Auch die Bild hat sich dazu ausgelassen. Sofern es keine unabhängigen Zeugen gab, das geht nicht 100% aus dem Artikel hervor, hat das Urteil ein gewisses Geschmäckle. Ich bin gespannt, ob es rechtskräftig wird.
@ FU:
Kannst Du Deine Einschätzung begründen?
(StA hat es begründet, ebenso das Gericht ... )
Zitat von: F_K am 11. November 2022, 09:24:29
@ FU:
Kannst Du Deine Einschätzung begründen?
(StA hat es begründet, ebenso das Gericht ... )
Mit "Geschmäckle" meine ich, dass leider ganz ungeachtet der juristischen Rechtsprechung, über den Opfern nicht selten ein Damoklesschwert schwebt, weil das Umfeld (gerade wie hier beim gleichen Arbeitgeber) ein Urteil hinterfragt, dass sich einzig auf die Aussage des Opfers stützt. Die Opfer werden damit nicht selten zum zweiten mal Opfer (dazu gibt es ja diverse Kampagnen, u.a. MeToo).
PS: Ein Link zu der Urteilsbegründung wäre nett, ich hab leider nichts finden können.
@ FU:
Ich finde den Begriff "Geschmäckle" in diesem Zusammenhang problematisch, eben weil dadurch Opfer erneut angegriffen werden.
Die StA hat die rechtsstaatliche Aufgabe, erst dann anzuklagen, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich ist, ein substantieller Tatvorwurf liegt also vor.
Das Gericht PRÜFT die Anklage, und lässt diese erst dann zu, wenn diese zumindest in sich schlüssig ist.
Hier hat das Gericht alle vorliegenden Fakten geprüft und ist zu einem Urteil gekommen - es gibt also eine Begründung / Beweise (auch ohne Link).
Natürlich gibt es in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung, und wir müssen die Rechtskraft des Urteils abwarten.