit Vorstrafen?
Beitrag von: Max C. am 07. November 2022, 19:56:00
Zitat von: wolverine am 07. November 2022, 19:14:39
Wessen werden Sie denn beschuldigt? 241?
Genau gesagt 126 und 241.
Titel: Antw:Chancen auf eine Einstellung bei der Bundeswehr mit Vorstrafen?
Beitrag von: Deepflight am 07. November 2022, 21:57:17
Erstmal gilt das was KlausP schon sagte, erstmal garnicht solange die Sache nicht abgeschlossen ist. Solange wird die Bw den Ausgang des Verfahrens abwarten und Sie nicht einstellen.

Da die Sachen jede für sich genommen mit bis zu 2 bzw. 3 Jahren (je nach genauem Absatz, dessen Sie beschuldigt werden) wirds auch nach Abschluss des Verfahrens schwer bis unmöglich, wenn kein Freispruch bei rum kommt.
Die charakterliche Unreife und kriminelle Energie ist schon erheblich, die Sperrfrist nach einer Verurteilung deswegen dürfte erheblich sein, sofern eine Einstellung nicht sogar gänzlich abgelehnt wird.


Wo war denn die Waffe auf dem Bild her? Interessant ist nämlich das hier nix von Ermittlungen gegen das WaffG steht trotz ihrer Schilderung. Also könnten Sie theoretisch auch einfach nur ein Troll sein
Titel: Antw:Chancen auf eine Einstellung bei der Bundeswehr mit Vorstrafen?
Beitrag von: Max C. am 07. November 2022, 22:33:51
Zitat von: Deepflight am 07. November 2022, 21:57:17
Erstmal gilt das was KlausP schon sagte, erstmal garnicht solange die Sache nicht abgeschlossen ist. Solange wird die Bw den Ausgang des Verfahrens abwarten und Sie nicht einstellen.

Da die Sachen jede für sich genommen mit bis zu 2 bzw. 3 Jahren (je nach genauem Absatz, dessen Sie beschuldigt werden) wirds auch nach Abschluss des Verfahrens schwer bis unmöglich, wenn kein Freispruch bei rum kommt.
Die charakterliche Unreife und kriminelle Energie ist schon erheblich, die Sperrfrist nach einer Verurteilung deswegen dürfte erheblich sein, sofern eine Einstellung nicht sogar gänzlich abgelehnt wird.


Wo war denn die Waffe auf dem Bild her? Interessant ist nämlich das hier nix von Ermittlungen gegen das WaffG steht trotz ihrer Schilderung. Also könnten Sie theoretisch auch einfach nur ein Troll sein
Nun die Waffe oder eher das Bild dieser war aus dem Internet.